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Kurzmeldung vom 18.06.2009
Urteil Verbandssportgericht
Punktabzug für Rentweinsdorf rechtmäßig
Von Dietfried Fösel
Wie berichtet, hat das Kreissportgericht Bamberg nach Anzeigen von zwei Vereinen dem FC Sportfreunde Rentweinsdorf  in der Fußball-A-Klasse Bamberg, Gruppe 3,  wegen unzulässigen Einsatzes eines Spielers sechs Punkte aberkannt. Dadurch verfehlte der Klub den Direktaufstieg in die Kreisklasse. In der Relegation scheiterten die Rentweinsdorfer nach Verlängerung mit 0:3 am FC Altendorf. Das Bezirkssportgericht hat sich nach einer Berufung des FCR in beiden Fällen der Entscheidung des Vorgerichtes vollinhaltlich angeschlossen.

Hiergegen legte der betroffene Verein Revision beim Verbandssportgericht in München ein. Auch dieses Rechtsmittel wurde von der höchsten sportgerichtlichen Instanz des Bayerischen Fußballverbandes abgelehnt. Somit bleibt es endgültig beim Punktabzug, da der Verein den unzulässigen Einsatz allein zu vertreten hat. An Verfahrenskosten und Revisionsgebühren bei der zweiten und dritten Instanz ist für den FC Rentweinsdorf ein Gesamtbetrag von 350 Euro angefallen.

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