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Kurzmeldung vom 31.10.2011
Schweinfurt bittet um Fristverlängerung
Urteil am 8. November
Von Patrik Domanski, bfv.de
Im Sportgerichtsverfahren zur Toto-Pokal-Achtelfinalpartie 1.FC Schweinfurt gegen den TSV Großbardorf hat der 1.FC Schweinfurt 05 für seine Stellungnahme um eine Fristverlängerung gebeten. Das Sportgericht der Bayernliga hat dieser Fristverlängerung zugestimmt. Ein Urteil wird demnach nun am Dienstag, 8. November erwartet.

Hintergrund: Der 1.FC Schweinfurt 05 hat in seiner Toto-Pokal-Partie gegen den TSV Großbardorf am 25. Oktober (5:3 n.E.) einen nicht-spielberechtigten Akteur eingesetzt.

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