Bayerns Abkehr von 7-Tage-Inzidenz: Neuer Maskenstandard und mehr Freiheiten - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 31.08.2021 um 14:44 Uhr
Bayerns Abkehr von 7-Tage-Inzidenz: Neuer Maskenstandard und mehr Freiheiten
Einen entscheidenden Richtungswechsel hat das Bayerische Kabinett am Dienstag auf den Weg gebracht: An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems. Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab 2. September 2021 und sieht auch keine generelle Maskenpflicht mehr außen vor, die "3G-Regel" und Maske gilt vor allem innen. 
Von Marco Galuska
Bildarchiv Bayerischer Landtag verkündete am Dienstag die neue Ausrichtung in der Corona-Bekämpfung.
Bildarchiv Bayerischer Landtag
"Es wird keinen Lockdown mehr geben", versprach Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz nach der heutigen Kabinettsitzung. Der Hauptunterschied zu vergangenen Beschlüssen sei die aktuelle Impfquote von über 60 Prozent, die entscheidend helfe Leben zu schützen. Auch wenn explizit keine Impfpflicht kommen werde, so sollen die Impfangebote "niederschwellig" gestaltet werden. Für diejenigen, die sich impfen lassen könnten, dies aber nicht wollen, werden die Tests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.

Krankenhaus-Ampel anstatt 7-Tage-Inzidenz

Keine direkten Rechtsfolgen hat ab Donnerstag mit Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 7-Tage-Inzidenz. Stattdessen wird nun auch in Bayern, analog zum bereits praktizierten Vorgehen in Baden-Württemberg, die "3G-Regel zum Herzstück" (ab 7-Tage-Inzidenz 35) und eine "Krankenhaus-Ampel als zusätzliche Sicherheit" in der Pandemiebekämpfung eingesetzt, wie Söder erklärte. Bei der Krankenhaus-Ampel (siehe Infokasten) wird in zwei Stufen "gelb" und rot" ein Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems geschaffen, an dem sich entsprechende Maßnahmen knüpfen.

Grundsatz: drinnen mit Maske, draußen ohne

Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen. Eine Unterscheidung zwischen Sitz und Stehplätze gibt es nicht mehr.

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:

• Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).

• In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind.

Alle Veranstaltungen wieder möglich - bis 5.000 Zuschauer mit Vollauslastung

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

• Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.
• Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
• Es sind maximal 25.000 Personen zulässig.
• Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
• Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
• Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.

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Krankenhaus-Ampel

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
(1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
(2) Kontaktbeschränkungen.
(3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
(4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.

Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.


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