Erste Vereine sagen ab: Genehmigung des Hygienekonzepts fehlt noch - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 17.09.2020 um 14:00 Uhr
Erste Vereine sagen ab: Genehmigung des Hygienekonzepts fehlt noch
Sicher ist, dass im Moment noch nichts sicher ist. Immer noch wartet der Verband auf die Genehmigung des erstellten Hygienekonzepts durch den Freistaat. In einem Brief geht Dr. Rainer Koch auf die Situation ein und ermöglicht eine kostenfreie Verlegung von Spielen am ersten Wochenende. Von dieser Maßnahme machen auch erste Vereine Gebrauch. In Nürnberg gibt es noch mehr Einschränkungen.
Von Sebastian Baumann
Richtig durchsichtig ist die Situation vor dem ersten Spieltag der Fußballer in Bayern noch nicht. Das Hygienekonzept des BFV ist noch nicht durch den Freistaat genehmigt. Erste Vereine wie die SpVgg Bayern Hof haben deswegen schon ihr Heimspiel abgesagt, andere Vereine wie der FSV Stadeln betreiben einen immensen Aufwand, um 400 Zuschauer auf das Sportgelände zu bekommen. In Stadeln werden zu den vorhandenen Sitzschalen sage und schreibe 168 Bierbänke aufgestellt, damit jeder der möglichen 400 Zuschauer einen zugewiesenen Sitzplatz bekommen kann. Und dann gibt es noch die Kommunen, die auch in das Fußballgeschehen eingreifen.

Nürnberg ohne Umkleiden, Duschen und Zuschauer

In Nürnberg beispielsweise ist die Benutzung der Duschen und Umkleidekabinen noch nicht gestattet. Und auch Zuschauer sind in der Frankenmetropole auf städtischen Plätzen nicht erlaubt. 

"Von Seiten der Stadt Nürnberg gilt für das Wochenende 19.9./20.9. das kommunizierte Schutz- und Hygienekonzept zur Nutzung der städtischen Freisportanlagen, insbesondere:
- Duschen geschlossen
- Umkleiden geschlossen
- Toiletten geöffnet
- Zuschauer sind nicht gestattet, außer Begleitung durch die Eltern als Sorgeberechtigte (Kontaktdatenerfassung jedes Teilnehmers (Spieler, Funktionäre, Eltern) sind durch den Nutzer verpflichtend zu erheben)
."

Dr. Rainer Koch
anpfiff.info

Brief von Dr. Rainer Koch an die Vereine

In einem Brief an die Vereine geht der Verbandspräsident Dr. Rainer Koch auf die Problematik ein gibt noch einmal Hinweise wie mit der Situation umgegangen werden soll. "Bekanntlich hat es uns die Bayerische Staatsregierung erlaubt, zum 19. September 2020 den Spielbetrieb mit einer begrenzten Zahl an Zuschauern wieder aufzunehmen. Bis zum Moment fehlt uns von staatlicher Seite allerdings mit der Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenschutzverordnung weiterhin die rechtliche Grundlage zum Erstellen eines verbindlichen Muster-Hygienekonzeptes für Euch, unsere Vereine", schreibt der Verbandspräsident und verweist auf die beiden Webinare, die der Verband am vergangenen Dienstag angeboten hatte und die von knapp 3000 Vereinen genutzt wurden. "Die Inhalte der Seminare fußten auf dem Gesprächstermin vom vergangenen Donnerstag mit Staatsminister Joachim Herrmann sowie auf den aktuell bereits gültigen Vorgaben, die zur Umsetzung von kulturellen Freiluft-Veranstaltungen mit einer begrenzten Anzahl an Zuschauern gelten sowie den Anforderungen, wie sie unsere Vereine bereits für den Trainings- und Trainingsspielbetrieb umsetzen. Das entsprechend angepasste, aber vermutlich noch nicht finale Muster-Hygienekonzept ist bereits in der vorläufigen Fassung abrufbar und dient Euch zur Vorbereitung auf den Re-Start."

Keine Gebühr für Spielverlegungen am ersten Wochenende

Aufgrund der noch nicht klaren Hygiene-Verordnung verzichtet der Verband im Moment auf Gebühren für Spielverlegungen, dadurch "dass die staatlichen Vorgaben noch nicht veröffentlicht worden sind und die Vorbereitungszeit für Euch sehr kurz sein wird und manche dabei eine Umsetzung nachvollziehbarer Weise für nicht machbar halten." Zusätzlich kann jeder Verein maximal zehn BFV-Funktionäre und Schiedsrichter kostenfrei auf den Sportplatz lassen, im Gegensatz zu Vor-Corona-Zeiten in denen BFV-Funktionäre und Schiedsrichter unbegrenzt freien Eintritt auf die Bayerischen Sportplätze hatten. Zu den Zuschauern zählen mittelbar am Spiel beteiligte Funktionsträger wie Schiedsrichter-Beobachter nicht.

Keine Spielstrafen, sondern Zeitsperren

Während es im Futsal-Ligaspielbetrieb und bei den Hallenturnieren zu keinen Änderungen bei der Abwicklung von etwaigen Sperren gibt, gilt ab sofort in allen Alters- und Spielklassen die Zeitsperre als maßgeblich. "Wir möchten nochmals daran erinnern, dass in allen Alters- und Spielklassen im Feldfußball nach Zeit gesperrt wird, diese Zeitsperre gilt dann für alle Wettbewerbe. Bei der Strafzumessung sollen mögliche englische Wochen berücksichtigt werden. Dieser Sachverhalt muss durch die Vereine gegenüber dem Sportgericht vorgetragen werden, um Berücksichtigung zu finden."

Ligapokal zählt wie Ligaspielbetrieb

Der Präsident weist noch einmal explizit daraufhin, dass der Ligapokal vom Einsatz der Spieler so zählt wie Meisterschaftsspiele - Stichwort "Einsatz in verschiedenen Mannschaften". Rund 20 Prozent der Vereine hatten einen sofortigen Start des Ligaspielbetriebs abgelehnt, deswegen fordert Dr. Rainer Koch auch pragmatische und praxisnahe Entscheidungen im Sinne der Vereine. "Wir alle wissen um die Herausforderungen, die mit dem Re-Start verbunden sind. Gerade auch im Hinblick auf unsere Vereinsumfrage, in der sich zwar über 80 Prozent für die umgehende Aufnahme des Wettkampfspielbetriebs ausgesprochen haben, dennoch hatten 20 Prozent unserer Vereine dafür votiert, in diesem Jahr gar nicht mehr spielen zu wollen. Wir müssen auch jene Vereine miteinbeziehen und deren Sorgen ernst nehmen. Entsprechende Möglichkeiten hat der Vorstand mit der Erweiterung des Corona-Paragrafen geschaffen. Es kann auch jetzt nur gemeinsam gehen."

Anpassung Corona-Paragraf §94


Wie bereits berichtet, wurde der Corona-Paragraf angepasst. "Über allen rechtlichen Vorgaben steht der Gesundheitsschutz und die damit einhergehende Faustregel, lieber ein Spiel zu viel als eines zu wenig abzusetzen. Wir alle wissen um die großen Herausforderungen, die mit der Wiederaufnahme des Wettkampfspielbetriebs für Euch in den Vereinen verbunden sind. Der BFV wird auch weiterhin alles daran setzen, einfache Lösungen bei der Politik durchzusetzen, die in den Gleichklang mit einem möglichen Maximum an Gesundheitsschutz zu bringen sind", schließt Koch seinen Brief an die Vereine.

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