Kurzmeldung vom 02.09.2024
Die Fußball-Kreisjugendleitung
des Teilkreises Bamberg informierte bei den Sommer-Arbeitstagungen in
Gerach und Reckendorf über die neuesten Bestimmungen im Bereich der
E-, F. und G-Junioren. Diese starten am 13. September in die neue
Saison 2024/25-
Demnach laufen Spielabsagen
nur durch den BFV-Spielleiter. Der absagende Verein verständigt den
Gastverein, Schiedsrichter bzw. SR-Einteiler persönlich und nicht
per Anrufbeantworter der Mail. Der Platzverein hat für die
rechtzeitige Unterrichtung des Gegners und des eingeteilten
Schiedsríchters zu sorgen. Der Platzverein hat im Falle einer
verspäteten Unterrichtung die dadurch dem Gegner entstandenen
Fahrtkosten zu erstatten. Ist der Platz wegen höherer Gewalt oder
witterungsbedingt um angesetzten Termin nicht bespielbar, muss der
Platzverein den zuständigen Spielleiter unverzüglich zu
unterrichten.
Alle Spielverlegungen bedürfen
der Zustimmung des Gegners. Längerfristige Verlegungen sind nur in
Ausnahmefällen möglich und müssen mit dem Gegner und der
Spielgruppenleitung abgesprochen werden. Die Platzvereine gaben auf
dem Spielgruppentagungen für Spiele auf Kunstrasenplätzen und
Hartplätzen einen ausdrücklichen Hinweis zu geben- Ist dies nicht
der Fall, so müssen die Vereine den Gegner bei Spielen auf
Kunstrasenplätzen und Hartplätzen rechtzeitig, mindestens jedoch am
Spieltag vor der Anreise, davon in Kenntnis setzen, dass auf einem
derartigen Platz gespielt wird. Erstmals nehmen am Spielbetrieb auch
Vereine mit E-Juniorinnen teil.
Zum besonderen Schutz der
Kinder und Jugendlichen sollen alle mannschaftsbetreuenden Personen
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einer vom Verein
beauftragten Person/Institution zur Einsicht vorlegen.
Aus
der Regelkunde
Bei den G-, F- und E-Junioren
gibt es kein Abseits, keinen Freistoß und keinen Einwurf. Die
Trainer und Rotationsspieler stehen ab der Seitenlinie und nicht
hinter der Torlinie, Liegt eine Mannschaft mit drei oder mehr Toren
in Führung, darf die gegnerische Mannschaft einen weiteren Spieler
einsetzen. Ist dies nicht möglich, reduziert die führende
Mannschaft ihr Aufgebot um einen Spieler.
Verzichtet
ein Verein im laufenden Spieljahr viermal auf die Austragung von
Meisterschaftsspielen oder zieht er seine Mannschaft zurück, so
scheidet er aus der laufenden Verbandsspielrunde aus. Er gilt damit
als erster Absteiger.