Eine Spielabsage mit Folgen?!: "Wir werden Anzeige beim Sportgericht erstatten" - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 01.03.2015 um 19:15 Uhr
Eine Spielabsage mit Folgen?!: "Wir werden Anzeige beim Sportgericht erstatten"
Ursprünglich sollte die Bezirksligapartie zwischen dem TSV Ludwigsstadt und der SpVgg Ebing am 23. November 2014 stattfinden. Damals machten die Platzverhältnisse im Frankenwald eine reguläre Durchführung der Partie jedoch ebenso unmöglich wie zum heutigen Nachholtermin am 1. März 2015. Warum die doppelte Spielabsage nun ein Fall für das Sportgericht wird, dieser Frage ging anpfiff.info nach.
Von Bernd Riemke
An der Unbespielbarkeit des Platzes im hohen Frankenwald gibt es nicht den geringsten Zweifel, denn dort wo der Platz tatsächlich schneefrei ist, ist die Grasnarbe gefroren, so dass an eine reguläre Durchführung nicht zu denken ist. Die Umstände der Spielabsage führen nun jedoch dazu, dass die SpVgg Ebing den Gang vor das Sportgericht antreten wird. Was ist passiert?

Sonntag, 1. März

„Der TSV Ludwigsstadt hat heute morgen die Bezirksliga-Partie gegen die SpVgg Ebing regelkonform wegen Unbespielbarkeit des Platzes abgesagt“, so Bezirksspielleiter Gerald Schwan, für den daraufhin eine kleine Telefonkonferenz begann. Da der TSV Ludwigsstadt nämlich zum zweiten Mal die Partie hat absagen müssen, sehen die Regularien vor, dass das Heimrecht getauscht wird und die Begegnung damit in Ebing ausgetragen werden muss. Die SpVgg Ebing wiederum zeigte sich gewappnet und war darauf vorbereitet, die Gäste aus dem Frankenwald am heutigen Sonntag im Seestadion zu begrüßen. Doch so weit kam es nicht. „Ich habe den TSV Ludwigsstadt aufgefordert, nach Ebing zu fahren. Andernfalls muss ich einen Nachholtermin unter der Woche ansetzen“, so Schwan weiter, der ausdrücklich darauf hinweist, dass seine Befugnisse als Spielleiter an genau diesem Moment an seine Grenzen stoßen und er über die Folgen eines Nicht-Antretens des TSV nicht zu urteilen habe. Genau dieses Nicht-Antreten sorgt im Ebinger Lager für Unmut, weshalb der Verein von der Möglichkeit Gebrauch machen wird, den Fall vor das Sportgericht zu bringen. anpfiff.info sprach exklusiv mit Abteilungsleiter Bernhard Landgraf.

Herr Landgraf, nach den Richtlinien des Bayerischen Fußballverbandes wird das Heimrecht getauscht, wenn ein Spiel zum wiederholten Mal abgesagt wird.

Bernhard Landgraf: Das ist richtig. Nachdem der TSV Ludwigsstadt unsere Partie bereits im November einmal abgesagt hat, wird nun das Heimrecht gedreht. So weit ich informiert bin ist es dabei sogar unerheblich, dass zweimal wir von der Spielabsage betroffen waren. Sagt ein Verein zweimal ab, so wird das Heimrecht getauscht – so ist mein Kenntnisstand.

Die Absage des TSV Ludwigsstadt traf Sie jedenfalls nicht unvorbereitet.
Bernhard Landgraf: Nein, ganz im Gegenteil. Ich habe schon am Dienstag bei BSL Gerald Schwan einmal nachgefragt, weil wir im Verein eventuell einen Fanbus für die Auswärtsfahrt organisieren wollten. Im Rahmen dieser Kommunikation habe ich von Herrn Schwan schriftlich per E-Mail die Information erhalten, dass das Heimrecht gedreht wird, wenn der TSV Ludwigsstadt die Partie absagen muss und dass folglich am Sonntag bei uns gespielt werden kann. Die gleiche Information hat auch der TSV Ludwigsstadt per E-Mail erhalten.

Nun ist die Wetterlage im Frankenwald natürlich eine andere als im Bamberger Land.
Bernhard Landgraf: Ohne Zweifel! Genau deshalb habe ich am Donnerstag einige Seiten im Internet gesucht. Dort kann man über das Skizentrum und deren Webcam sogar im Hintergrund den Platz des TSV Ludwigsstadt sehen. Da war mir eigentlich schon klar, dass nicht gespielt werden kann. Das hat mir dann ein Angestellter der Stadt Ludwigsstadt auch bestätigt, der mir gegenüber am Donnerstag sagte, dass zu 99% nicht gespielt werden kann.

Wie haben Sie darauf reagiert?
Bernhard Landgraf: Ich habe mich mit dem Spielleiter des TSV in Verbindung gesetzt, der mir jedoch mitteilte, dass er drei Tage vor dem angesetzten Termin das Spiel nicht absagen kann. Das ist natürlich verständlich, dennoch bin ich weiterhin davon ausgegangen, dass in Ludwigsstadt nicht gespielt werden kann.

Eine Absage des TSV hätte dann zur Folge gehabt, dass das Spielrecht getauscht wird.
Bernhard Landgraf: Richtig! Daher habe ich am Freitag an BSL Gerald Schwan und dessen Stellvertreter Herrn Unger eine E-Mail geschickt, dass unser Platz bespielbar ist, wenn es nicht plötzlich in Strömen regnet. Ich ging natürlich davon aus, dass es bindend ist, was der Bezirksspielleiter am Dienstag per E-Mail mitgeteilt hatte und dass wir demnach das Heimrecht erhalten, wenn der TSV absagen muss.

Eine Absage, die Sie dann auch heute in den Morgenstunden telefonisch erreichte.
Bernhard Landgraf: So ist es. Daraufhin habe ich Herrn Schwan mitgeteilt, dass bei uns wie angekündigt gespielt werden kann. Er wollte sich dann mit Ludwigsstadt in Verbindung setzen und als ich gegen 10.45Uhr im Internet gelesen habe, dass das Spiel abgesagt ist, habe ich ihn erneut angerufen.

Was wurde in diesem abschließenden Telefonat besprochen?
Bernhard Landgraf: Herr Schwan teilte mir mit, dass der TSV Ludwigsstadt seinen Spielern wohl nach der Spielabsage um 10Uhr mitgeteilt habe, dass das Spiel nicht stattfindet und es dem Verein daher nicht möglich ist, kurzfristig eine Mannschaft nach Ebing zu schicken.

Gab es denn an der Bespielbarkeit des Platzes in Ebing Zweifel?
Bernhard Landgraf: Nein, denn unsere U17-Mädchen haben letztlich sogar auf dem Hauptplatz ein Vorbereitungsspiel absolviert. Wir haben auch unsere Vorsorge getroffen, denn ich habe unseren Platzwart gestern schon gebeten, den Platz abzustreuen, falls der TSV absagt und wir dann bei uns spielen müssen.

Welche Konsequenzen ziehen Sie denn nun daraus?
Bernhard Landgraf: Das ist insgesamt eine blöde Situation. Wir haben uns jedoch entschieden, morgen beim Sportgericht Anzeige zu erstatten.

Aus rein sportlicher Sicht waren Stefan Gehring und sein Team heiß auf den Saisonbeginn nach der langen Winterpause.
anpfiff.info

„Ich hoffe auf eine sportliche Lösung“

TSV-Trainer Stefan Gehring zeigte sich von der Entwicklung rund um das Nachholspiel überrascht. An der Unbespielbarkeit des Platzes lässt auch er keine Zweifel. „Ein Drittel ist noch schneebedeckt. Den hätten wir wegräumen können. Aber darunter ist die Grasnarbe gefroren. Da hätte auch kein Walzen geholfen, zumal wir gefühlte zweihundert Maulwurfshügel auf dem Platz haben. Ich bin überzeugt davon, dass der Schiedsrichter das Spiel nicht angepfiffen hätte“, so Gehring, der aus rein sportlicher Sicht mit seiner Truppe in den Startlöchern stand. Auch er stand anpfiff.info kurz Rede und Antwort.

Herr Gehring, wie stellt sich für Sie die Situation nach der Absage heute dar?
Stefan Gehring: Ich bin davon ausgegangen, dass wir noch einmal ein Heimspiel bekommen, denn es ist für uns natürlich kein Vorteil, nach Ebing zu fahren. Unsere einzige Möglichkeit wäre heute gewesen, einen Ausweichplatz zu bekommen. Da haben wir auch bei Nachbarvereinen angefragt, aber aufgrund des Wetters keine Zusage bekommen. Das Heimrecht verliert man natürlich ungern, aber ich wäre heute auch nach Ebing gefahren. Ich hoffe auf jeden Fall, dass das Spiel nachgeholt wird. Und da wo wir spielen sollen, spielen wir eben dann.

Nun scheint die SpVgg Ebing den Weg vor das Sportgericht zu gehen. Da droht Ihnen im schlimmsten Fall der Verlust der drei Punkte am grünen Tisch.
Stefan Gehring: Das wäre für mich eine Farce. Der Tenor im Team war ganz klar, dass wir heute spielen wollten. Ich habe 16 Leute, die fit sind und nach der Winterpause darauf warten, dass es losgeht. Sportlich haben wir in unserer Situation überhaupt nichts herzuschenken, deshalb hoffe ich, dass wir die sportliche Chance auf drei Punkte bekommen.

anpfiff.info wird Sie über die weitere Entwicklung dieses nun zum Sportgerichtsfall gewordenen Spiels auf dem Laufenden halten. Grundsätzlich scheint es weiterhin möglich, dass die Begegnung zu einem späteren Zeitpunkt an einem Wochentag auf der Anlage der SpVgg Ebing nachgeholt wird. Eine X:0-Wertung zugunsten der SpVgg Ebing, die die drei Punkte damit am grünen Tisch zugesprochen bekäme, dürfte das Sportgericht in seiner Verhandlung jedoch ebenso in Betracht ziehen.


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