In den vergangenen Tagen hatte sich der als Aufsteiger in die 3. Liga gemeldete Verein aus der Landeshauptsatdt absolut bedeckt gehalten und hatte keinen Kommentar zur Meldung von Konkurrent 1. FC Schweinfurt 05 durch den BFV für den DFB-Pokal abgegeben. Am Freitagnachmittag schlägt nun dafür die Meldung, die Türkgücü München auf seiner Internetseite veröffentlicht, wie eine Bombe ein: "BFV muss Meldung von Schweinfurt revidieren."
Die Münchner schreiben mit Berufung auf einen Beschluss des Landgericht München I vom heutigen Tage:
"Der BFV muss die Meldung von Schweinfurt widerrufen und Türkgücü zum DFB Pokal melden. Der DFB muss diese Maßnahmen zulassen."
Mit Beschluss vom 11. September 2020 hat das Landgericht München I entschieden:
1. Der BFV wird verpflichtet, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 e.V. für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals 2020/2021 vom 6. September 2020 vorläufig zu widerrufen und stattdessen Türkgücü München für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals 2020/2021 vorläufig zu melden.
2. Der DFB wird verpflichtet, den Widerruf der Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 e.V. und die Meldung von Türkgücü München vorläufig zuzulassen.
Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny äußerte sich zum Beschluss wie folgt: "Wir sind zufrieden, dass wir dieses Ergebnis vor dem Landgericht München erzielen konnten, denn seit Jahren ist es gelebte Praxis der Bayerischen Fußballverbandes die beste bayerische Amateurmannschaft am DFB Pokal teilnehmen zu lassen. Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV die Schweinfurt 05 zum DFB Pokal zugelassen hätte, zeigt dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB Pokal verbunden."
Schweinfurt: Entscheidung abwarten
Aus dem Schweinfurter Lager war zu erfahren, dass man zunächst die weitere Entwicklung abwarten möchte. Wortwörtlich hieß es: "Der Deutsche Fußball Bund hat den 1. FC Schweinfurt soeben darüber informiert, dass die angesetzte Partie zwischen dem FC05 und dem FC Schalke 04 am kommenden Sonntag, den 13. September 2020 um 15:30 Uhr abgesetzt ist. Hintergrund ist die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgericht Münchens I im Fall Türkgücü München. Über die Neuansetzung der Partie wird der DFB entscheiden, sobald eine juristische Klärung durchgeführt wurde. Zum weiteren Vorgehen wird sich der 1. FC Schweinfurt 1905 äußern, sobald der DFB eine rechtskräftige Entscheidung bekannt gibt."
BFV: Spiel vorerst abgesetzt - Widerspruchverfahren kommt
Reinhold Baier, für Rechtsfragen zuständiger Vize-Präsident beim BFV, erklärt hierzu:
- „Das Gericht hat eine Entscheidung in einem besonderen
Eilverfahren getroffen. Dabei handelt es sich nicht um ein
rechtskräftiges Urteil. Die nächste Instanz im einstweiligen Verfahren
kann aus rein praktischen Gründen nicht mehr an diesem Wochenende
entscheiden.“
- „Das Gericht hat sich nicht
mit den notwendigen Anforderungen an die Durchführung eines
Spielbetriebs auseinandergesetzt. Die Überlegungen und Verantwortungen,
die sich der BFV seit Monaten fortwährend macht, um allen Vereinen in
der Covid-19-Krise gerecht zu werden, wurden vom Gericht nicht
verstanden. Dem werden wir im Widerspruchsverfahren entgegentreten.“
- „Der BFV widersetzt sich nicht der aktuellen Verfügungslage und
war schließlich dazu gezwungen, den DFB zu bitten, bis zur noch
ausstehenden gerichtlichen Entscheidung in der Rechtssache die für
Sonntag, 13. September 2020, angesetzte Partie des FC Schweinfurt 05
beim FC Schalke 04 vorerst abzusetzen.“
- „Der BFV bedauert dieses Vorgehen ausdrücklich, ist aufgrund der
Kurzfristigkeit und der damit praktisch nicht vorhandenen Möglichkeit,
noch vor der Austragung des Spiels am Sonntag rechtlich gegen die
einstweilige Verfügung vorzugehen, zu diesem Schritt gezwungen.“
Schalkes Sportvorstand hat nur Kopfschütteln für BFV übrig
Für den FC Schalke 04 ist die kurzfristige Entwicklung kurz vor dem eigentlichen Spieltermin "sehr ärgerlich", wie Sportvorstand Jochen Schneider erklärte, zugleich aber betonte, dass man die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren habe. Weitaus weniger Verständnis kommt aus Gelsenkirchen für den Bayerischen Fußball-Verband: "Letztendlich kann man jedoch nur den Kopf über die Vorgehensweise des Bayerischen Fußballverbandes schütteln, der über Wochen und Monate hinweg offensichtlich nicht in der Lage war, den rechtmäßigen Vertreter am DFB-Pokal zu bestimmen", ließ Schneider in Richtung München wissen.
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