Artikel vom 25.02.2026 13:15 Uhr
Punktabzug
und Geldstrafe für den FC Bayern München II in der Regionalliga Bayern: Das
Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von
Heiko Loder hat den FC Bayern München II wegen pyrotechnischer Vorfälle rund um
das Spiel gegen den SV Wacker Burghausen am 5. Dezember 2025 zu einer Geldstrafe in
Höhe von 26.000 Euro sowie dem Abzug eines Punktes verurteilt.
Zehnter Verstoß in dieser Saison
Es ist
bereits der zehnte Verstoß des Münchner Anhangs in der laufenden Saison. Das
Urteil ist rechtskräftig, die Tabelle wurde entsprechend korrigiert. Die kleinen Bayern haben somit nach ihrem 1:0-Sieg im Nachholspiel gegen Unterhaching vom Dienstagabend nur zwei Punkte mehr auf dem Konto und sind Siebter.
In der
Nachholpartie des 9. Spieltags am 5. Dezember 2025 hatten Anhänger des FC Bayern München II gegen Burghausen (3:0) wiederholt pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und damit auch
Spieler auf dem Feld akut gefährdet. Die Partie musste zweimal vom Schiedsrichter
unterbrochen werden. Das Sportgericht ahndet damit schon zum zehnten Mal in
dieser Saison der Regionalliga Bayern einen Verstoß des FCB-Anhangs gegen die
Platzdisziplin.
Wird der Punktabzug noch rückgängig gemacht?
Das
Sportgericht Bayern weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die
verhängte Geldstrafe vom handelnden Täter gemäß Entscheidung des
Bundesgerichtshofes zivilrechtlich zurückverlangt werden kann. Außerdem sieht
die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des Bayerischen Fußball-Verbandes in §
46 Abs. 5 vor, dass die Strafe binnen eines Jahres bei täterorientiertem
Ermitteln auf Antrag reduziert werden kann. Auch kann der Punktabzug bei
täterorientiertem Ermitteln und sportgerichtlicher Ahndung rückgängig gemacht
werden, wenn der Verein binnen drei Monaten, spätestens jedoch fünf Wochen vor
dem letzten Spieltag der Saison, einen entsprechenden Antrag stellt.