Außerordentlicher DFB-Bundestag: Abbruch für Junioren-Bundesligen vorgesehen - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 14.05.2020 um 17:00 Uhr
Außerordentlicher DFB-Bundestag: Abbruch für Junioren-Bundesligen vorgesehen
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Tagesordnung und Anträge für den Außerordentlichen DFB-Bundestag am 25. Mai 2020 veröffentlicht. Auf Ebene der Junioren-Bundesliga zeichnet sich ein einheitliches Bild ab, wonach die Ligen (und auch der DFB-Vereinspokal der Junioren) abgebrochen werden sollen. Absteiger und Relegation gibt es nicht, durch Aufsteiger wird aufgestockt.
Von Marco Galuska
anpfiff.info (Tobias Kühnel)
Auf Ebene der Junioren-Bundesliga zeichnet sich eine einheitliche Lösung in einem Abbruchszenario ab. In einem Meinungsbild sprachen sich 50 Vereine für einen Saisonabbruch aus, ein Verein votierte für eine Fortführung und zwei Vereine enthielten sich der Stimme. Der DFB-Jugendausschuss beantragt daher auf Grundlage des Meinungsbildes der Vereine, die Saison abzubrechen. Entsprechend lautet nun Antrag Nr. 6 für den DFB-Bundestag am 25. Mai 2020:

Der DFB-Bundestag möge folgende Beschlüsse fassen: 

1. Die Spielzeit 2019/2020 der A- und B-Junioren-Bundesliga wird abgebrochen.

2. Die Spielzeit 2019/2020 der A- und B-Junioren-Bundesliga wird wie folgt gewertet:
- Wertung zum 18.-20. Spieltag in der A-Junioren-Bundesliga Nord/Nordost unter
Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel)
- Wertung zum 19./20. Spieltag in der A-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest unter
Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel)
- Wertung zum 20. Spieltag in der A-Junioren-Bundesliga West
- Wertung zum 21. Spieltag in der B-Junioren-Bundesliga Nord/Nordost
- Wertung zum 20./21. Spieltag in der B-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest unter
Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel)
- Wertung zum 20./21. Spieltag in der B-Junioren-Bundesliga West unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel)

3. Abweichend von § 20 Nr. 1. DFB-Jugendordnung entfällt der gemäß dieser Vorschrift vorgesehene Abstieg aus der A- und B-Junioren-Bundesliga in die nächsttiefere Spielklasse des jeweiligen Regional- bzw. Landesverbandes.

4. Abweichend von § 19 DFB-Jugendordnung wird der Aufstieg zu der Spielzeit
2020/2021 in die A- und B-Junioren-Bundesliga wie folgt festgelegt:
- Die Relegationsspiele gemäß § 19 Nr. 1. DFB-Jugendordnung entfallen ersatzlos.
- Die an sich gemäß § 19 Nr. 1. DFB-Jugendordnung aufstiegsberechtigten Vereine bzw. für die Relegationsspiele teilnahmeberechtigten Vereine dürfen in die A- bzw. B-Junioren-Bundesliga aufsteigen.
- Die A- und B-Junioren-Bundesligen der Spielzeit 2020/2021 können grundsätzlich jeweils mit bis zu 17 Teilnehmern aus dem Bereich der Staffel West gespielt werden.
- Die A- und B-Junioren-Bundesligen der Spielzeit 2020/2021 können grundsätzlich jeweils mit bis zu 18 Teilnehmern aus dem Bereich der Staffeln Nord/Nordost und Süd/Südwest gespielt werden.
- Die Benennung der jeweiligen Vereine erfolgt durch die jeweiligen Spielklassenträger in eigener Zuständigkeit. Der DFB-Jugendausschuss kann eine Ausschlussfrist für die Benennung setzen.

5. Abweichend von § 26 DFB-Jugendordnung wird kein Deutscher Meister in der A- und B-Junioren-Bundesliga, sondern lediglich der Staffelmeister entsprechend der gemäß Ziffer 2 festgestellten Tabellen bestimmt. Die jeweiligen Meister haben keinen Anspruch auf eine Prämienzahlung gegen den DFB. Der Startplatz des Deutschen Meisters in der UEFA Youth League und der Startplatz des Deutschen Meisters für den DFB-Vereinspokal der Junioren wird gemäß der Quotientenregelung an den Staffelmeister mit dem besten Punkteschnitt pro Spiel, bei Punktegleichheit mit dem besseren Torverhältnis, vergeben.

6. Der DFB-Vorstand wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse notwendigen Änderungen in den Ordnungen des DFB, insbesondere der DFB-Spielordnung und der DFB-Jugendordnung, zu beschließen. Dies umfasst insbesondere die Beschlussfassung über das künftige Spielklassenformat sowie über Regelungen zu einem vermehrten Abstieg zur Reduzierung der Junioren-Bundesligen auf die grundsätzliche Teilnehmerzahl von 14 Vereinen je Staffel.

Begründung:
Der Spielbetrieb der A- und B-Junioren-Bundesligen ist bereits seit Anfang März aufgrund der jeweiligen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslage im Hinblick auf die Corona-Pandemie ausgesetzt. Die Fortsetzung des Spielbetriebs sollte mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden. Da die aktuelle Verfügungslage eine Beendigung der Saison bis 30.06.2020 nicht mehr realistisch erscheinen lässt, wird für einen Abbruch der Saison plädiert, um Folgeprobleme (Vertragslaufzeiten, Altersklasseneinteilung u.ä.) möglichst zu vermeiden sowie eine bestmögliche Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. So würde insbesondere eine Verschiebung der Saison über den 30.06.2020 hinaus zum einen die Kaderplanung für Vereine im Hinblick auf die Altersklasseneinteilung in erheblicher Weise erschweren, zum anderen wäre fraglich, in welcher Weise dann die Spielzeit 2020/2021 realistischerweise ausgetragen werden könnte. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen mitberücksichtigt werden muss mit der Folge, dass auch der zeitnahe Abschluss einer fortgesetzten Saison 2019/2020 keineswegs als sicher angesehen werden kann. Demgegenüber überwiegen aus Sicht des Jugendausschusses die Gründe, die für einen Abbruch der Spielzeit sprechen, da auf diese Weise ein insoweit planbarer und formaler Abschluss der Spielzeit 2019/2020 erreicht werden kann.




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Leser-Kommentare


Wertung der A- und B-Junioren-BL

Die Wertung der Saison soll auf Basis der jeweiligen aktuellen Tabellen – bzw. in Staffeln, in denen eine unterschiedliche Anzahl an Spielen ausgetragen wurde unter Anwendung der Quotientenregelung, wonach der Punkteschnitt pro absolviertem Spiel berechnet wird – erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt der Saisonverlauf am weitesten fortgeschritten ist. Diesem Aspekt misst der Ausschuss ein hohes Gewicht zu. Eine andere Sichtweise würde außerdem dazu führen, dass bereits ausgetragene Meisterschaftsspiele für die Wertung obsolet werden würden, was ein in sportlicher Hinsicht höchst unbefriedigendes Ergebnis wäre und daher zu vermeiden ist. Aus diesem Grund erscheint es vertretbar und vorzugswürdig, die Abschlusstabellen in der beantragten Weise festzulegen.


Aufsteiger

Die teilnehmenden Vereine der A- und B-Junioren-Bundesliga haben mehrheitlich für Aufsteiger gestimmt. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass so den bisher erbrachten Leistungen der potenziellen Aufsteiger Anerkennung gezollt werden kann. Der Entfall des Aufstiegsrechts wird auch vom DFB-Jugendausschuss als sportlich unbefriedigendes Ergebnis angesehen, würde so die Sinnhaftigkeit der bereits erfolgten Austragung des sportlichen Wettbewerbs der Regionalligen bzw. zweithöchsten Spielklassen für zahlreiche Klubs entfallen. Entscheidet man sich entsprechend für die Wertung der Abschlusstabelle (bzw. gemäß der Quotientenregelung) zum aktuellen Zeitpunkt, so erscheint es, sachgerecht, eine Aufstiegsberechtigung aus tieferen Spielklassen zuzulassen, auch wenn diese die Spielrunde infolge der Pandemie nicht zu Ende spielen konnten. Die Feststellung der für die Aufstiegsberechtigung maßgeblichen Abschlusstabellen obliegt in jedem Falle den jeweiligen Spielklassenträgern. Da die Relegationsspiele gemäß § 19 DFB-Jugendordnung aufgrund der jeweiligen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslagen im Hinblick auf die Corona-Pandemie realistischerweise nicht wie vorgesehen zur Austragung gelangen können, soll beschlossen werden, dass diese ersatzlos entfallen und in der Folge, auch den für die Relegationsspiele an sich teilnahmeberechtigten Vereinen ein direktes Aufstiegsrecht gewährt wird. Davon unberührt bleibt die Pflicht zur Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für die Junioren-Bundesligen, die selbstverständlich weiterhin von allen aufstiegsberechtigten Vereinen erfüllt werden müssen.

Keine Absteiger

Es soll auf Absteiger aus den Junioren-Bundesligen verzichtet werden, da nach aktuellem Tabellenstand noch kein Verein sportlich abgestiegen ist und sich, bis auf eine Ausnahme, alle Vereine im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die nächste Spielzeit beworben haben. Der Ausschuss hat sich ausführlich mit der Frage befasst, ob anhand der aktuellen Tabellensituation Absteiger ermittelt werden sollen, obwohl diese allesamt noch rechnerisch die Chance auf den Klassenerhalt haben oder ob stattdessen auf Absteiger verzichtet werden soll mit der Folge, dass es zu einer Aufstockung der Teilnehmerzahl kommt. Der Ausschuss hat auch die von der sportlichen Leitung des DFB und der Fachabteilung Spielbetrieb eingebrachten wirtschaftlichen (u.a. Mehrkosten sowie mögliche geringere Zuschüsse für die Vereine), spieltechnischen (u.a. Terminknappheit) sowie sportlichen Gründe (u.a. mögliche Verschlechterung des Leistungsniveaus), welche grundsätzlich gegen eine Aufstockung sprechen, gehört und diskutiert. Auf der anderen Seite war zu berücksichtigen, dass die Klubs sich mehrheitlich gegen einen Abstieg ausgesprochen haben, obwohl ihnen dabei die Folge der Aufstockung der Spielklasse, insbesondere eine ggf. geringere Bezuschussungssumme der Spielklasse für die kommende Saison, bewusst war.

Kein Deutscher Meister

Die Endrunde um die Deutsche Meisterschaft, welche den sportlichen Vergleich der Staffeln darstellt, wird nicht gespielt werden können. Somit sollte aufgrund der fehlenden sportlichen Qualifikation kein „Deutscher Meister“ gekürt werden. Ein ausreichend sportlicher Vergleich zur Benennung der Staffelmeister liegt bei rund 80 % der gespielten Spiele vor. Die Regelungen zur Meldung des UEFA-Youth-League-Teilnehmers sowie zum Teilnehmer des DFB-Vereinspokals der Junioren stellen aus Sicht des Jugendausschusses die sportlich fairste Möglichkeit dar, um eine Entscheidung in diesen Fragen zu treffen.


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