Rückblick der Kreisspielleitung: Fast 1000 Spielverlegungen in BA/BT-KU - anpfiff.info
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Artikel veröffentlicht am 20.07.2026 um 17:00 Uhr
Rückblick der Kreisspielleitung:
Fast 1000 Spielverlegungen in BA/BT-KU
Die Saison 26/27 läuft. KV Neumeister richtet "ein großes Dankeschön an die Vereine für die großartige Mitarbeit und Unterstützung bei der Erstellung des Spielplans. "Bis auf zwei Fälle haben wir gemeinsam mit 270 Mannschaften in 20 Spielklassen alle Probleme mindestens zufriedenstellend lösen können." Hier ein Überblick der Kreisspielleitung und ein Auszug aus der SpO: Der Freitag ist jetzt ein Regelspieltag.
Von
Markus Schütz
/red/bfv
"Wir haben also eine Quote von mehr als 99 %. Bei den beiden Vereinen aus der A- und B-Klasse hoffe ich im Sinne der Möglichkeiten auf einen gemeinsamen Konsens.", sagt Manfred Neumeister. Für ihn und Gerd Ries "waren es zeitlich sehr aufwändige Tätigkeiten. Nach der Ligeneinteilung mit vier Einsprüchen und den umfangreichen Spielplänen mit euren Wünschen, haben wir nun die Spielverlegungsanträge bearbeitet. Die kostenfreie Zeit ist damit beendet und ab sofort können Verlegungsanträge grundsätzlich nur mit Zustimmung des Gegners erfolgen.", so sein Hinweis
"Hier einmal als Überblick unser zeitlicher Aufwand:
1. Für die Ligenerstellung je Spielleiter ca.18 Stunden Ehrenamtsarbeit.
2. Für die Bearbeitung, Nachbesprechung der Einsprüche ca. 12 Stunden.
3. Für die Erstellung der Spielepläne mit Berücksichtigung der Wünsche und Abgleich der Schlüsselzahlen 32 Stunden.
4. Für die Bearbeitung der 977 Verlegungswünsche (hier eine kurze Übersicht: Kreisliga 116 Verlegungen, Kreisklassen 223, A-Klassen 398 und B-Klassen 240) bei 2 Minuten Zeitaufwand hat jeder von uns beiden Spielleitern nochmals ca. 16 Stunden an Ehrenamtsarbeit erbracht."
Manfred Neumeister (li., hier mit BFV-Präsident Dr. Christoph Kern) bedankt sich bei den Vereinen für die Mitarbeit in der arbeitsintensiven Zeit vor der neuen Saison.
Markus Schütz / anpfiff.info
Insgesamt waren es pro Spielleiter also gut 78 Stunden, rechnet der KV vor. "Dazu kommen die vielen Telefonate und der notwendige Austausch mit den Vereinen. Aber: Jammern ist nicht angesagt! Wir, Gerd und ich, machen es gerne und zum gemeinsamen Gelingen des Spielbetriebs. Fehlerfrei sind wir dennoch nicht und wir sind auf EURE Unterstützung angewiesen. Dazu zählt die gute Vernetzung, der Wille nach Lösungswegen bei Problemen zu suchen und der Austausch mit unseren örtlichen Medien.", zeigt er auf und wünscht "uns allen eine gute und sportlich faire Saison 2026/27."
Vorschau:
"Nach den Sommerferien werden wir in Bamberg, sowie in Bayreuth und Kulmbach mit EUCH die sogenannte Sommertagung in veränderter Form durchführen. An diesen Sitzungen wollen wir insbesondere die Schwerpunkte des Spielbetriebs, mögliche Lösungsvorschläge und die Zukunft des Amateurfußballs in unserem Kreis mit den Vereinen besprechen."
In einem Schreiben an die Vereine wurden die wichtigsten Abläufe per Auszug aus der Spielordnung zur Beachtung beigefügt:
AUSZUG AUS DER SPIELORDNUNG:
Verbandsspielrunde/Freitag Regelspieltag
Die Verbandsspielrunde besteht aus Meisterschafts-, Entscheidungs- und Relegations-
spielen. Regelspieltage Samstag, Sonntag und durch Spielausschuss gefasster Freitag. Der Regelspieltag für Meisterschaftsspiele ist grundsätzlich der Samstag oder der Sonntag. Abweichende Regelspieltage kann der zuständige Spielausschuss (Verband, Bezirk oder Kreis) festlegen. Dies hat der Spielausschuss mit Beschluss zur neuen Serie 26/27 zu Gunsten einer einzelnen Mannschaft eines Vereins festgelegt und wird hiermit vor Beginn der Meisterschaftsrunde bekanntgegeben.
Bei der Ansetzung ihrer Heimspiele haben Vereine grundsätzlich das Recht, vor Beginn der Meisterschaftsspielrunde und in der Winterpause – bis zu einem vom jeweiligen zuständigen Spielleiter festgelegten Termin – als Spieltag den Samstag, Sonntag oder einen vom zuständigen Spiel-Ausschuss festgelegten Regelspieltag zu wählen. Spielverlegungen nach diesen Terminen sowie Verlegungen auf einen Wochentag bedürfen der Zustimmung des Gegners und sind gebührenpflichtig, es sei denn, die Ansetzung erfolgt auf Initiative des zuständigen Spielleiters.
Ende der Verbandsspielrunde
Die Verbandsspielrunde endet mit der Austragung des nach der Terminliste festgelegten letzten Meisterschaftsspiels beziehungsweise nach den letzten Entscheidungs- und Relegationsspielen der jeweiligen Mannschaft.
Letzter Spieltag
Am letzten Meisterschaftsspieltag des jeweiligen Spieljahres müssen die Spiele von aufstiegsberechtigten Mannschaften, deren Verbandsspiele eine besondere Bedeutung hinsichtlich des Auf- und Abstiegs haben, grundsätzlich zeitgleich ausgetragen werden. Sollte eine zeitgleiche Ansetzung im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, ist das betroffene Spiel, welches nicht zeitgleich ausgetragen werden kann, zu einem früheren Zeitpunkt anzusetzen.
Verlegung aus Verbandsinteresse
Festgelegte Spieltermine sind vom zuständigen Spielleiter zu ändern, wenn dies im Verbandsinteresse aufgrund höherer Gewalt oder staatlicher Anordnung notwendig ist. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Austragung des Spieles aufgrund eines Ereignisses nicht möglich ist, welches auch durch äußerste Sorgfalt nicht vorhergesehen oder verhindert werden konnte. Der betroffene Verein hat dies glaubhaft zu machen, es sei denn, das Ereignis ist offenkundig.
Spielverlegung auf Antrag
Der zuständige Spielleiter kann in begründeten Ausnahmefällen festgelegte Spieltermine abändern, wenn dies ein Verein schriftlich oder im SpielPlus BFV beantragt, der Gegner zustimmt. Eine Spielverlegung kann im Verbandsinteresse, gemäß Verbandsvorgaben, bei Sicherheitsbedenken oder aus anderen triftigen Gründen abgelehnt werden. Anträge auf Spielverlegung sind spätestens am dritten Tag vor dem Spieltermin zu stellen.
Drei-Tage-Frist bei Neuansetzung
Jede Terminänderung oder Neuansetzung eines Verbandsspiels durch den zuständigen Spielleiter ist den beteiligten Vereinen mindestens drei Tage vor dem neuen Spieltag über SpielPlus BFV bekannt zu geben, andernfalls kann die Austragung abgelehnt werden. Dies hat der betroffene Verein dem zuständigen Spielleiter unverzüglich bekannt zu geben. Die Beweislast trägt der betroffene Verein.
Abstand zwischen zwei Verbands- oder Wettbewerbsspielen
Bei der Ansetzung von zwei aufeinanderfolgenden Verbandsspielen einer Mannschaft soll in zeitlicher Abstand von zwei Kalendertagen zwischen den Verbandsspielen berücksichtigt werden. Diese zwei Kalendertage beginnen mit dem Tag, der auf ein Verbandsspiel folgt und endet mit Ablauf des darauffolgenden Tages. Davon abweichend kann der zuständige Spielleiter in Ausnahmefällen auch Verbandsspiele einer Mannschaft in kürzerer Reihenfolge ansetzen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass am Tag nach einem Verbandsspiel kein weiteres Verbandsspiel angesetzt werden darf. Die Entscheidung des zuständigen Spielleiters ist bindend. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich.
Überwachung Verbandsspiele und präventive Maßnahmen
Jeder Verein kann beim zuständigen Spielleiter eine Spielüberwachung beantragen. Dieser Spielleiter beauftragt einen geeigneten Mitarbeiter. Der zuständige Spielleiter hat davon die zuständige Geschäftsstelle zu unterrichten. Die Kosten der Spielüberwachung hat der antragstellende Verein zu tragen.
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