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Kurzmeldung vom 23.05.2011
KSG-Urteil
Creußen mit Punktabzügen
Von Andreas Bär
Oberfranken
KSG Bamberg
40
18.05.2011
19.05.2011
712
0712-10/11-KRL-530
aktiv
Besetzung:
Rudolf Frank, Thomas Goldfuß, Hans Thurn
Urteilstext:
Fall 712: Kreisliga-Spiel 1. FC Creußen - VfR Katschenreuth am 10.04.11. Anzeige vom 06.05.11.
Urteil:
I. Der/Die Verantwortliche des 1. FC Creußen, Herr/Frau Norbert Bauerfeind, wird gemäß § 77 Abs. 2 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz in einem leichten Fall mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 unter Mithaftung 1. FC Creußen (5068) belegt.
II. Die Kostenentscheidung erfolgte bereits im Fall 710 und 711.
III. Stellungnahme lag vor

Begründung:
Die Gesamtstrafe setzt sich aus je 50 € für Fall 710 und 711 zusammen.
Besetzung: Frank, Goldfuß, Kuntke



Oberfranken
KSG Bamberg
40
18.05.2011
19.05.2011
711
0711-10/11-KRL-530
aktiv
Besetzung:
Rudolf Frank, Thomas Goldfuß, Hans Thurn
Urteilstext:
Fall 711: Kreisliga-Spiel SV Lindenhardt 1947 - 1. FC Creußen am 17.04.11. Anzeige vom 06.05.11.
Urteil:
I. 1. FC Creußen wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz in einem leichten Fall mit einer Geldstrafe in Höhe von € 50,00 belegt. Das Spiel wird gemäß § 77 Abs. 2 RVO i.V.m. § 40 Abs. 1 SpO mit x:0 für 1. FC Creußen als verloren und für SV Lindenhardt 1947 als gewonnen gewertet.
II.. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,00 trägt 1. FC Creußen (5068). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor

Begründung:
1. Der 1.FC Creußen setzte am 17.4.2011 den am 2.5.1992 geborenen Spieler Johann Reichstein sowohl im Verbandsspiel der 2. Mannschaft im Spiel gegen SG Lindenhardt/Schreez 2 in der A-Klasse, als auch im nachfolgenden Spiel der 1. Mannschaft gegen SG Lindenhardt/schreez 1 in der Kreisliga ein.
2. Hier liegt ein unzulässiger Einsatz eines Spielers vor. Gemäß § 8 Abs. 4 JO dürfen Juniorenspieler an einem Tag nur in einem Verbandsspiel eingesetzt werden. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn die Juniorenspieler gemäß § 27 Abs. 1 JO in Herrenmannschaften eingesetzt werden. In § 27 Abs. 1 JO wird ausdrücklich auf die Einhaltung des § 8 Abs. 4 JO hingewiesen. Dies ist auch sinnvoll, weil durch die Beschränkung des Einsatzes eines Spielers auf ein Spiel je Spieltag eine Überforderung des Juniorenspielers vermieden werden soll und dies erst Recht gilt, wenn der Junior in einem Herrenspiel eingesetzt wird.
3. Aufgrund des unzulässigen Einsatzes des Spielers ist die Spielwertung eine zwingende Rechtsfolge.
4. Von einer höheren Strafe wird abgesehen, da das vorhergehende Urteil noch nicht bekannt war.
Besetzung: Frank, Goldfuß, Kuntke



Oberfranken
KSG Bamberg
40
18.05.2011
19.05.2011
710
0710-10/11-KRL-530
aktiv
Besetzung:
Rudolf Frank, Thomas Goldfuß, Hans Thurn
Urteilstext:
Fall 710: Kreisliga-Spiel 1. FC Creußen - VfR Katschenreuth am 10.04.11. Anzeige vom 12.04.11.
Urteil:
I. 1. FC Creußen wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz in einem leichten Fall mit einer Geldstrafe in Höhe von € 50,00 belegt. Das Spiel wird gemäß § 77 Abs. 2 RVO i.V.m. § 40 Abs. 1 SpO mit x:0 für 1. FC Creußen als verloren und für VfR Katschenreuth als gewonnen gewertet.
II.. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,00 trägt 1. FC Creußen (5068). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor

Begründung:
1. Der 1.FC Creußen setzte am 10.4.2011 den am 17.1.1993 geborenen Spieler Benjamin Eltschkner sowohl im Verbandsspiel der 2. Mannschaft im Spiel gegen TSV Danndorf-Eckersdorf 2 in der A-Klasse, als auch im nachfolgenden Spiel der 1. Mannschaft gegen VfR Katschenreuth.1 in der Kreisliga ein.
2. Hier liegt ein unzulässiger Einsatz eines Spielers vor. Gemäß § 8 Abs. 4 JO dürfen Juniorenspieler an einem Tag nur in einem Verbandsspiel eingesetzt werden. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn die Juniorenspieler gemäß § 27 Abs. 1 JO in Herrenmannschaften eingesetzt werden. In § 27 Abs. 1 JO wird ausdrücklich auf die Einhaltung des § 8 Abs. 4 JO hingewiesen. Dies ist auch sinnvoll, weil durch die Beschränkung des Einsatzes eines Spielers auf ein Spiel je Spieltag eine Überforderung des Juniorenspielers vermieden werden soll und dies erst Recht gilt, wenn der Junior in einem Herrenspiel eingesetzt wird.
3. Aufgrund des unzulässigen Einsatzes des Spielers ist die Spielwertung eine zwingende Rechtsfolge.
Besetzung: Frank, Goldfuß, Kuntke


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