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Kurzmeldung vom 27.06.2013
U19-Entscheidungsspiele
Um den Aufstieg in die Kreisliga und Kreisklasse
Von Tobias Körner
Im Spielkreis Erlangen/Pegnitzgrund werden nach Abschluss der Punkterunde 2012/13 die folgenden Entscheidungsspiele in der Altersstufe der U19 (A)-Junioren notwendig:

Samstag, den 29. Juni 2013 um 15:00 Uhr

ASV Herzogenaurach    - TSV Lonnerstadt        Sportplatz: TSV Neuhaus/Aisch

Der Sieger dieses Spiels spielt in der Saison 2013/14 in der Kreisklasse, der Verlierer steigt in die Kreisgruppe ab.

Samstag, den 29. Juni 2013 um 18:00 Uhr

JFG Ebrach-Aisch        - 1. FC Eschenau        Sportplatz: TSV Neuhaus/Aisch

Der Sieger dieses Spiels steigt zur Saison 2013/14 in die Kreisliga auf, der Verlierer bleibt in der Kreisklasse.

Es ist Spielrecht für Verbandsspiele notwendig, um besondere Beachtung des § 19 der JO wird gebeten (Einsatz in verschiedenen Mannschaften, vor allem wichtig für 2. Mannschaften)!
Die Spielzeit beträgt 2x 45 Minuten, bei unentschiedenem Ausgang nach regulärer Spielzeit erfolgt eine Verlängerung um 2x 15 Minuten. Nach abermaligem Gleichstand wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt.

Beide Vereine haben je einen Spielball mitzubringen, wobei der Schiedsrichter entscheidet, mit welchem Ball gespielt wird. Bezüglich der Trikotfarbe werden die Vereine gebeten sich vorab abzusprechen. Der erstgenannte Verein ist verpflichtet, eventuell das Trikot zu wechseln. Der erstgenannte Verein ist verpflichtet unmittelbar nach Spielschluss das Ergebnis in die BFV Ligaverwaltung einzugeben.
Aufwärmbälle haben die Vereine selbst mitzubringen, die ärztliche Erstversorgung obliegt ebenfalls den beteiligten Vereinen!

Zu beiden Spielen werden Schiedsrichter-Gespanne durch den KSO eingeteilt.
Die dabei entstandenen Schiedsrichterkosten haben beide Vereine anteilig zu bezahlen.

Da bei Entscheidungsspielen im Juniorenbereich kein Eintritt verlangt werden darf, bitte ich die jeweils beteiligten Vereine des jeweiligen Spiels darum, freiwillige Spenden bei den Zuschauern zu sammeln. Aus diesem Topf ist dem Platzverein eine Platzmiete über 35,- € gemäß Satzung  § 75 Abs. 3 SpO auszuzahlen. Der mögliche Überschuss kann dann auf beide Vereine anteilig verteilt werden, um hiervon dann z. B. die entstandenen Schiedsrichterkosten zu zahlen


Rechtsbehelf:
Gemäß § 3 (3) der RVO ist gegen diesen Bescheid binnen einer Woche nach Bekanntgabe Beschwerde beim Kreisjugendausschuss möglich.



Mit sportlichen Grüßen
Tobias Körner

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