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Kurzmeldung vom 04.06.2009
Der Fall Rentweinsdorf I
Berufung abgelehnt, nächste Instanz folgt
Von Janos Wunder
Der Berufung beim Bezirkssportgericht des FC Rentweinsdorf wegen des Urteils aufgrund von "unzulässigen Spielereinsatzes" vom letzten Freitag ist abgelehnt worden. Die angefallenen Kosten in Höhe von 150€ muss der FC Rentweinsdorf tragen. Aktuell steht der RSV Drosendorf somit als zweiter Aufsteiger der A-Klasse 3 fest. Allerdings teilte der Rentweinsdorfer Vorstand Kurt Paulus anpfiff mit, dass man bereits Einspruch beim Verbandssportgericht in München eingelegt hat und bis Morgen ein Urteil erwarte. anpfiff wird exklusiv gleich Morgen berichten, wie über dieses Verfahren entschieden wurde. Desweiteren ist anpfiff vom Abteilungsleiter des TV Ebern Karsten Opl eine Gegendarstellung zugespielt worden, die die Vorfälle aus des Sicht des TV Ebern schildert. Diese Gegendarstellung wurde an den ursprünglichen Artikel "Irrungen und Wirrungen" angefügt.

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