Wichtig zum digitalen Spielerpass: Fotografiert, was das Zeug hält... - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 25.06.2023 um 15:00 Uhr
Wichtig zum digitalen Spielerpass: Fotografiert, was das Zeug hält...
Ansonsten "kann es ab dem 01. Juli 2023 teuer für unsere Vereine werden.", heißt es in einer Mitteilung der Kreisspielleitung an die Vereine, mit der sie " einmal die Sinne schärfen will in diesem Punkt." Denn wenn im digitalen Spielerpass eines oder mehrerer eingesetzter Spieler fehlen, werden laut dieser Mitteilung und laut den Statuten mindestens 200 Euro fällig.
Von Markus Schütz
Fotografieren alleine reicht natürlich nicht, sondern die Bilder müssen freilich auch hochgeladen werden in die Spielberechtigungsliste im SpielPlus (Elektronischer Spielbericht).

"Am 01. Juli 2023 gilt eine neue Regelung in der Spielordnung § 34 SpO und konsequenter Weise in der Rechts- und Verfahrensordnung: Danach müssen alle Bilder der Spieler, da es keinen Papier-Pass mehr geben und ausschließlich der digitale gültig sein wird, unbedingt hochgeladen sein.", heißt es in der Mitteilung von Kreisspielleiter Manfred Neumeister an die Vereine im Kreis 1. Und er rät, um unnötige Kosten zu vermeiden: "Achtet beim Vereinswechsel darauf und allen voran vor dem Spieleinsatz, dass das Foto hochgeladen ist. Egal, ob Privat- und (oder) Verbandsspiele. Habt also in jedem Fall ein Handy dabei, um fotografieren und reagieren zu können. Ohne Gnadenfrist wird beim Fehlen von mindestens einem Foto in der Spielerliste eine Gebühr von 200 Euro fällig. Es zählt auch kein Nachweis bei fehlenden Bildern durch Dokumente und Ausweise."

Der Papierpass hat ausgedient ab der kommenden Saison.
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Termine der Tagungen werden in Kürze bekanntgegeben

Über weitere Änderungen der Spielordnung "werden wir an den anstehenden Tagungen genauestens berichten." In Kürze werden Ort und Zeit mitgeteilt. "Schickt also auch dorthin fachkompetende Funktionäre. Jetzt gilt aber erst einmal aufzupassen und fehlende Bilder hochladen!" Oder die mit fehlenden Bildern eben nicht einzusetzen.

Hier der Auszug aus § 77 (3) RVO, gültig ab 01.07.2023:

Setzt ein Verein einen Spieler mit einem für das Spiel gültigen Spielrecht ein, dessen Spielberechtigung kein Lichtbild enthält, wird er mit einer Geldstrafe nicht unter 200,00 Euro, bei Juniorenmannschaften auf Kreisebene, sowie
Juniorinnenmannschaften auf Bezirksebene nicht unter 75 Euro bestraft. Das Spiel wird nach seinem Ausgang gewertet. Im ersten Wiederholungsfall verdoppelt sich die Mindeststrafe. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn in der gleichen Mannschaft erneut ein Spieler ohne Lichtbild in einem Spiel oder Turnier eingesetzt wird. Bei allen weiteren Wiederholungsfällen verdoppelt sich jeweils die Mindeststrafe erneut. Setzt ein Verein in einer Mannschaft mindestens in drei Meisterschaftsspielen Spieler ohne Lichtbild ein, wird diese Mannschaft für das dritte Spiel und für jedes weitere Meisterschaftsspiel, in dem ein Spieler ohne Lichtbild eingesetzt wird, zusätzlich mit Punktabzug bestraft.

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