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Kurzmeldung vom 26.10.2011
Unberechtigter Spielereinsatz im Pokal
Schweinfurter Sieg auf der Kippe
Von Thomas Müther, BFV
Beim Toto-Pokal-Achtelfinale zwischen dem FC Schweinfurt 05 und dem TSV Großbardorf vom 25. Oktober (5:3 n.E.) hat der Gastgeber einen nicht spielberechtigten Akteur eingesetzt. Der Schweinfurter Spieler Florian Galuschka wurde in der 88. Minute eingewechselt. Galuschka stand nicht auf der Spielberechtigungsliste für Toto-Pokal-Spiele, die nach den BFV-Durchführungsbestimmungen für den Verbandspokal (Toto-Pokal) für alle teilnehmenden Dritt-, Regional- und Bayernligisten verbindlich ist. Der Fall wird nun vom Sportgericht der Bayernliga überprüft. Ein Urteil ist am Montag (31. Oktober) zu erwarten. In einem vergleichbaren Fall hatte der TSV Aindling im Toto-Pokal-Viertelfinale gegen Wacker Burghausen (Saison 2009/2010) kurz vor dem Abpfiff ebenfalls einen für den Pokalwettbewerb nicht spielberechtigten Akteur eingewechselt. Das Sportgericht der Bayernliga erklärte daraufhin nachträglich Burghausen zum Sieger und wandelte den 1:0-Heimsieg von Aindling in eine x:0-Wertung zugunsten des Drittligisten um.

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