Die Resolution fordert die Wiederzulassung:
- des (länderübergreifenden) Trainingsbetriebs für sämtliche
Sportarten, also auch für Kampfsportarten ohne Begrenzung auf Personen,
- des (länderübergreifenden) Wettkampf- und Spielbetriebs auch für alle Kontaktsportarten im Freien sowie in geschlossenen Räumen,
- von Zuschauern bei sportlichen Wettbewerben, mindestens in
entsprechender Anwendung der Regelungen für den Kulturbereich im engeren
Sinne.
Sprecher von "Team Sport-Bayern" ist mit Alfons Hölzl der Präsident des Bayerischen Turnerverbandes. Die Resolution wurde unter anderem auch von Herbert John (Interimspräsident Bayerischer Skiverband), Helmut Schmidbauer (Präsident Bayerischer Tennis-Verband), Harald Walter (Präsident Bayerischer Schwimmverband), Konrad Grillmeyer (Präsident Bayerischer Tischtennis-Verband), Bastian Wernthaler (Präsident Bayerischer Basketball Verband), Klaus Drauschke (Präsident Bayerischer Volleyball Verband), Manfred Werner (Präsident Bayerischer Ringerverband) und Rainer Koch (Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes) stellvertretend für den Zusammenschluss der 31 Sportfachverbände unter dem Dach von TSB unterzeichnet.
Die Resolution zur Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampf- sowie Spielbetriebs mit Zuschauern in Bayern im Wortlaut
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
lieber Herr Herrmann,
die Mitglieder von Team Sport-Bayern – 31 bayerische
Sportfachverbände, welche 3,6 Millionen Sportlerinnen und Sportlern
sportpraktisch betreuen – bedanken sich bei Ihnen für Ihren
unermüdlichen Einsatz für unseren Sport.
Wir wissen dies sehr zu schätzen. Gerade die pandemiebedingt
schwierigen Zeiten verlangen von Ihnen, gemeinsam mit Herrn
Ministerpräsidenten Dr. Söder und Ihren Kabinettskollegen, schwierige
Entscheidungen, welche – im Gegensatz zu den bisherigen
sportpolitischen Hauptthemen – ihren Schwerpunkt nicht in der Gewährung
finanzieller Förderungen haben. Ihre Entscheidungen betreffen die
Grundlagen der Betätigung der Sportfachverbände und der Sportvereine,
mithin der bayerischen Sportlerinnen und Sportler. Sie entscheiden über
die Erlaubnis, Sport im Verein und im Sportfachverband auszuüben.
Ihr stets offenes Ohr für unsere Belange und Ihre bisherigen
Weichenstellungen für den bayerischen Sport sind für uns Beleg, dass Sie
sich auch die aktuellen Entscheidungen nicht leicht machen und mit
Fingerspitzengefühl und Augenmaß die pandemiebedingten
Einschränkungserfordernisse einerseits und die grundlegenden Bedarfe des
organisierten Sports andererseits abwägen und so zu
verantwortungsbewussten Entscheidungen kommen. Über viele Wochen hinweg
haben die Sportfachverbände gemeinsam mit den Sportvereinen sowie den
Sporttreibenden die Einstellung des Sportbetriebs in Gestalt des
Trainings und der Wettbewerbe konsensual mitgetragen und die staatlichen
Vorgaben umgesetzt. Erfreulicherweise sind im Zusammenhang mit dem Sport
keine „Corona-Hotspots“ bekannt geworden. Wir dürfen für uns in
Anspruch nehmen, unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung
nachgekommen zu sein und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie
geleistet zu haben.
Trotz der inzwischen erfolgten Lockerungsschritte – für welche wir
sehr dankbar sind – führen die weiterhin bestehenden „Sportbegrenzungs-
und Sportverbotsregeln“ auf unserer Seite zu ganz immensen
Belastungssituationen, Herausforderungen und auch sehr gefährlichen
Entwicklungen. Ohne Training, Wettkampf- bzw. Spielbetrieb geht unser
Inhalt verloren! Folglich schwindet die Mitgliederbindung, sodass es
vermehrt zu Austritten kommt. Weniger Neueintritte – gerade bei Kindern
und Jugendlichen - sind schon jetzt signifikant feststellbar. Zudem
fehlen uns hierdurch wichtige Einnahmemöglichkeiten.
Die finanziellen Einbußen sind das eine, der sich abzeichnende
Schwund an Mitgliedern ist das andere. Viele sprechen inzwischen von der
Gefahr der Zerstörung unserer einzigartigen Vereins- und
Verbandslandschaft des organisierten Sports in Bayern, befürchten
insbesondere, dass die Bereitschaft, sich „dauerhaft“ ehrenamtlich zu
betätigen, schwindet und mit „Projektehrenamtlichen“ der Sportbetrieb in
den Vereinen und Sportfachverbänden nicht aufrechtzuerhalten ist.
Neben diesen inhaltlichen Begründungen für ein Änderungserfordernis
möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Akzeptanz der
bestehenden Regelungen bei den Menschen in den Sportfachverbänden, in
den Sportvereinen sowie bei den Sportlerinnen und Sportlern zunehmend
schwindet. Der Grund hierfür dürfte weniger im Empfinden der
Einschränkung des Lebens zu sehen sein, als vielmehr in einer gefühlten
nicht mehr inhaltlich begründbaren Einschränkung und Ungleichbehandlung
des Sports gerade im Vergleich zu anderen Lebensbereichen.
Bei Gottesdiensten in Kirchen ergibt sich die maximale
Teilnehmerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten (§ 6 Satz 1 Nr. 1 der 6.
BayIfSMV). Auf eine Höchstteilnehmerzahl hat man verzichtet. Eine
gleichgelagerte Regelung haben wir nunmehr für Messen und Ausstellungen,
demnach ohne Eingrenzung auf eine maximale Teilnehmerzahl. Stattdessen
kommt es auf den Abstand (1,5m) und den zur Verfügung stehenden Raum
(10qm pro Besucher) an (§ 14a Abs. 2 der 6. BayIfSMV). Bei kulturellen Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen 100, bei
festen Sitzplätzen 200 Teilnehmer und im Freien 200, bei festen
Sitzplätzen 400 Teilnehmer erlaubt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 6.
BayIfSMV). Bei der Sportausübung sind Zuschauer hingegen ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 der 6. BayIfSMV).
Hier zeigt sich eine „Schieflage“, welche die Menschen spüren und die
zur schwindenden Akzeptanz beiträgt. Der Sport lässt sich als
„spezielle Form der Kultur“ verstehen. Der Sport gehört zum Kulturgut
unserer Gesellschaft. Er ist als Staatsziel gem. Art. 140 Abs. 3 der
Verfassung des Freistaates Bayern zu fördern. Sachgründe, die eine
Ungleichbehandlung zwischen der Kultur im weiten Sinne (einschließlich
Sportveranstaltungen) und der Kultur im engen Sinne begründen und damit
einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG
verhindern, drängen sich nicht auf. So ist zu erwarten gerade im Lichte
der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die
bestehenden Regelungen der 6. BayIfSMV in Bezug auf den Sportbetrieb und
die Zulassung von Zuschauern keinen Bestand haben werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir mit Nachdruck bei
Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte mit Wirkung ab 19. September
2020 um die Wiederzulassung des (länderübergreifenden) Trainingsbetriebs für sämtliche
Sportarten, also auch für Kampfsportarten ohne Begrenzung auf Personen, des (länderübergreifenden) Wettkampf- und Spielbetriebs
auch für alle Kontaktsportarten im Freien sowie in geschlossenen Räumen,
von Zuschauern bei sportlichen Wettbewerben, mindestens in
entsprechender Anwendung der Regelungen für den Kulturbereich im engeren
Sinne.
Auf die entsprechende Forderung des Bayerischen Fußball-Verbandes
wird ausdrücklich Bezug genommen, sie wird inhaltlich vollumfänglich
mitgetragen. Die Belastungssituationen bestehen grundsätzlich über alle
Sportarten, Sportfachverbände und Vereine hinweg. Deshalb benötigen wir
eine Regelung für den Sport in Bayern insgesamt.
Lieber Herr Staatsminister, wir dürfen Sie daher bitten, sich im
bayerischen Kabinett für eine Gleichbehandlung des Sports mit der Kultur
im engeren Sinne einzusetzen.