Artikel vom 14.05.2026 06:00 Uhr
Alessa Herbst und die SpVgg Ebing haben den Klassenerhalt in der Landesliga in der eigenen Hand.
Bernd Riemke / anpfiff.info
Vor Beginn einer jeden Saison wird die Auf- und Abstiegsregelung
durch den Bayerischen Fußballverband erlassen und verkündet. Der
darin aufgeführte Satz „Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die
Sollzahl nicht erreicht“, hat nach Beendigung dieser Saison (zum
Teil gravierende) Auswirkungen von der Regional- bis in die
Bezirksoberliga hinein…
Alles beginnt beim SV 67 Weinberg und der SpVgg Greuther Fürth.
Diese beiden bayerischen Teams belegen in der Regionalliga Süd
vordere Plätze. Einzig der FFC Wacker München wird in die
Bayernliga absteigen.
Bayernliga
Aus der Bayernliga
steigt der überlegene Meister FC Ruderting in die Regionalliga Süd
auf. „Aus der Bayernliga steigen grundsätzlich die vier
letztplatzierten Vereine in die jeweilige Landesliga ab“, heißt es
in den BFV-Regularien.
Wenn der eingangs
zitierte Satz „Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollzahl
von 12 Mannschaften nicht erreicht...“ nicht wäre. Der setzt sich
nämlich wie folgt fort: „… reduziert sich die Anzahl der
Absteiger entsprechend“.
Das führt in der
laufenden Saison 2025/26 dazu, dass es tatsächlich nur zwei
Direktabsteiger aus der Bayern- in die beiden Landesligen geben
wird.
Können Vanessa Preißinger und der TSV Plankenfels am Saisonende über den Klassenerhalt jubeln?
Bernd Riemke / anpfiff.info
Landesliga
Aus den Landesligen
Nord und Süd steigt grundsätzlich der Meister in die Bayernliga
auf. „Aus den Landesligen steigen grundsätzlich die jeweils vier
letztplatzierten Vereine in die jeweilige Bezirksoberliga ab“,
heißt es in den BFV-Regularien.
Wenn der eingangs
zitierte Satz „Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollzahl
von 24 Mannschaften nicht erreicht…“ nicht wäre.
Rechenschieber
In beiden
Landesligen spielen derzeit je zwölf, in der Summe also 24 Teams.
Sowohl aus der Gruppe Nord, wie auch aus der Gruppe Süd steigt der
Meister auf. Dafür kommen die beiden Absteiger aus der Bayernliga
hinzu. Es bleibt also in der vorausschauenden Rechnung für die
Saison 2026/27 bei 24 Teams.
Aus den sieben
Bezirksoberligen steigen die sieben Meister auf. Gäbe es nun die
eingangs erwähnten acht Absteiger (vier aus jeder Gruppe), so würde
die Sollzahl um eins unterschritten werden.
Für diesen Fall hat
die Auf- und Abstiegsregelung vorgesorgt: „Wird nach vollzogenem
Auf- und Abstieg die Sollzahl von 24 Mannschaften um eine Mannschaft
unterschritten, spielen die Tabellenneunten der jeweiligen Liga in
einem Entscheidungsspiel den freien Platz in der Landesliga aus.
Anmerkung der
Redaktion: In den vergangenen Spielzeiten zwei Spielzeiten hat
jeweils der Meister der Bezirksoberliga Unterfranken freiwillig auf
den Aufstieg verzichtet. Sollte sich diese Tendenz auch in dieser
Saison fortsetzen, wäre ein weiterer Platz in der Landesliga frei.
Auch für diesen
Fall hat die Auf- und Abstiegsregelung vorgesorgt: „Wird nach
vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollzahl von 24 Mannschaften um zwei
Mannschaften unterschritten, steigen aus jeder Gruppe nur die drei
letztplatzierten Mannschaften ab“.
Mit anderen Worten:
Das Relegationsspiel des Nord-Neunten gegen den Süd-Neunten würde
entfallen und beide wären weiterhin Landesligist.
Auf ihrem Mannschaftsfoto bilden die Frauen des SV Würgau ein V - wie Victory. Im günstigen Fall bleibt Wärcha trotz derzeitigem Platz elf in der Bezirksoberliga.
SV Würgau
Bezirksoberliga
Oberfranken
Der Meister steigt
in die Landesliga auf. „Die vier letztplatzierten Mannschaften
steigen in die Bezirksliga ab“, heißt es in den BFV-Regularien.
Wenn der eingangs
zitierte Satz „Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollzahl
von 12 Mannschaften nicht erreicht…“ nicht wäre. Der setzt sich
nämlich wie folgt fort: „… reduziert sich die Anzahl der
Absteiger“.
Rechenschieber
Drei Spieltage vor
Saisonende befinden sich noch zwei Teams im Abstiegskampf der
Landesliga, die im Fall eines Falles in die Bezirksoberliga
Oberfranken absteigen würden: die SpVgg Ebing und der TSV
Plankenfels.
Aus den beiden
Bezirksligen Ost und West steigen jeweils die beiden Meister in die
BOL auf.
Möglichkeit 1)
Ebing und
Plankenfels steigen in die Bezirksoberliga ab.
2 Absteiger aus der
LL, 2 Aufsteiger aus der BL - die 8 Mannschaften auf den Plätzen zwei bis neun dürfen in der Bezirksoberliga bleiben, es gibt also nur drei
Absteiger.
Möglichkeit 2)
Entweder Ebing oder
Plankenfels steigen in die Bezirksoberliga ab.
1 Absteiger aus der
LL, 2 Aufsteiger aus der BL - die 9 Mannschaften auf den Plätzen zwei bis zehn dürfen in der Bezirksoberliga bleiben, es gibt also nur zwei
Absteiger.
Anmerkung: Wäre
SpVgg Ebing der eine Absteiger, dann würde SpVgg Ebing 2 automatisch als
Absteiger aus der BOL feststehen, da nicht zwei Mannschaften des
gleichen Vereins auf derselben Ligaebene spielen dürfen.
Möglichkeit 3)
Weder Ebing, noch
Plankenfels steigen in die Bezirksoberliga ab.
0 Absteiger aus der
LL, 2 Aufsteiger aus der BL - die 10 Mannschaften auf den Plätzen zwei bis elf dürfen in der Bezirksoberliga bleiben, es gibt also nur einen
Absteiger.
Anmerkung: So steht
es in den BFV-Regularien auch geschrieben. „Der Letztplatzierte
steigt in jedem Fall ab“. Dieser Letztplatzierte steht seit dem
Winter fest, da der FC Redwitz seine Mannschaft zurückgezogen hat
und auf den letzten Platz gesetzt wird.
Der Abstiegskampf in der Landesliga wurde somit in jedem Fall entschärft, der in der Bezirksoberliga kann im günstigsten Fall obsolet werden, so dass bis auf den zurückgezogenen FC Redwitz alle aktuellen Bezirksoberligisten auch künftige Bezirksoberligisten sein werden (selbstverständlich bis auf den Meister, der in die Landesliga aufsteigt).