Änderung Satzung und Spielordnung: Spielen ohne Lichtbild kostet mindestens 200 Euro - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 26.06.2023 um 10:15 Uhr
Änderung Satzung und Spielordnung: Spielen ohne Lichtbild kostet mindestens 200 Euro
Ab der neuen Saison sind die alten Spielerpässe nicht mehr gültig. Alle Spieler benötigen ein Bild in der digitalen Spielberechtigungsliste, ansonsten drohen hohe Strafen. Mindestens 200 Euro bis zum Punktabzug stehen zur Auswahl. Daneben hat der BFV den §34, Einsatz Spieler nach der Winterpause, jetzt auch für Spielgemeinschaften und Frauen eingefügt. Zudem kann ein Vereinsmitglied als unwürdig erklärt werden.
Von Sebastian Baumann
Am 1. Juli 2023 geht eine Ära zu Ende: Nach über 70 Jahren schickt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) den Spielerpass aus Papier in Rente. Ab dann ist der Spielrechtsnachweis ausschließlich über die Spielberechtigungsliste samt Foto des Spielers/der Spielerin in SpielPlus (Elektronischer Spielbericht) möglich – online oder als Ausdruck. Wichtig aus Vereinssicht ist, dass alle Spieler mit einem Lichtbild in der Liste ausgestattet sind. Das Bild ist verpflichtend von den Vereinen einzupflegen. Ansonsten drohen hohe Strafen, die in der Spielordnung im §77, Absatz 3 geregelt sind:

Setzt ein Verein einen Spieler mit einem für das Spiel oder gültigen Spielrecht ein, dessen Spielberechtigung kein Lichtbild enthält, wird er mit einer Geldstrafe nicht unter 200,00 Euro, bei Juniorenmannschaften auf Kreisebene, sowie Juniorinnenmannschaften auf Bezirksebene nicht unter 75 Euro bestraft. Das Spiel wird nach seinem Ausgang gewertet.

Im ersten Wiederholungsfall verdoppelt sich die Mindeststrafe. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn in der gleichen Mannschaft erneut ein Spieler ohne Lichtbild in einem Spiel oder Turnier eingesetzt wird.

Bei allen weiteren Wiederholungsfällen verdoppelt sich jeweils die Mindeststrafe erneut. Setzt ein Verein in einer Mannschaft mindestens in drei Meisterschaftsspielen Spieler ohne Lichtbild ein, wird diese Mannschaft für das dritte Spiel und für jedes weitere Meisterschaftsspiel, in dem ein Spieler ohne Lichtbild eingesetzt wird, zusätzlich mit Punktabzug bestraft. Diese Regelung gilt nur für das laufende Spieljahr.


Wichtig ist auch, dass in der Spielerliste je Spieler die folgenden Daten hinterlegt sind:
- Lichtbild
- Name und Vorname(n)
- Geburtstag
- Geschlecht
- Beginn und Art des Spielrechts, eventuell seine Befristung
- Passnummer
- Nationalität

Einsatz in verschiedenen Mannschaften

Der zuletzt ergänzte Paragraf 34 der Spielordnung zum Einsatz von Spielern nach der Winterpause wurde auch ergänzt. Der Passus gilt nun auch für Mannschaften mit mehr als zwei Teams, Spielgemeinschaften und bei den Frauen:

Nach einem Einsatz in der ersten Halbzeit des letzten Meisterschaftsspiels vor der Winterpause einer höheren Mannschaft darf der Spieler an den nächsten zwei Meisterschaftsspielen der jeweiligen unteren Mannschaft, die nach der Winterpause stattfinden, nicht mitwirken. Nachdem die höhere Mannschaft nach der Winterpause ein Meisterschaftsspiel ausgetragen hat, endet die Einsatzbeschränkung in jedem Fall nach Ablauf von 15 Tagen.

BLSV-Ausschluss führt zur Sperre im BFV-Spielbetrieb

Zudem hat der Verband jetzt endgültig geregelt, was passiert, wenn ein Verein vom BLSV ausgeschlossen wird. Dann erfolgt eine sofortige Sperre des Spielbetriebs des betroffenen Vereins:

Mit Ausschluss aus dem BLSV ist der Verein für jeglichen Spielbetrieb des BFV gesperrt. Diese Sperre wird mit der Mitteilung des Ausschlusses aus dem BLSV durch den BFV in das BFV-Postfach Zimbra des betreffenden Vereins wirksam. Die Sperre endet mit der Mitteilung des BLSV über die Wiederaufnahme in den BLSV an den BFV.

Spiele, die in der Sperrzeit gespielt werden müssten, werden mit 2:0 für den Gegner gewertet. Vor einem Jahr hatte die Turnerschaft Fürth, die nicht mehr Mitglied beim BLSV war, gegen eine Sperre im BFV-Spielbetrieb geklagt und vor dem Verbandssportgericht Recht bekommen, weil die automatische Sperre nicht geregelt war in der Spielordnung. Diese Lücke wurde nun geschlossen.

BFV kann ein Vereinsmitglied als unwürdig erklären

Neu in der Satzung des Bayerischen Fußballverbands ist auch der Passus, dass der Verband ein Vereinsmitglied als unwürdig erklären kann: 

Ein Vereinsmitglied kann ohne eine vorhergehende entsprechende Maßnahme des
Vereins durch das Präsidium für unwürdig erklärt werden, einem Verbandsverein anzugehören. Unwürdig verhält sich insbesondere, wer gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Dritten handelte oder kinderpornografisches Material besitzt. Eine rechtskräftige Feststellung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit ersetzt im Verfahren vor dem Präsidium die Feststellung der Tatbegehung. Dies gilt sinngemäß im Falle der Notwendigkeit einer (zeitweisen) Sperre eines Vereinsmitgliedes, auch im Rahmen einer einstweiligen Sperre.


Damit kann das Präsidium auf Fälle wie im letzten Jahr bei einem Erlanger Bayernligisten reagieren bei dem ein Trainer mit dem Verdacht auf die Versendung von kinderpornografischem Material angezeigt wurde.

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Leser-Kommentare

von waldiu am 02.07.2023 23:24 Uhr
Heute passiert, man hinterlegt für einen neuen Spieler des Vereines ein Bild, danach wird erst die Aufstellung freigegeben. Als man das kontrolliert stellt man fest, dass für den Spieler für das Spiel kein Bild hinterlegt ist. Dann macht man den Schiedsrichter vor dem Spiel drauf aufmerksam und der teilt einem mit dass er das schon gemerkt hat und er muss das melden. Nach dem Spiel hat das System dann anscheinend doch gemerkt dass das Bild hinterlegt ist und man muss das dem Schiri mitteilen. Wenn die Software nicht richtig funktioniert, kann der Verband doch keine Strafen verlangen. Die Vereine müssen schließlich schon genug für die tolle Software zahlen.
von Doc53 am 29.06.2023 13:15 Uhr
@gemasain Danke für die Information
von MR21 am 28.06.2023 20:24 Uhr
Richtig klasse bei der Sache ist aber, dass der Verband aktuell noch munter Spielerpässe verschickt. Erst gestern wieder 5 bekommen die dann in 4 Tagen ungültig sind. Kost ja nix :)
von gemasain_2807 am 28.06.2023 13:37 Uhr
@Doc53 Sobald der SR ein Bild bemängelt (egal ob Jugend oder Herren, Damen etc) hinterlegt er das "unter besondere Vorkommnisse" und der SGL gibt das an das Sportgericht weiter. Wenn im nächsten Spiel dann kein neues Passbild hinterlegt ist, klingelt die Kasse des BFV.
von Hennes VIII am 27.06.2023 20:46 Uhr
ich bin absolut für das Bild, sonst wird ja dem Betrug Tür und Tor aufgehalten... es würde aber auch gehen die Freigabe ohne Bild zu verweigern!
no Pic, no kick...
von MR21 am 26.06.2023 21:48 Uhr
Doc die kannst du theoretisch so lange nutzen bis der Schiedsrichter sie bemängelt. Aber ein neues hochladen ist auch kein Akt
von HS-FCT am 26.06.2023 21:48 Uhr
"Die Spielberechtigung ist durch die ordnungsgemäße Spielberechtigungsliste
im SpielPlus BFV (Elektronischer Spielbericht), mit dem hochgeladenen Spieler-Foto mit Schulterbereich, das den Spieler eindeutig identifiziert, nachzuweisen."

Einige Vereine bzw. Mannschaftsverantwortliche legen Wert auf ein gutes und einheitliches Aussehen der Bilder, da wird am Anfang der Saison der Kader komplett durchfotografiert, andere knipsen das Passbild vom alten Spielerpass ab und das steht dann Jahre drin.Ersteres ist vielleicht etwas übertrieben, letzteres sollte nicht sein. Halbwegs aktuell reicht aber aus.
von FCN-Futzi am 26.06.2023 21:47 Uhr
Ran ans Geld der Vereine. Kein Wunder dass man keine Ehremamtliche mehr findet bei solchen Strafen wenn man einen Fehler macht. Steht in keinen Verhältnis und weit von der Realität entfernt.
von Doc53 am 26.06.2023 17:02 Uhr
Wie aktuell müssen die Bilder sein? Bei manchen A, B oder C-Junioren sind noch Bilder aus der G hinterlegt
von Hagi am 26.06.2023 16:14 Uhr
Dafür gibt es aber eine ganz einfache Lösung: Rechtzeitig ein Foto hochladen. Bei den Pässen hat man auch ein Foto (+ Stempel und Unterschrift) gebraucht.
von krawutke am 26.06.2023 14:25 Uhr
Vorher war der Spielerpass aber noch gültig und konnte vorgezeigt werden, auch wenn kein Bild beim BFV hinterlegt war. Das geht jetzt nicht mehr.
von Spielleiter SVH am 26.06.2023 13:53 Uhr
Bitte korrigiert mich, aber war doch vorher mit Pass und ohne Bild schon, das hier kein Spielrecht bzw. wenn mit Ausweiß bestand? Seit geraumer Zeit, nutzt doch kein Verein mehr seine Passmappe, sondern nur den ESB und dort sind die Bilder eigentlich zu 100% drin! Und da kommen se jetzt mit Strafen, und davor war es egal???
von Medium am 26.06.2023 12:43 Uhr
Beim vierten Spiel ohne Lichtbild wird übrigens mindestens ein Spieler der Mannschaft öffentlich gesteinigt.

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