Ein Fall fürs Sporgericht?!: Unteroberndorf-SpVgg Ebing II ist in aller Munde - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 25.09.2006 um 18:58 Uhr
Ein Fall fürs Sporgericht?!: Unteroberndorf-SpVgg Ebing II ist in aller Munde
Spielabbruch. Sieben Feldverweise. Wer sich gestern das Spiel der A-Klasse 2 in Unteroberndorf ansah, bekam wirklich Denkwürdiges zu sehen. Ein Novum, wie auch der stellvertretende Sportgerichtsvorsitzende Reinhold Baier bestätigte, der anpfiff über das weitere Vorgehen in diesem brisanten Fall aufklärte.
Von Bernd Riemke
Zunächst einmal die Fakten: Keine drei Minuten waren in Unteroberndorf gespielt, als die Gäste einen Freistoß zugesprochen bekamen, den irrtümlich ein SC-Spieler ausführte. Gästeakteur Markus Hagel erkundigte sich beim Schiedsrichter, warum dieser Spieler den Freistoß ausführte und wurde mit dem Hinweis "Das war doch eure eigene Nummer 10" mit dem gelben Karton verwarnt. Diese "eigene Nummer 10", Dominik Hampel stand jedoch weit ab vom Geschehen, so dass Hagel seinen Mitspieler verdutzt fragte: "Dominik, du hast doch die 10?!" Die Folge war ein Platzverweis für Markus Hagel. Als der Ebinger Peter Martin im weiteren Verlauf von einem Heimakteur mit einem Elbbogencheck niedergestreckt wurde, wurde zur Verwunderung aller eben jener Martin mit Gelb/Rot des Feldes verwiesen, der foulende Unteroberndorfer erhielt zurecht die Gelbe Karte. Ebings Spielertrainer Roland Bleil sah auf Nachfrage, warum der eigene Spieler nun zum Duschen geschickt wurde in dieser Situation ebenfalls die gelbe Karte. Fünf Minuten vor dem Ende, als das Spiel längst entschieden war, Ebing sich in seine Niederlage fügte und die Partie ordentlich über die Bühne bringen wollte, fragte Bleil beim Schiedsrichter noch einmal nach, wie lange denn noch zu spielen sei. Der Unparteiische zückte auch daraufhin den Gelb/Roten-Karton. Diese Entscheidung stieß natürlich auf vehementes Unverständnis, so dass in Folge dessen fünf weitere Spieler des Feldes verwiesen wurden und die SpVgg Ebing II den Leiter der Partie, Herrn Ludwig Bühl aus dem unterfränkischen Hermannsberg, darum bat die Begegnung abzubrechen.

Sportgerichts-Beisitzer Reinhold Baier klärt auf

Dem Unperteiischen blieb auch keine andere Wahl, denn laut Satzung des Bayerischen Fußballverbandes müssen mindestens sieben Spieler einer Mannschaft auf dem Feld stehen, andernfalls sei das Spiel abzubrechen, wie Reinhold Baier auf Nachfrage bestätigte. Reinhold Baier, technischer Leiter des Bayernligisten FC Ismaning ist seit 2002 Beisitzer im Verbands-Sportgericht und zugleich Stellvertretender Vorsitzender. Er stand anpfiff nach diesem turbulenten Spiel Rede und Antwort. "Bei einem Spielabbruch ist das Spiel normalerweise mit X:0 gegen die Mannschaft zu werten, die den Spielabbruch verschuldet hat", zitiert Baier das Regelwerk ohne einer Entscheidung des Sportgerichts - die sich mit diesem Fall sicherlich zu beschäftigen haben wird - vorgreifen zu wollen. Eine Wiederholung des Spiels, so Baier weiter, sei nur dann möglich, wenn "der Schiedsrichter nicht alles in seiner Macht stehende tut, um ein Spiel fortzuführen", so die Ausführungen des Beisitzenden des Sportgerichts. So ein Fall sei aber nur dann denkbar, wenn es beispielsweise zu Zuschauerausschreitungen kommt und der Schiedsrichter nichts unternimmt, um eine ordnungsgemäße Weiterführung des Spiels zu ermöglichen. Dies war in Unteroberndorf nicht der Fall, so dass mit einer X:0-Wertung zu Gunsten des SC Unteroberndorf zu rechnen ist.

Mögliche Sanktionen gegen den Unparteiischen?

Am Ausgang des Spiels möchte die SpVgg Ebing II auch gar nichts ändern, wie Spielertrainer Bleil bestätigte. "Wir haben verdient verloren. Unteroberndorf kann nichts für die Entwicklung, die das Spiel in den letzten Minuten genommen hat", überlegt sich der Verein dennoch, Schritte gegen den 60-jährigen Schiedsrichter zu unternehmen. Auch hier zeichnet Baier den Weg auf, den die SpVgg Ebing II im Regelfall zu gehen hat. "Wenn ein Verein mit dem Schiedsrichter unzufrieden ist, sollte er beim Spielleiter oder im weiteren Verlauf beim Schiedsrichterobmann vorsprechen", so Baier. Es könne dann zu internen Aktionen der Schiedsrichtergruppe gegen den Unparteiischen kommen. Sollte der Verein gar eine Anzeige beim Sportgericht in Erwägung ziehen - so weit möchte die SpVgg aber nicht gehen - sei zu prüfen, ob der Schiedsrichter gegen die Rechts- und Verfahrensordnung oder die Spielordnung bewusst verstoßen hat. Es müsste dem Unparteiischen dann nachgewiesen werden, dass er wider besseren Wissens eine Mannschaft ganz bewusst benachteiligt hat. So weit die Ausführungen des Sportgerichts. Wellen geschlagen hat dieses Spiel reichlich und die nüchterne Mitteilung des Sportgerichts dürfte lauten: "Das Spiel SC Unteroberndorf gegen die SpVgg Ebing II in der A-Klasse 2 Bamberg wird mit X:0 für den Gastverein verlustig gewertet."

Kommentar abgeben

Kommentare werden unter Deinem Nicknamen und erst nach Prüfung durch die Redaktion veröffentlicht.

Leser-Kommentare


Hintergründe & Fakten

Keine Daten vorhanden


Zum Thema


Meist gelesene Artikel


anpfiff-Ticker

25.04.2024 14:52 Uhr
Jan-Luca Schneider
22.04.2024 03:01 Uhr
Wutthirat Wittmann
20.04.2024 18:18 Uhr
Daniel Audenrith
19.04.2024 11:09 Uhr
Martin Beyerle
19.04.2024 07:53 Uhr
Fabian Böhm
8626 Leser nutzen bereits mein-anpfiff-PLUS


Diesen Artikel...