Bei werdenden Vertragsspieler*innen endet die Frist für den
Vereinswechsel dieses Jahr am Freitag, den 1. September 2023. Bis dahin
muss der BFV-Passabteilung neben dem Passantrag auch eine Ausfertigung
des Vertragsspielervertrags und bei bisherigen Vertragsspieler*innen
außerdem der Nachweis der Vertragsbeendigung vorliegen.
Maßgebend ist der tatsächliche Eingang beim BFV und nicht der
Poststempel! Dies gilt für Amateure mit nachweislicher Abmeldung bis 30.
Juni 2023 bzw. für Vertragsspieler*innen.
Passanträge (und ggf. Vertragsspielerverträge bzw.
Vertragsauflösungen), die nach diesen Fristen beim BFV eingehen, fallen
nicht mehr in die Wechselperiode I. Das bedeutet, dass immer eine
Wartefrist anzusetzen ist (im Erwachsenenbereich bei Zustimmung
Spielrecht ab 1. Januar 2024).
Davon ausgenommen sind sämtliche Fälle, bei denen keine Wartezeit
anzusetzen ist (vgl. § 44 SpO bzw. die aufgeführten Fälle auf der
zweiten Seite der Passanträge) sowie die Vereinswechsel im Junioren- und
Juniorinnenbereich: hier läuft die Wechselfrist noch bis zum 30.
September 2023.
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