Die schlechte Jahreszeit: Gründe für Spielabsagen - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 02.11.2010 um 16:00 Uhr
Die schlechte Jahreszeit: Gründe für Spielabsagen
Gerade in der schlechten Jahreszeit, wie sie jetzt und in den noch ausstehenden drei bzw. vier Spieltagen ansteht, kommt es immer wieder zu Spielabsagen. Dabei kommt der Beurteilung, ob ein Platz bespielbar ist oder nicht, große Bedeutung zu. Wir versuchen, etwas Licht in das Dunkel für eine solche Beurteilung zu bringen.
Von Ralf Riemke
Bei der Überprüfung des Spielfeldes auf Bespielbarkeit muss der Schiedsrichter sorgsam vorgehen. Bis circa eine Stunde vor Spielbeginn entscheidet der Spielgruppenleiter bzw. der jeweilige Platzverein, ob Spiele abgesagt werden. Auch hierbei kann ein Schiedsrichter zur Überprüfung herangezogen werden. Auf alle Fälle ist aber der jeweilige Schiedsrichter bzw. der –Obmann zu verständigen. Die Spielgruppenleiter sind gehalten, bei entsprechender Witterung die Spiele ganzer Gruppen abzusagen.


Schneebedeckter Rasen kann als Grund für eine Spielabsage gelten.


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Sollte keine generelle Absage bzw. eine Absage des Platzvereins im Vorfeld stattgefunden haben, so entscheidet allein der Schiedsrichter, ob ein Platz bespielbar ist. Er soll sich dabei grundsätzlich von zwei Überlegungen leiten lassen. Zum einen muss er abwägen, ob die Gesundheit der Spieler gefährdet ist, zum anderen muss er überlegen, ob das Spiel ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.

Die Gesundheit der Spieler wird im Allgemeinen bei folgenden Voraussetzungen gefährdet sein:

•   Das Spielfeld ist mit Eisflächen bedeckt
•   Ein ehemals weicher, völlig zertretener Boden ist nun hart gefroren, so dass durch die Unebenheiten die Gefahr von Knöchelbrüchen und sonstigen Verletzungen zu groß ist
•   Durch Eisregen ist die Gefahr der Unterkühlung der Spieler gegeben
•   Ein Gewitter mit Blitzen geht nieder
•   Bei Temperaturen ab minus 15 Grad und bei starkem Wind ab Temperaturen von minus 10 Grad

Ein Spiel kann nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn:

•   Weite Flächen des Spielfeldes mit Wasser bedeckt sind
•   Tiefer Schnee ein Spielen unmöglich macht
•   Der Ball aufgrund von Pappschnee nur noch eine Schneekugel ist
•   Das Torgebälk bricht und nicht rechtzeitig instandgesetzt werden kann
•   So dichter Nebel herrscht, dass von einem Tor nicht mehr zum anderen zu sehen ist

Kann der Schiedsrichter aufgrund oben genannter Gründe ein bereits angepfiffenes Spiel nicht mehr ordnungsgemäß fortsetzen, dann kann er es jederzeit unterbrechen, wenn nötig auch abbrechen. Bei einer Unterbrechung sollte als äußerste Zeitspanne die Dauer von 30 Minuten eingehalten werden. 

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