Rote Karte gegen Trainer/Funktionär: Folgen für die Verantwortlichen - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 11.02.2020 um 10:30 Uhr
Rote Karte gegen Trainer/Funktionär: Folgen für die Verantwortlichen
Vor dem Start in die Restrückrunde bemüht sich das Verbands-Sportgericht des BFV, im Zuge der Neuregelung von Verwarnungen und Platzverweise gegen Trainer und Funktionäre, Rechtssicherheit zu schaffen. Anhand von Praxisbeispielen wurden die Vereine unterrichtet.
Von Marco Galuska
anpfiff.info
Wie fussballn.de bereits im Dezember berichtete, wurde der Paragraf 40, Absatz 3, Satz 1 in der Rechts- und Verfahrensordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) angepasst. Die Delegierten haben auf dem Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) letztlich beschlossen, welche Folgen Verwarnungen und Platzverweise für die betroffenen Trainer und Mannschaftsverantwortliche nach sich ziehen.

Entsprechend dieses Beschlusses agiert auch die Sportgerichtsbarkeit des BFV. Um für alle Beteiligten vor dem Start in die Restrückrunde Rechtssicherheit zu schaffen, wurden die Vereine nun via BFV-Postfach anhand von Praxisbeispielen unterrichtet, worauf fortan zu achten sein wird.

Generell gilt dabei: Erhält ein Trainer oder Funktionär eine Rote Karte (Feldverweis auf Dauer = FaD) so ist dieser bis zum Urteil als Trainer/Funktionär, aber auch als Spieler in allen Mannschaften für die jeweilige Wettbewerbsform gesperrt.

Ab dem Tag nach dem Urteil bezieht sich die Sperre dann auf die Mannschaft, bei der die Rote Karte kassiert wurde:

Sperre gegen Trainer/Funktionär ab Tag nach dem Urteil.
Verbands-Sportgericht BFV

Beispiel 1: Trainer der A-Jugend
Trainer Y erhält einen Feldverweis als Trainer der A-Jugend bei einem Meisterschaftsspiel. Bis zum Urteil darf dieser dann in der gesamten Wettbewerbsform Fußball nicht als Trainer fungieren. Nach dem Urteil ist die Sperre dann auf den entsprechenden Teilbereich der Wettbewerbsform – je nach Urteilstenor – reduziert. In diesem Beispiel wäre der Trainer also lediglich für die A-Jugend Meisterschaft gesperrt.

Beispiel 2: Trainer und Spieler der Herren Kreisklasse
Trainer Y erhält einen Feldverweis als Trainer der Herren Kreisklasse. Bis zum Urteil darf dieser dann weder bei Spielen als Trainer fungieren (es liegt ein vorläufiges Innenraumverbot vor, welches ab 30 Minuten vor dem Spiel bis 30 Minuten nach dem Spiel sowie für die Halbzeitpause jegliche Kommunikation mit der Mannschaft verbietet), noch als Spieler für irgendeine Mannschaft in der Wettbewerbsform Fußball spielen, da die Vorsperre in der Wettbewerbsform Fußball die Trainer- und Spielereigenschaft umfasst.
Nach dem Urteil darf Y nicht als Trainer in der Herren Kreisklasse fungieren und zudem nicht als Spieler in der Herren Kreisklasse eingesetzt werden (Innenraumverbot!). In einer anderen Mannschaft darf Y spielen (z.B. zweite Mannschaft).

Keine persönliche Strafe für Trainer/Funktionäre beim Futsal und Beach Soccer

Im Futsal und Beach Soccer gibt es nach dem weiterhin gültigen Regelwerk im Unterschied zum Feldfußball keine persönlichen Strafen (Verwarnung / Gelb-Rot / Rote Karte) für Trainer/Funktionäre. Trainer/Funktionäre können insofern auch keiner Vor-Sperre unterliegen, da diese nur bei einer Roten Karte greift. Im Futsal / Beach Soccer bleibt es also bei der bisherigen Praxis. Der Schiedsrichter kann einen Innenraumverweis auch ohne Rote Karte aussprechen und den Vorgang sodann in einer Meldung gegen den Trainer vermerken. Es liegt dann im Ermessen des Sportgerichts, ob ein mögliches Vergehen mit einer Geldstrafe oder einem Funktionsverbot sanktioniert wird.

Innenraumverbot erlaubt keinen Kontakt 30 Minuten vor und nach dem Abpfiff


In einer Pressemeldung hatte der BFV bereits Mitte Dezember 2019 dargestellt, wie das Innenraumverbot in der Praxis auszusehen hat: "30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin bis 30 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels dürfen sich die gesperrten Trainer/Offiziellen nicht in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel, im Kabinengang sowie im Stadioninnenraum aufhalten. Untersagt ist in diesem Zeitraum sowohl der unmittelbare wie auch der mittelbare Kontakt zur Mannschaft."

Der Trainer muss im Zweifel den Kopf hinhalten

Für ordentlich Aufregung hatte damals jene Pressemeldung des BFV gesorgt, dass im Zweifel der Trainer für ein Vergehen eines dem Team zuzuordnenden, aber nicht konkret bestimmbaren Ersatzspielers oder Vereinsoffiziellen in die Verantwortung genommen werden kann: "Die Unparteiischen haben fortan auch die Möglichkeit, den Trainer mit der roten Karte stellvertretend des Innenraums zu verweisen, wenn der Regelverstoß eines/einer Vereinsoffiziellen oder aktuell nicht eingesetzten/eingesetzter Spielers/Spielerin zwar eindeutig einer Mannschaft, aber nicht einer konkreten Person zugeordnet werden kann. Die Unparteiischen haben sowohl die Möglichkeit, ein Vergehen zunächst mit einer gelben Karte als Verwarnung zu ahnden oder bei größeren Regelverstößen direkt die rote Karte zu zeigen." Dies richtet sich nach der Bestimmung der IFAB (International Football Association Board).

Sollten Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, steht Ihnen die Rechtsabteilung des BFV unter der allgemeinen E-Mail-Adresse sperren@bfv.de zur Verfügung.

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