Es reicht
aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie den Gegner
rechtzeitig über eine solche Entscheidung von Vereinsseite zu informieren. Eine
Benachrichtigung aller Beteiligten muss sichergestellt sein. Einen
entsprechenden Beschluss hat der BFV-Vorstand jetzt gefasst, zu Beginn der
kommenden Woche wird das Gremium die ohnehin sehr dynamische Infektions-Lage
neu bewerten.
Fortsetzungsmodell
schafft nötigte Flexibilität
„Auch wenn die
staatlichen Vorgaben den Breitensport ausdrücklich auch weiterhin zulassen und
sich Mediziner ebenso wie Wissenschaftler unisono einig sind, dass das
Fußballspiel an sich kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, so ist die
Verunsicherung allerorten spürbar. Deswegen kann jeder Verein, der Bedenken hat
und in einem solchen Gebiet beheimatet ist oder eben dort antreten soll, sein
Spiel auf Antrag kostenfrei verlegen“, sagt der im BFV-Präsidium für den
Spielbetrieb in Bayern verantwortliche Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der
betont, „dass wir mit unserer bereits im April getroffenen Entscheidung, die
Saison 2019/20 nicht abzubrechen, sondern fortzusetzen, genau diese große und
dringend notwendige Flexibilität geschaffen haben, um wie aktuell auf
außergewöhnliche Situationen reagieren zu können, ohne dabei gleich die
komplette Saison infrage stellen zu müssen. Von Anbeginn war uns immer bewusst,
dass wir im Laufe der Pandemie mit exakt den Problemen konfrontiert werden, die
wir jetzt erleben. Das war einer der Hauptgründe, die Saison nicht abzubrechen
und nicht in eine neue Spielzeit zu starten. Denn diese stünde spätestens jetzt
auf äußerst wackeligen Beinen – alleine terminlich wäre eine reguläre
Durchführung quasi nicht mehr machbar.“
Kein erhöhtes
Infektionsrisiko: Staatsregierung erlaubt Breitensport
Seit dem
Re-Start am 19. September 2020 konnten in Bayern durchschnittlich rund 85
Prozent aller Spiele durchgeführt werden, an den bisherigen fünf Spieltagen
waren im Amateurbereich über eine Millionen Frauen und Männer, Buben und
Mädchen aktiv im Einsatz. „Wir merken auch jetzt, dass viele Vereine weiterhin
spielen wollen, weil die Hygienekonzepte sehr gut greifen und stringent
umgesetzt werden. Auch Ministerpräsident Markus Söder hatte ja zuletzt klar
betont, dass nicht der Sport an sich als Infektionsrisiko gilt und deshalb
weiter unter den bekannten Auflagen möglich ist. Denjenigen, die spielen
wollen, sollen auch jetzt spielen dürfen. Dabei ist klar, dass nicht das
Fußballspiel selbst ein erhöhtes Risiko darstellt, sondern An- und Abreise,
Aufenthalte in den Umkleiden und Duschen oder in den Zuschauerbereichen. Hier,
und das ist mir sehr wichtig, haben wir es alle selbst in der Hand. Jeder muss
alles dafür tun, um Kontakte zu beschränken und Gefahren erst gar nicht
entstehen zu lassen“, sagt Faltenbacher: „Wir möchten uns für diesen
großartigen Einsatz bei allen Ehrenamtlichen in den Vereinen, aber auch bei
unseren Spielleitern und den Vertretern der Schiedsrichterorganisationen
bedanken. Der Umgang mit der schwierigen und so nicht gekannten Situation ist
vorbildlich und zeigt das enorme Verantwortungsbewusstsein. Dies kann gar nicht
oft genug zum Ausdruck gebracht werden.“
Bereits Anfang
September hatte der BFV einen sogenannten Corona-Paragrafen in seinen Statuten
verankert, der im Sinne einer praxisnahen und pragmatischen Handhabung und vor
allem im Sinne des übergeordneten Gesundheitsschutzes im Zuge der
Covid-19-Pandemie Anwendung findet. Dabei ist beispielsweise geregelt, dass
schon bei Verdachtsfällen im Umfeld einer Mannschaft Spiele abgesetzt werden.
Den Spielleitern wird dabei ein großer Ermessensspielraum eingeräumt, welcher
mit Augenmaß und Angemessenheit ausgeübt werden soll. Über allen rechtlichen
Vorgaben steht der Gesundheitsschutz und die damit einhergehende Faustregel,
lieber ein Spiel zu viel als eines zu wenig abzusetzen – dies unterstreicht
auch die jetzt so vom Vorstand beschlossene Maßnahme der kostenfreien
Spielverlegungen bei Sieben-Tage-Inzidenzwerten ab 50.
Die
Regelung im Wortlaut:
„Bei Verbandsspielen mit Beteiligung von
Mannschaften aus Risikogebieten ab einem vom RKI festgestellten sog.
7-Tages-Inzidenzwert von 50 können nach rechtzeitigem (insbesondere muss
eine Benachrichtigung aller Beteiligten noch sichergestellt werden können)
Antrag eines beteiligten Vereins Verbandsspiele durch den zuständigen
Spielleiter kostenfrei abgesetzt werden solange keine zwingenden Gründe
entgegenstehen.“
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