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Kurzmeldung vom 10.05.2012
Sportgerichtsentscheid
Punkte bleiben in Memmelsdorf
Von Patrick Straetz
Das Sportgericht der Bayernliga hat entschieden, dass die aufgrund der befürchtet schweren Verletzung des Gästeakteurs Florian Heimerl abgebrochene LL-Partie zwischen dem SV Memmelsdorf und dem FC Gerolzhofen mit x:0 für den SV Memmelsdorf gewertet wird. Am 21.04. brach der Schiedsrichter die Partie auf Wunsch der Gäste beim Stande von 2:0 für die Memmelsdorfer nach nicht ganz einer halben Stunde Spielzeit ab.
Das Sportgericht begründete seine Entscheidung damit, "dass es im Fußball zwangsläufig leider auch zu Verletzungen kommen kann, deren Folgen oft nicht sofort absehbar sind. Würde jede Verletzung eines Spielers auf den bloßen Verdacht hin, sie könnte sich im Nachhinein als besonders schwer erweisen, zu einem Spielabbruch führen, wären negative Auswirkungen auf einen geregelten Spielbetrieb die zwangsläufige Folge." Gleichzeitig erkannte das Gericht zwar auch die - aufgrund der nicht absehbaren Schwere der Verletzung - emotional bedingte Stresssituation für die Gerolzhofener Spieler, aber: "Nach gründlicher Auswertung aller relevanter Faktoren ist das SG der Bayernliga der Überzeugung, dass dem FC Gerolzhofen in diesem speziellen Fall eine Weiterführung des Spiels zuzumuten gewesen wäre.", heißt es in der Begründung des Urteils. Der FC Gerolzhofen habe sich somit eines Verstoßes gegen § 74 RVO schuldig gemacht, der die Wertung des Spieles für den Gegner, sowie eine Geldstrafe, wenn auch im unteren Bereich, nach sich zieht.


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