Artikel vom 12.06.2026 10:00 Uhr
Vielfach diskutiert, zum Teil auch kritisiert – nun wird Paragraf 34
der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), der den
Einsatz von Spielerinnen und Spielern in verschiedenen Mannschaften
eines Vereins im Meisterschaftsspielbetrieb regelt, nach dem Votum der
Delegierten des 27. Ordentlichen BFV-Verbandstags zur neuen Saison 2026/27 bzw. ab dem 1. Juli 2026 geändert.
Von
Sebastian Baumann
/ PM BFV
Heißt konkret: Mit seiner Neufassung, der ein intensiver und mehr als
ein Jahr andauernder Beteiligungsprozess mit über 650 Vertreterinnen
und Vertretern aus Verband und Vereinen vorausgegangen war, wird
Paragraf 34 der BFV-Spielordnung deutlich kürzer und prägnanter.
Außerdem enthält die Regel fortan Erleichterungen bei den nun von der
C-Klasse bis zur Bayernliga einheitlichen Einsatzbeschränkungen und
stärkt Vereine mit mehreren Teams im Spielbetrieb – insbesondere auf
Kreisebene, um den dortigen strukturellen und personellen Gegebenheiten
besser Rechnung zu tragen.
§34: Das gilt ab dem 1. Juli 2026
Grundsätzlich darf künftig ein Spieler nach einem Einsatz in der
höherklassigen Mannschaft – unabhängig von der Einsatzdauer – im
nächsten Meisterschaftsspiel des unterklassigen Teams nicht mitwirken.
Es gelten jedoch Ausnahmen (C-Klasse bis Bayernliga): Ein U23-Spieler
sowie zwei Akteure, die erst in der zweiten Halbzeit der höherklassigen
Mannschaft eingesetzt wurden, bleiben weiterhin spielberechtigt.
Für Vereine, bei denen beide betroffenen Mannschaften auf Kreisebene
aktiv sind, darf neben den bereits zulässigen Spielern ein weiterer
beliebiger Akteur aus der höheren Mannschaft in der unteren Mannschaft
eingesetzt werden. Zusätzlich zu dieser Regel können in der A-Klasse
(sofern es die unterste Liga im Kreis ist), B- und C-Klasse zwei weitere
Spieler aus der höheren Mannschaft eingesetzt werden, die nur in der 2.
Halbzeit der höherklassigen Mannschaft gespielt haben.
Die Einsatzregel wird zu Beginn der Saison auf Null gesetzt. Die
Sonderregel zum Saisonende bleibt, um Wettbewerbsverzerrung in der
Relegation zu verhindern. Wichtig außerdem: Die Einsatzregeln beziehen
sich immer auf die nächsthöhere Mannschaft. Für die dritte Mannschaft in
der C-Klasse ist also künftig ohne Belang, dass die „Erste“ in der
Bezirksliga spielt.
Der BFV bietet zur Änderung von Paragraf 34 sowie zu weiteren
aktuellen Themen im Spielbetrieb im Juli Info-Veranstaltungen für
Vereine an. Zur Anmeldung geht es hier.
Weitere Änderungen im Spielbetrieb zur Saison 2026/27
Die Delegierten haben auf dem Verbandstag im Rahmen des Beschlusses
über die gänzliche Neufassung der BFV-Spielordnung, die in ihrer vor
allem redaktionell überarbeiteten Form eine moderne, verständliche und
rechtssichere Grundlage für den Spielbetrieb der kommenden Jahre schafft
und zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, weitere Änderungen im Spielbetrieb
beschlossen.
Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung des Verbandswesens,
die gestiegene Erwartungshaltung an digitale Infrastruktur sowie die
unmittelbare Darstellung von Ergebnissen wird zur anstehenden Spielzeit
2026/27 die verpflichtende Nutzung des BFV-Livetickers ab der Kreisliga
(Herren und Frauen) eingeführt. Bislang war der BFV-Liveticker erst ab
Bezirksebene Pflicht.
Neu ist zudem eine Sperre für Spielerinnen und Spieler nach einer
Gelb-Roten Karte sowie der fünften Gelben Karte auf Verbandsebene im
Erwachsenenbereich. Die bereits in der Regionalliga Bayern geltende
Regel kommt künftig also auch in den weiteren Verbandsligen der Herren
und Frauen (Landesligen, Bayernligen) zum Tragen.
Abgeschafft wird derweil die erst beim Verbandstag 2022
eingeführte Zehn-Minuten-Zeitstrafe im Erwachsenenbereich. Hintergrund
ist, dass das International Football Association Board (IFAB) die
Vorgaben zur Zeitstrafe geändert hatte, sodass diese nur noch bei
Unsportlichkeiten hätten verhängt werden können. Dem Vorschlag des
BFV-Vorstands, die Zeitstrafe im Erwachsenen- und Jugendbereich
abzuschaffen, schlossen sich die Delegierten aufgrund der vom IFAB stark
eingeschränkten Anwendung der Regel einstimmig an. Grundlage war ein
zuvor eingeholtes Meinungsbild im Rahmen der Kreis- und Bezirkstage.