Artikel vom 22.07.2021 06:00 Uhr
UPDATE 17 bayerische Amateurvereine hatten gegen die Quotientenregelung des Bayerischen Fußballverbandes mit Auf- und Absteigern vor einem ordentlichen Gericht geklagt und sich jetzt beim Oberlandesgericht beschwert. Diese Beschwerde wurde nun abgelehnt, was den Verband - und vor allem Dr. Rainer Koch - freut. Der BFV-Präsident persönlich verkündet das Urteil. In einer Pressemeldung bestätigt der BFV die Entscheidung.
Vor knapp zwei Monaten hatte der Bayerische Fußballverband zur Abstimmung seiner Vereine gebeten, ob die während der Corona-Zeit eingeführte Quotientenregelung im Falle eines Saisonabbruchs, die im §93 verankert wurde, Bestand haben sollte oder es keine Absteiger und nur Aufsteiger geben sollte. Damals entschieden sich über 4000 - und damit knapp zweidrittel aller - Vereine in Bayern für den Abbruch der Saison nach eben dieser Quotientenregelung.
17 Amateurvereine gingen gegen diesen Beschluss gerichtlich vor und mussten nun eine Niederlage einstecken - “krachend” wie der Präsident in seinem Facebook-Beitrag feststellte. “Gestern (Anm.d. Red.: Dienstag, 20.07.2021) wurde der BFV nun auch juristisch auf der ganzen Linie vom
Oberlandesgericht München gestützt. Das OLG wies mit Beschluss vom
20.7.2021 die Beschwerden der Vereine gegen die Entscheidung des
Landgerichts München, das den Erlass einstweiliger Verfügungen gegen den
Abstieg der Vereine abgelehnt hatte, zurück."
Als Verlierer sieht der Verbandspräsident alleine die Vereine nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich. "Sie gaben ein Vielfaches der Geldbeträge, die sie jährlich an Meldegebühren an den BFV zahlen müssen, völlig nutzlos für ihre Rechtsanwälte aus”, erklärt Dr. Rainer Koch und kann sich eine Spitze gegen die Rechtsanwälte, die die Klage eingereicht hatten nicht verkneifen. Schließlich waren es die gleichen Anwälte, die auch schon versucht hatten Türkgücü München in den DFB-Pokal zu klagen und auch damals eine Niederlage vor Gericht einstecken mussten.
Dr. Rainer Koch und der BFV können sich freuen: Die Klage vor dem Oberlandesgericht in München wurde abgelehnt.
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“Die Aussagekraft hätte erheblich gelitten”
Durch die Anwendung der Quotientenregelung hatte es eine Reihe von Härtefällen gegeben durch die Vereine entweder hauchdünn absteigen mussten oder aber hauchdünn nicht aufsteigen durften. Genau diese Härtefälle sorgten am Ende für die Klagen. “Der Antragsgegner hat die Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Saisonabbruch stellten und denkbare Lösungsansätze erkannt und erwogen. Er hat vor der endgültigen Entscheidung über die Wertung der abgebrochenen Saison noch ein Meinungsbild über eine Umfrage eingeholt, auch wenn er dabei nur zwei Optionen zur Abstimmung gestellt hat und nicht alle denkbaren Wertungsalternativen. Hätte er alle denkbaren Wertungsalternativen aufgenommen, hätte die Aussagekraft des Ergebnisses erheblich gelitten”, heißt es in einem Auszug des Urteiles des Oberlandesgerichtes.
Dr. Rainer Koch will auf die Vereine zugehen
Der Präsident bedauert die Rechtsstreitigkeiten und will noch einmal persönlich mit den Vereinen sprechen. “Das Geld wäre anderweitig besser angelegt gewesen, z.B. in den Jugendabteilungen der Vereine. Und der BFV-Vorstand und seine Mitarbeiter hätten viel unnütz vergeudete Zeit und Kraft gespart. Darüber hinaus wäre es dem BFV erspart geblieben mit Mitgliedsvereinen Gerichtsprozesse führen zu müssen. Das ist nämlich das Letzte, was ich will. Und deshalb werde ich jetzt auch auf alle betroffenen Vereine zugehen und mit ihnen noch einmal das Gespräch suchen.”
Dr. Rainer Koch und der BFV haben vor dem Gericht Recht bekommen.
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Vereine sollten die Entscheidung des Verbandes akzeptieren
Dr. Rainer Koch warb in seinem Statement auch bei den betroffenen Vereinen um Verständnis und Akzeptanz, sollte es noch einmal zu einer Abstimmung unter den Vereinen kommen. “Allerdings sollten Vereine Entscheidungen des Verbandes zumindest dann respektieren und akzeptieren, wenn der Verband sich auf eine abgefragte breite Unterstützung seiner Mitgliedsvereine und saubere rechtliche Regelungen stützen kann. Denn was hätte der BFV machen sollen? Der Minderheit nachgeben? Das geht dann eben auch nicht. Und jetzt wird hoffentlich nur noch Fußball gespielt.”
BFV Pressemeldung: Auch das Oberlandesgericht Münchn bestätigt den BFV-Weg
Das Oberlandesgericht München hat die Beschwerde
von 15 bayerischen Fußball-Vereinen auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung zurückgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 37 0 7725/21) vom
11. Juni 2021 bestätigt: Schon damals waren die Richter*innen zu dem
klaren Schluss gelangt, dass der Bayerische Fußball-Verband (BFV)
ordnungsgemäß gehandelt und im Umgang mit der Corona-Saison
richtig entschieden hat.
„Der Senat hat sich mit jedem der vorgebrachten Argumente von
Klägerseite sehr gründlich auseinandergesetzt und ist zum gleichen
Ergebnis wie zuvor schon das Landgericht gekommen. Beide Urteile sind
sehr detailliert sowie ausführlich begründet und decken
sich mit unserem Rechtsverständnis“, sagt der für Rechtsfragen
zuständige
BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.
Zunächst hatten am Landgericht München I 17 Klubs gegen den
pandemiebedingten Abbruch der Saison 2019/20/21 sowie gegen die Wertung
per Quotienten-Regelung nach §93 der Spielordnung des BFV mit Auf- und
Absteigern und dem Aussetzen der Relegation vor dem
Zivilgericht geklagt, was das Landgericht als unbegründet abgewiesen hatte. Gegen dieses Urteil
gingen letztlich noch 15 der 17 von einer Münchner Anwaltskanzlei
vertretenen Vereine in die nächste Instanz vor dem Oberlandesgericht.
Die Klubs hatten sich dort im einstweiligen Verfügungsverfahren
in die Spielklassen einklagen wollen, aus der sie abgestiegen waren.
Reinhold Baier
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Das Oberlandesgericht aber wies diese Klage jetzt ebenso ab – und
bestätigte dem BFV in seiner sehr ausführlichen Urteilsbegründung
(Aktenzeichen 29W941/21Kart) ein ordnungsgemäßes Vorgehen im Umgang mit
der von der Corona-Pandemie geprägten Spielzeit. Das
hatte auch das Landgericht I bereits so getan: „Der Antragsgegner (der BFV, Anm. d. Red.) hat mit diesen Entscheidungen […] über den Fortgang und die Wertung des
Ligaspielbetriebs in der außergewöhnlichen
Situation einer durch staatliche Trainings- und Spielverbote während
einer Pandemie beeinträchtigten Saison zu befinden, eine angemessene
Lösung gefunden“, heißt es in der Urteilsbegründung.
„Wir haben im Vorstand bei allen Entscheidungen zur Saisonwertung
stets die so nicht gekannte Zeit und die sich daraus ergebenden
Schwierigkeiten für alle Beteiligten im Blick gehabt. Entsprechend
hatten wir auch die Interessen aller abzuwägen und wir wollten
unsere Vereinsbasis immer wieder in die Entscheidungen miteinbeziehen. Das
haben wir getan – und es war der richtige Weg, dies unterstreichen die
wiederholt getroffenen zivilgerichtlichen Entscheidungen, die
hoffentlich jetzt auch der Schlusspunkt sind und wir
uns alle auf eine unbeschwerte Saison 2021/22 freuen können“, sagt
Reinhold Baier.