Variante 1:
Sollte die Mehrheit für die aktuell in §93 der Spielordnung verankerte Regelung votieren, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 den Abbruch und die Wertung (Aufsteiger und Absteiger, keine Relegation) formal beschließen können.
Variante 2:
Für den Fall, dass die Mehrheit der bayerischen Vereine im Erwachsenenspielbetrieb für die Variante „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ stimmt, würde der Vorstand sich dem Mehrheitsbild anschließen, am 18. Mai 2021 einen Außerordentlichen Verbandstag einberufen, der unter Einhaltung der dreiwöchigen Ladungsfrist dann offiziell zu entscheiden hat und dabei den Delegierten die Mehrheitslösung vorschlägt. Nur dieses Organ darf bestehende Regelungen auflösen und neue erlassen. §93 ist diese verbindliche Regelung, die dann aufgelöst werden müsste.
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