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Bezirksspielleiter Günter Hahn |
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anpfiff.info |
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Für Vereine, deren erste Herren-Amateurmannschaft in der 3. Liga, Regionalliga oder in der Bayernliga spielt, gelten die gesonderten Bestimmungen des § 44 Abs. 4 BFV-SpO.
Spielt die höherklassige Mannschaft eines Vereins in der Bezirksliga, Bezirksoberliga oder Landesliga gilt:
Voraussetzung für die Anwendung des § 44 Abs. 2b SpO ist, dass beide Mannschaften des Vereins aufstiegsberechtigt spielen und der betreffende Spieler in der ersten Halbzeit eines der letzten vier Verbandsspiel eingesetzt worden ist.
Diese Vorschrift findet ferner nur dann Anwendung, wenn nach Beendigung der regulären Meisterschaftsspiele der höherklassigeren Mannschaft (im Bezirk Oberfranken letzter Spieltag Bezirksoberliga 30.05.09 Anstoß 15:00 Uhr, Bezirksliga Ofr. West 30.05.2009 16:00 Uhr) noch Spiele der unterklassigeren Mannschaft stattfinden. Dies können neben Verbandsspielen z.B. auch Entscheidungs- und Relegationsspiele sein.
Dies bedeutet: In allen Spielen der niederklassigeren, aufstiegsberechtigten Mannschaften dieser Vereine, die am 30.05.2009 in Oberfranken nach Spielschluss der ersten Mannschaft angepfiffen werden, dürfen in den niederklassigeren Mannschaften keine Spieler eingesetzt werden, die in einem der letzten vier Verbandsspielen der ersten Herrenmannschaft in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben.
Für Vereine, deren erste Herrenmannschaft auf Kreisebene (in Oberfranken A-Klasse bis Kreisliga) spielen, gilt folgende Sonderregelung:
Vereine, deren erste Herrenmannschaft auf Kreisebene spielt und deren niederklassigere Herrenmannschaft in einer der zwei untersten Ligen im Bezirk (in Oberfranken A-Klasse und Kreisklasse) spielt, können bis zu drei Spieler sowohl in der höherklassigeren als auch in der niederklassigeren Mannschaft eingesetzt werden.
Dies bedeutet: nach dem letzten Spiel der höherklassigeren Mannschaft legt der Verein fest, welche drei Spieler in der niederklassigeren Mannschaft eingesetzt werden sollen. Diese drei Spieler können nach dem Einsatz in der niederklassigeren Mannschaft nicht mehr getauscht oder ergänzt werden, wenn z.B. einer dieser Spieler eine „rote Karte“ erhält oder sich verletzt.
Eine ausführliche Darstellung des § 44 Abs. 2b SpO mit Fallbeispielen finden Sie
hier.