Sport draußen: 2G statt 2G-plus: Testpflicht entfällt nach Booster-Impfung - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 14.12.2021 um 13:15 Uhr
Sport draußen: 2G statt 2G-plus: Testpflicht entfällt nach Booster-Impfung
Die Gesundheitsministerkonferenz berät am heutigen Nachmittag unter anderem über die Aufhebung der Testpflicht für Geboosterte. Für Bayern wird dies definitiv so kommen, wie Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz erklärte. Zudem wird die nun bis zum 12. Januar verlängerte Verordnung auch insoweit angepasst, dass beim Sport unter freiem Himmel grundsätzlich kein zusätzlicher Test mehr nötig ist (2G).
Von Marco Galuska
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte die Erleichterungen, die es für Dreifach-Geimpfte künftig gibt.
Bildarchiv Bayerischer Landtag
Erst Ende November wurde auch für Sportplätze eine allgemeine 2G-plus-Regelung eingeführt, die in der bis zum 12. Januar 2022 verlängerten und nur entsprechend angepassten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung jedoch ab morgen (15. Dezember 2021) wieder entfallen wird, wie Söder am Dienstag ankündigte. Explizit nannte der Ministerpräsident für die "2G-Regel außen" auch die Sportstätten. Dort gilt unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung ab morgen "2G", für Zuschauer von Sportveranstaltungen bleibt es bei 2G-plus.

2G-plus ohne Test für "Geboosterte"

Allerdings gibt es auch im Bereich 2G-plus eine wesentliche Änderung. Nachdem die zusätzliche Testpflicht ("2G-plus-Regel") für Trainer seit der vergangenen Woche entfallen ist, wird diese ab morgen auch für dreifach Geimpfte ("Geboosterte") nicht mehr nötig sein. Hier wird sich Bayern an die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ausgesprochene Empfehlung orientieren. Ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung wird die Testpflicht in Bayern im Rahmen von "2G-plus" entfallen. Auch die Gesundheitsministerkonferenz beschloss am Abend ein entsprechendes Vorgehen. In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen galt eine entsprechende Regel bereits. Zudem wurde festgestellt, dass der Verzicht auf die zusätzliche Testpflicht für Geboosterte definitiv nicht für Alten- und Pflegeheime gelten werde. Die weitgehende Befreiung von der Testpflicht für Booster-Geimpfte ist im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz allerdings auf zwei Monate begrenzt. Danach soll die Maßnahme erneut bewertet werden

Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche

Verlängert wurde ebenfalls zunächst bis zum 12. Januar 2022 die Regelung, dass Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Jugendliche von der Testpflicht ausgenommen sind, sofern sie nachweisen können, dass sie derzeit eine Schule besuchen, an der regelmäßige Testungen durchgeführt werden. Damit ist nach wie vor Fußballtraining für Kinder ohne zusätzlichen Test möglich, die nachweisen können, dass sie eine Schule mit regelmäßigen Testungen besuchen (z.B. gültiger Schülerausweis).

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