„Wir haben uns von Beginn an nach
Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden.
Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen
Schiedsgericht bestätigt“, sagt der für Rechtsfragen zuständige
BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in einer ersten Reaktion: „Wir hätten uns
diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es
hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball.“
Drittligist Türkgücü München war
gegen die Meldung von Schweinfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren
vorgegangen und hatte seinerseits Ansprüche angemeldet, im Pokal-Wettbewerb
teilzunehmen. Durch die Entscheidung des Schiedsgerichts in Nürnberg, das der
BFV angerufen hatte, steht nun fest, dass – wie vom Verband vorgesehen –
Schweinfurt das Erstrundenspiel gegen den FC Schalke 04 bestreitet. Gespielt
wird am Dienstag, 3. November 2020 (16.30 Uhr, live bei SKY). Die
Schiedsgerichtsvereinbarung schließt einen Gang zu ordentlichen Gerichten aus.
Türkgücü München hatte zuvor
grundsätzliche Zweifel an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts geäußert und
sich an das Bayerische Oberste Landesgericht gewandt, das
am vergangenen Freitag allerdings den vom BFV eingeschlagenen Weg vors
Schiedsgericht bestätigte. So konnte am Montag in Nürnberg die mündliche
Verhandlung stattfinden.
Beim Schiedsgericht handelt es
sich ausdrücklich um kein Organ des Verbandes oder seiner Gliederungen. Es
dient vielmehr – unter Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten
– der vergleichsweisen Regelung und Entscheidung über alle Streitigkeiten, die
in einem engen Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im BFV stehen. Das
Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie drei
Stellvertretern zusammen. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum
Richteramt haben. Die Berufung ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Nürnberg erfolgt.
Zum Hintergrund: Der BFV hatte
nach dem Ausscheiden von Türkgücü München, das mittlerweile in der 3. Liga
spielt, aus der Regionalliga Bayern den 1. FC Schweinfurt 05 zum Ablauf der
Meldefrist am 6. September 2020 als bestes Amateurteam Bayerns an den DFB
gemeldet. Einen entsprechenden Beschluss hatte der BFV-Vorstand bereits Anfang
Mai vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gefasst, in der
Folge auch die Statuten entsprechend angepasst und das Vorgehen mit allen
Beteiligten in beiden Klubs zudem persönlich erörtert. Zur Pokal-Partie der
Unterfranken beim FC Schalke 04 war es am 13. September 2020 aber nicht
gekommen. Türkgücü München hatte dies 48 Stunden vor dem Anpfiff per
Einstweiliger Verfügung verhindert. Der BFV hatte umgehend Widerspruch
eingelegt und nach einer mündlichen Verhandlung teilweise auch Recht erhalten.
So ist der BFV ausdrücklich nicht dazu verpflichtet worden, wie zunächst per
Einstweiliger Verfügung zur kurzfristigen Spielabsetzung erlassen, anstatt Schweinfurt
die Münchner zu melden. Daraufhin rief der BFV das zuständige Schiedsgericht in
Nürnberg an.
Im sportgerichtlichen Verfahren
hatte das Verbands-Sportgericht des BFV die Beschwerde von Türkgücü München
bereits als unbegründet zurückgewiesen. Auch hier war eine mündliche
Verhandlung vorausgegangen.
Kommentar abgeben
Leser-Kommentare