Zuschauergrenzen bleiben: Rechtliche Grundlage für Re-Start liegt vor - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 18.09.2020 um 16:06 Uhr
Zuschauergrenzen bleiben: Rechtliche Grundlage für Re-Start liegt vor
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat wenige Stunden vor dem von der Bayerischen Staatsregierung erlaubten Re-Start des Wettkampfspielbetriebs die Aktualisierung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht und auch das aktualisierte „Rahmenhygienekonzept Sport“ veröffentlicht. Damit steht einem Re-Start auch aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Wege.
Von Sebastian Baumann / PM BFV
Der BFV hat daraufhin umgehend sein weitgehend deckungsgleiches und seit 13. August bekanntes Musterhygienekonzept für Vereine angepasst und auch seine Informationen zum Re-Start aktualisiert. Der BFV weiß um die Kurzfristigkeit, mit der die Vereine beim geplanten Re-Start konfrontiert sind und hatte deshalb schon am vergangenen Dienstag auf Basis der bereits vorliegenden Informationen in zwei öffentlichen Online-Seminaren mit mehreren Tausend Teilnehmern zu den nötigen Hygienemaßnahmen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Spielorganisation informiert. Ebenso hat der BFV die von den Vereinsvertretern im Nachgang der Seminare gestellten Fragen in mehreren Videofragerunden mit den BFV-Experten beantwortet.

Vorsorglich hatte schon zuvor der BFV-Vorstand beschlossen, dass Vereine, die in der Kürze der Zeit die nötigen Maßnahmen nicht umsetzen können, ihre Spiele am Re-Start-Wochenende (19./20. September) kostenfrei verlegen können.

Endlich kann der Ball wieder rollen.
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Wenige weitere Anpassungen nötig – nicht alle BFV-Vorschläge berücksichtigt – Zuschauergrenzen bleiben

Zum größten Teil entsprechen die veröffentlichten Dokumente inhaltlich dem, was der BFV bereits in den vergangenen Tagen an seine rund 4500 Vereine kommuniziert hat. „Wir sind froh, dass auf unseren Wunsch als eine wesentliche Erleichterung für Vereine die bis dato benötigten Trennwände in den Duschen entfallen. Auf der anderen Seite bleibt es leider bei den bekannten Zuschauergrenzen, also bis zu 400 Zuschauer nur bei ausnahmslos fest zugeordneten Sitzplätzen und sonst maximal 200 Zuschauern. Da hatten wir uns im Sinne der Vereine und auch deren finanzielle Lage durch eine ‚200 plus 200-Lösung‘ mehr erhofft. Die jetzt getroffene Regelung ist vor allem für unsere hochklassigen Amateurvereine nicht zufriedenstellend. Wir werden weiter versuchen, hier  zu einer Verbesserung zu kommen. Insgesamt sind wir froh über die bisher gemeinsam erreichten Lockerungen, dass ab morgen wieder gespielt werden kann und stehen weiter zu unserer Aussage, dass der Gesundheitsschutz auch für uns bei der Beurteilung absolute Priorität hat“, erklärt BFV-Präsident Rainer Koch.

Für Wettkampfspielbetrieb muss Hygienekonzept vorliegen

Auch beim Hygienekonzept herrscht nun Klarheit. Für den Wettkampfspielbetrieb gilt, dass ein Hygienekonzept des Heimvereins vorliegen muss. Auf ein Hygienekonzept kann beim Trainingsbetrieb verzichtet werden, wenn Duschen und Umkleiden geschlossen bleiben und keine Zuschauer anwesend sind.

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