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Kurzmeldung vom 06.09.2010
Sportgerichtsurteil Kreisklasse 5
SSV Kasendorf 2 mit drei zusätzlichen Punkten
Von Andreas Bär
Die Partie der Kreisklasse 5 SSV Kasendorf 2 – FC Ludwigschorgast (Endstand 1:8) vom 21.08.2010 wird auf Grund eines Urteils des Kreissportgerichts Bamberg mit x:0 für Kasendorf als gewonnen gewertet.
Der FC Ludwigschorgast wird gemäß § 79 RVO i.V.m. § 45 Abs. 2 SpO wegen Nichtvorlage eines Spielerpasses/von Spielerpässen mit einer Geldstrafe in Höhe von € 30,00 belegt. Das Spiel wird gemäß § 79 RVO i.V.m. §§ 40, 45 Abs. 2 SpO mit x:0 für FC Ludwigschorgast als verloren und für SSV Kasendorf als gewonnen gewertet.
Die Begründung des KSG: Die Dreitages-Frist für die Nachreichung des Spielerpasses beim Sportgericht wurde nicht genützt!

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