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Kurzmeldung vom 08.11.2011
Sportgericht bestraft die "Schnüdel"
Großbardorf statt Schweinfurt im Viertelfinale
Von bfv.de
Das Sportgericht der Bayernliga hat die Achtelfinalpartie im Toto-Pokal zwischen dem FC Schweinfurt 05 und dem TSV Großbardorf mit x:0 für Großbardorf gewertet.

Der Grund: Schweinfurt hatte kurz vor Spielende mit Florian Galuschka einen für den Pokalwettbewerb nicht spielberechtigten Akteur eingewechselt. Galuschka stand nicht auf der Spielberechtigungsliste für Toto-Pokal-Spiele, die nach den BFV-Durchführungsbestimmungen für den Verbandspokal (Toto-Pokal) für alle teilnehmenden Dritt-, Regional- und Bayernligisten verbindlich ist. Zusätzlich zur Spielwertung belegte das Sportgericht den Verein FC Schweinfurt 05 und den verantwortlichen Vereinsfunktionär jeweils mit der Mindestgeldstrafe (100 Euro für den Verein, 50 Euro für den Vereinsfunktionär).

Ursprünglich war das Spiel vom 25. Oktober 2011 mit 5:3 nach Elfmeterschießen für Schweinfurt ausgegangen.

Das Toto-Pokal-Viertelfinale wird am 20. November in „BFV.TV – Das Bayerische Fußballmagazin“ ausgelost.

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