Vor den Testspielen: Der Ball rollt, viele Fragen bleiben - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 04.02.2022 um 18:00 Uhr
Vor den Testspielen: Der Ball rollt, viele Fragen bleiben
Die Vorbereitung läuft. Die meisten Vereine kehren in diesen Tagen ins Training zurück. Erste Testspiele folgen, auch schon am kommenden Wochenende. Doch wer darf wie spielen? Wer wie und wo zuschauen? Fragen, die offen bleiben! anpfiff.info versucht sich an Antworten.
Von Marco Heumann
Wer darf spielen?

Im Herrenbereich sind die Regelungen klar. Auf den Platz – egal ob Spiel oder Training – darf nur, wer vollständig geimpft oder genesen ist. Ein wenig komplizierter ist es beim Nachwuchs. Der einfachere Teil dort besagt, dass Kinder unter 14 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen sind. Zwischen 14 und 17 Jahren gilt dann die vom BFV so genannte „Schülerausnahme“. Sie besagt, dass 2G durch regelmäßige Tests in der Schule ersetzt werden kann. Regelmäßig wiederum bedeutet mindestens dreimal in der Woche. Zur „Kontrolle“ reicht die Vorlage eines Schülerausweises.

Wie sieht es bei einer U17 oder U19 aus, in der sowohl Schüler:innen als auch Auszubildende spielen?

Hier wird die Spielberechtigung zu einer Zwei-Klassen-Regelung. Für die Schüler:innen unter 18 Jahren gilt die oben beschriebene Schülerausnahme, für die Auszubildenden 2G. Dabei spielt es keine Rolle, dass ein 17-Jähriger ungeimpfter Azubi sich fünfmal in der Woche bei seinem Arbeitgeber testet. Eine Ausnahme gibt es jedoch! Hat der Auszubildende Blockunterricht, dann darf er – vorausgesetzt er wird während dieser Zeit in seiner Berufsschule regelmäßig getestet – für die Block-Wochen am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen. „Eine Kontrolle der Schülereigenschaft beziehungsweise der Durchführung regelmäßiger Testungen kann bei Berufsschülern erfolgen, indem neben dem Schülerausweis oder anderen tauglichen Nachweisen, auch Nachweise bezüglich des Unterrichts in Form der Blockschule vorgelegt werden“, erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage von anpfiff.info. Möglich wäre das zum Beispiel durch den Stundenplan oder einen Schulplan, in dem die Termine des Blockunterrichts aufgelistet werden.

Kontrollen an den Kassen, wie hier beim FC Sand, dürfte es künftig wieder geben. Vielleicht sogar inklusive einem Testangebot?
anpfiff.info

Wie sieht es mit Trainern und Betreuern aus?

Für die gilt bekanntlich 3G. Was aber weitere Fragen aufwirft!

Wie geht man mit ungeimpften Spielertrainern um?

3G berechtigt den Trainer zum Betreten des Sportgeländes. Aber darf er auch auf den Platz und aktiv beim Training oder gar bei Testpartien mitwirken? Gute Frage, auf die es aber noch immer keine endgültige Antwort gibt! „Nach unserer nicht rechtsverbindlichen Auslegung, die Verordnung ist staatlicherseits erlassen, darf ein Trainer unter der 3G-Maßnahme eine Mannschaft trainieren, aber nicht spielen. Für das Spielen gilt 2G“, erklärt Fabian Frühwirth, Pressesprecher des BFV auf Nachfrage von anpfiff.info.

Wie sieht es mit Vertragsamateuren aus? Gelten die als Angestellte des Vereins?

Wäre das der Fall, dann würden diese Spieler:innen nicht mehr unter 3G, sondern dürften, wie andere Arbeitnehmer auch, mit 3G ihrem „Beruf“, dem Fußball spielen nachgehen. „Wir haben bezüglich Statusfeststellung – ab wann ist ein Spieler oder Trainer auch Angestellter des Vereins – noch keine Information aus dem Innenministerium erhalten“, erklärte Fabian Frühwirth am Donnerstagvormittag. Bereits seit einigen Tagen wartet man beim Verband auf klare Handreichungen. Da es die bis dato noch nicht gibt, werden die Regeln vor Ort von Gesundheits- oder Landratsämtern unterschiedlich ausgelegt. Es gibt Behörden, die Vertragsamateure als Angestellte sehen – da für sie vom Verein auch Sozialabgaben gezahlt werden. Andere wiederum sehen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit nicht beim Fußball und legen fest, dass auch Vertragsamateure der 2G-Regel unterliegen.  

Wie und wer muss von wem kontrolliert werden?

Die Aufgabe der Kontrolle von gegnerischen Spielern, Trainer und Betreuern liegt beim Heimverein. Ein Verantwortlicher des Gastgebers müsste sich damit genaugenommen die Impfnachweise und Ausweise aller am Spiel beteiligten Personen zeigen lassen. Dokumentiert werden müssen die Kontrollen aber nicht. Schwer umzusetzen sind diese Vorgaben aber trotzdem, von Bedenken in Sachen Datenschutz einmal ganz abgesehen. Das sieht man auch beim BFV so. „Wir sind klar für die Regelung, wo jeder Beteiligte – Heim-/, Gast-Verein und auch Schiedsrichter – für sich eigenständig den Nachweis erbringt und dokumentiert“, erklärt Fabian Frühwirth. In anderen Landesverbänden gebe es entsprechende Vorlagen, die ausgefüllt und unterschrieben werden könnten. Eine deutliche Erleichterung, aber in Bayern noch nicht möglich, da es für ein entsprechendes Formular noch keine staatliche Freigabe gibt.

Wie sieht es mit den Zuschauern aus?

Für die gilt bekanntermaßen 2GPlus, wobei der Test, wie sonst auch üblich durch den Booster ersetzt werden kann. Kontrollieren muss den Zugang der Heimverein. Dabei können auch Selbsttests unter Aufsicht gemacht werden. Stellt die der Verein zur Verfügung, müssen die Testnachweise zwei Wochen aufzubewahren. Auf jeden Fall sollten bei Laientestungen, die eine zweite Person des Vereins "überwacht", Datum und Uhrzeit sowie Namen des Testenden und des "Überwachenden" als Notiz festgehalten und zwei Wochen aufbewahrt werden. Auf dem Sportgelände gilt dann Maskenpflicht. Bliebe nur noch die Frage, wie geht der Verein mit Ungeimpften oder nicht Getesteten um, die das Sportgelände schon betreten haben und sich weigern, es zu verlassen…

Hier gibt es alle Regeln noch einmal zusammengefasst.


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