Die Relegation bleibt: Verfahren gegen Pipinsried teilweise eingestellt - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 24.05.2018 um 08:15 Uhr
Die Relegation bleibt: Verfahren gegen Pipinsried teilweise eingestellt
Das Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat das Verfahren gegen Regionalligist FC Pipinsried hinsichtlich der für die Relegation relevanten Spiele eingestellt. Eine Bestrafung mit Wirkung für die neue Saison bleibt allerdings noch möglich.
Von BFV
Die Ausgangslage

Das Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer hat ein Verfahren gegen Regionalligist FC Pipinsried eingeleitet, das gravierende Auswirkungen auf die Reihung der Klubs in der
Abschlusstabelle der jetzt zu Ende gegangenen Saison 2017/2018 und
somit auf die an diesem Freitag beginnende Relegation haben könnte.

„Vor dem Hintergrund dieser Tragweite haben wir am heutigen Dienstag ebenso vorsorglich wie pflichtgemäß alle 19 Regionalligisten über die Eröffnung des Verfahrens informiert und unsere weitere Vorgehensweise dargelegt“, sagt Reinhold Baier, der als BFV-Vizepräsident auch für die Sportgerichtsbarkeit beim BFV zuständig ist.

Der SV Seligenporten und der Verbandsanwalt haben beim BFV Anzeige gegen den FC Pipinsried erstattet und diese damit begründet, dass der Klub aus dem Landkreis Dachau gleich reihenweise Spieler eingesetzt habe, die kein Mitglied beim FC Pipinsried seien und daher auch in der Regionalliga Bayern nicht spielberechtigt gewesen sein sollen.

„Das Verbands-Sportgericht hat wegen der Eilbedürftigkeit das Verfahren als oberste Instanz an sich gezogen“, erklärt Reinhold Baier: „Der Umstand, dass der SV Seligenporten die Anzeige erst nach Ende der Saison erstattet hat, kommt in dem ohnehin komplexen Verfahren noch erschwerend hinzu, zumal am Freitag die ersten Relegationsspiele angesetzt sind.“

Ziel des BFV ist es, schnellstmöglich Zeugen zu hören und Beweise aufzunehmen, um zu einem Urteil zu kommen. „Dabei ist nochmals deutlich hervorzuheben, dass das VSG innerhalb der BFV-Strukturen völlig autark entscheidet und alleiniger Herr des Verfahrens ist. Seitens des VSG wurde der FC Pipinsried zu einer Stellungnahme aufgefordert. Auch der SV Seligenporten ist in der Pflicht, sämtliche Beweise offen zu legen und etwaige Zeugen kurzfristig zu benennen“, sagt Baier: „Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt und mögliche Auswirkungen eines Urteils können wir nicht nennen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.“

Das VSG hat bereits für Mittwoch, 23. Mai 2018, eine mündliche Verhandlung angesetzt und wird auch zeitnah ein Urteil fällen. Der BFV wird umgehend nach dem Urteilsspruch alle Regionalligisten sowie die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen informieren.

Das Urteil

Nach Anhörung von Zeugen und Auswertung der vorgelegten Beweise sah das VSG unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer in der fast siebenstündigen mündlichen Verhandlung am Mittwochabend keine Anhaltspunkte für den Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern.

Der SV Seligenporten und der Verbandsanwalt hatten beim BFV Anzeige gegen den FC Pipinsried erstattet und diese damit begründet, dass der Klub aus dem Landkreis Dachau gleich mehrfach Spieler eingesetzt habe, die kein Mitglied beim FC Pipinsried seien und daher auch in der Regionalliga Bayern nicht spielberechtigt gewesen sein sollen. Dieser Verdacht bestätigte sich nicht, weil das VSG davon ausgeht, dass bereits der wirksame Aufnahmeantrag den Passantrag zulässt, wenn die vom Verein nach der Satzung zu erfüllenden Aufnahmeschritte später erfolgen. Dies konnte hinsichtlich der in den Spielen eingesetzten Spielern festgestellt werden.

Hinsichtlich des Spiels FC Pipinsried gegen VfR Garching vom 12. Mai 2018 konnte der Aufnahmeantrag des dort eingesetzten Spielers noch nicht geklärt werden, die Abschlusstabelle bleibt aus diesem Grund zunächst noch vorläufig. Der Ausgang dieses Spiels hat jedoch auf die Relegation keinen Einfluss.

Die Relegation zur Regionalliga Bayern startet damit wie geplant am kommenden Freitag. Der FC Memmingen bekommt es dabei in der ersten Runde mit dem TSV Rain/Lech zu tun, die SpVgg Oberfranken Bayreuth trifft auf den TSV Aubstadt. Beide Regionalligisten treten zunächst auswärts an. Die erste Relegationsrunde findet am 25. Mai (18.30 Uhr, Hinspiele) und 28. Mai (Rückspiele) statt. Sollte der TSV 1860 München den Sprung in die 3. Liga schaffen, wären die beiden Sieger der ersten Runde für die Regionalliga Bayern qualifiziert, die Verlierer spielen in der Saison 2018/19 in der Bayernliga. Für den Fall, dass sich die Münchner Löwen nicht in den Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den 1. FC Saarbrücken durchsetzen, würden die Sieger der ersten Runde in Hin- und Rückspiel (31. Mai/3. Juni) in der zweiten Runde um den letzten freien Platz in der Regionalliga Bayern spielen.

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Pl.
Team
Sp
Tore
Pkt
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36
50:50
49
13
36
50:56
46
14
36
43:62
44
16
36
47:58
39
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