Ende der Geisterspiele in Bayern: Erleichterung in der Jugendarbeit geschaffen - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 25.01.2022 um 12:16 Uhr
Ende der Geisterspiele in Bayern: Erleichterung in der Jugendarbeit geschaffen
Nach der heutigen Kabinettssitzung informierte die bayerische Staatsregierung über die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen. Während in der Bundesliga in Bayern keine Geisterspiele mehr stattfinden sollen, wurden die Kapazitäten bei Sportveranstaltungen auf 50 prozentige Auslastung erhöht. In der Jugendarbeit gibt es für regelmäßig getestete Schüler*innen eine Zulassung auch ohne Impfung oder weiteren Test.
Von Marco Galuska
anpfiff.info (Tobias Kühnel)
Staatskanzleiminister Florian Herrmann sprach in der Pressekonferenz, zu der Ministerpräsident Markus Söder nicht anwesend war, allgemein von "moderaten Anpassungen", auf die man sich im Kabinett angesichts von Höchstwerten bei den Infektionszahlen, allerdings auch einen Rückgang bei der Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern, verständigte. Mit "anpassen und aufpassen" betitelte Gesundheitsminister Klaus Holetschek das aktuelle Vorgehen. Omikron bilde ein leichteres Krankheitsbild ab, das Risiko einer Hospitalisierung sinke, so Holetschek.

Im Ergebnis wurden folgende Änderungen durch den Ministerrat ab dem 27. Januar 2022 verkündet:

• Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen (§§ 4, 4a der 15. BayIfSMV) werden angepasst. Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Die Abstandsregel von 1,50m soll dem nicht entgegenstehen. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht. Hier bleibt Bayern bei einem höheren Schutzniveau als in anderen Ländern.

• In den allermeisten Ländern werden im Profisport (v.a. Fußballbundesligaspiele) in begrenztem Maß Zuschauer zugelassen. Auch in Bayern sollen daher künftig zu überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot).

• Bayern hat frühzeitig an seinen Schulen ein umfassendes Testregime mit mindestens drei Mal wöchentlichen Testpflichten eingerichtet. Mit Blick auf diese engen Kontrollen und die Bedeutung für die soziale Teilhabe können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden.

• Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.

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