Die zum
Beschlusszeitpunkt noch offenen Spieltagssperren in Höhe von ein bis drei
Spielen werden demnach komplett erlassen. Die betroffenen Spieler wären
folglich beim angedachten Re-Start spielberechtigt. Spieltagssperren in Höhe
von noch vier bis acht Partien werden ab dem vom Vorstand beschlossenen
Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Spielbetriebs in eine Zeitstrafe umgewandelt,
wobei ein Spiel einer Woche Sperre entspricht.
„Wegen der
Corona-Pandemie mussten wir alle gemeinsam schon eine lange Zeit auf die
schönste Nebensache der Welt verzichten. Jetzt fiebern wir alle dem Re-Start
entgegen und hoffen, dass es von Seiten der Behörden grünes Licht für die
Fortsetzung der aktuell ausgesetzten Saison ab 1. September gibt. Um zumindest
denjenigen Spielern, die den Großteil ihrer Sperre schon verbüßt haben, die
Chance zu geben, beim Liga-Neustart und dem Auftakt der neuen Ligapokale auch
dabei sein zu können, haben wir uns für einen Straferlass bei überschaubaren
Rest-Spielsperren geeinigt. Spieler, die sich gröberer Vergehen schuldig
gemacht haben und deshalb von den unabhängigen Sportgerichten zu längeren
Sperren verurteilt worden sind, müssen sich hingegen weiter gedulden. Aber für
sie läuft ab dem vom Vorstand beschlossenen Zeitpunkt der Wiederaufnahme des
Spielbetriebs die Uhr“, erklärt der für die Sportgerichtsbarkeit zuständige
BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.
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