Rahmenbedingungen für Re-Start: Hygiene-Konzept erlaubt 200 bzw. 400 Zuschauer - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 15.09.2020 um 19:15 Uhr
Rahmenbedingungen für Re-Start: Hygiene-Konzept erlaubt 200 bzw. 400 Zuschauer
Der BFV hat die Rahmenbedingungen, unter denen Fußballspiele mit Zuschauern stattfinden dürfen, in einem Online-Seminar erklärt. Es gibt ein ausführliches Hygiene-Konzept, das im Grunde dem der "Spiele ohne Zuschauer" entspricht, jedoch ergänzt wurde.
Von Uwe Kellner

Der Bayerische Fußballverband hat am Dienstagabend, den 15. September, alle seine Vereine per Online-Seminar über die Rahmenbedingungen für den Re-Start des Spielbetriebs mit Zuschauern ab 19. September informiert. Felix Jäckle, BFV-Hauptabteilungsleiter Sport, der Teil der BFV-Delegation beim Gespräch mit Innenminister Joachim Herrmann war, führte durch das Seminar.

anpfiff.info informiert Sie über ein paar der besprochenen Punkte. Es wurden einige Dinge herausgepickt, die interessant sein könnten.

Das ausführliche Muster-Hygiene-Konzept ist im Wortlaut an den Artikel angehängt. Dieses Konzept wird aller Voraussicht nach in der laufenden Woche noch aktualisiert, wenn die siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht wird.

Erstes Wochenende ist Absage möglich

Präsident Dr. Rainer Koch bittet um das Verständnis der 20 Prozent an Vereinen, die gegen eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs im September gestimmt haben. Er hofft, dass alle gemeinsam und optimistisch an den Re-Start herangehen. "Sollte ein Verein am kommenden Wochenende noch nicht spielen können, werden wir ihm keine Steine in den Weg legen beziehungsweise Gebühren verlangen", so der Präsident, fügte aber an, man solle sich trotzdem überlegen, vielleicht mit geringerer Zuschauerzahl zu spielen, um die Hygienebedingungen zu erfüllen, bevor gar nicht gespielt wird.

§94 SpO - Sonderregel für den Spielbetrieb

In §94 der Spielordnung geht es um den Spielbetrieb und die Absetzung eines Spiels im Falle einer Corona-Infektion. "Lieber ein Spiel zu viel absagen als eines zu wenig", sagt Grit Labahn, Hauptabteilungsleiterin Gesellschaft und Recht. Die Sonderregelungen des besagten Paragraphen gelten bis zum Saisonende. Die "Infos aus dem Rechtsbereich" sind in der Bilderstrecke zum Nachlesen an diesen Artikel angehängt.

Der BFV hat geregelt, wann ein Spiel aufgrund einer Corona-Infektion abzusetzen ist.
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Zuschauer: 200 + 200 noch unklar

"Wir wollen weitere Lockerungen", sagt BFV-Präsident Rainer Koch, doch bisher sind nur 200 Zuschauer auf Stehplätzen zugelassen und darüber hinaus die 400 Zuschauer, wenn nummerierte Sitzplätze, es müssen Sitzplätze sein, zur Verfügung stehen und die Abstandsregeln eingehalten werden können. Das kann jedoch kaum ein Verein bieten. Der Wunsch des BFV liegt hier bei 200 plus 200, d.h. 200 Stehplätze und darüber hinaus 200 Sitzplätze auf nummerierten Sitzplätzen. "Wir hoffen, dass die Politik unserem Wunsch entgegenkommt", so Felix Jäckle, BFV-Hauptabteilungsleiter Sport. Möglicherweise gibt es im Laufe der Woche noch ein "Go" aus der Politik für 200+200.

Die Anzahl der Schiedsrichterkarten und Funktionärskarten wurden auf zehn Tickets pro Spiel reduziert. Nach der zehnten Freikarte müssen auch BFV-Funktionäre oder Schiedsrichter Eintritt zahlen. Alle Zuschauer müssen namentlich und mit Kontaktdaten (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) erfasst werden. "Als Zuschauer zählen: Menschen die da sind, aber keine Funktion ausüben", so Felix Jäckle. Sollte ein Zuschauer seine Daten nicht hergeben wollen, kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden und die entsprechende Person verwiesen werden. Das gilt auch, wenn sich Zuschauer nicht an die Hygieneregeln halten wollen.

Die Anzahl der Freikarten für Funktionäre und Schiedsrichter wird auf zehn Karten gedeckelt.
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Zonierung keine Vorschrift

"Zonierung ist hilfreich", erklärt Felix Jäckle, ist aber nur ein Vorschlag und jeder Verein kann selbst entscheiden, ob die Zonierung auf dem eigenen Gelände erforderlich ist. Zonierung ist im Hygiene-Konzept unter Punkt 4 näher erklärt.

Kabinen geschlossen

Wenn Kabinen geschlossen gehalten werden, muss drei Tage vor dem Spiel der Schiedsrichterobmann und der Gastverein informiert werden, damit diese Bescheid wissen und sich darauf einstellen können. Wenn dies nicht geschieht, kann der Heimverein Probleme bekommen.

Mehrplatzduschen

In Mehrplatzduschen sind derzeit Trennwände erforderlich, wenn mehrere Personen gleichzeitig duschen wollen. "Abstand halten reicht nicht", so Felix Jäckle. Ob beispielsweise Vorhänge eine Lösung sind, soll mit den örtlichen Gesundheitsbehörden abgestimmt werden. Auch das ist ein Thema, bei dem der BFV auf eine Änderung der Vorgaben aus der Politik hofft.

Essen zum Mitnehmen und vor Ort essen

Ein eigenes Hygiene-Konzept der Gastronomie ist nur erforderlich, wenn Speisen und Getränke an Ort und Stelle verzehrt werden. Eine Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränke ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich.

Einige Punkte könnten sich im Laufe der Woche mit der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch ändern.
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Die teilnehmenden Vereine haben sicherlich noch einige interessante Punkte aus dem Online-Seminar des BFV herauspicken können. Gerne können Sie sich über die Kommentarfunktion noch über Fragen und Vorschläge zum startenden Spielbetrieb austauschen.

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Vorbemerkung

Die Vorgaben, auf denen die Inhalte des Muster-Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.

Für den Sportbetrieb in Sportstätten ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Der Bayerische Fußball-Verband möchte mit dem vorliegenden Muster-Hygienekonzept seinen Vereinen eine Hilfestellung bei der Erstellung eines Hygienekonzepts geben.

Dieses Muster-Hygienekonzept orientiert sich an der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Rahmenhygienekonzept Sport, den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und dem vom Bayerischen Fußball-Verband veröffentlichten Leitfaden „Es geht wieder los!“.

Es gilt für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.

Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln.


1. ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen.
Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Mehrplatzduschen sind außer Betrieb zu nehmen oder durch Trennwände voneinander zu separieren. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden.

Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche.
Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.

Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

2. VERDACHTSFÄLLE COVID-19

Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer) nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
- Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
- Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.

Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.


3. ORGANISATORISCHES

3.1 Zuschauer
Der Mindestabstand von 1,5m zwischen den Zuschauerplätzen ist einzuhalten.

Die maximal zulässige Zuschauerzahl beträgt grundsätzlich 200.

Es können bis zu 400 Zuschauer zugelassen werden, sofern diese alle auf zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen untergebracht werden.

Es wird empfohlen Möglichkeiten zu prüfen, Eintrittskarten bereits im Vorverkauf anzubieten – dies entzerrt die Situation am Spieltag an den Kassenhäuschen und ermöglicht dem Verein Planungssicherheit bei der Spieltagsorganisation.

3.2 Kontaktdatenerfassung

Von jeder am Training und Spielbetrieb teilnehmenden Person (Spieler, Funktionäre, Zuschauer) hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.

Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) jedes Teilnehmers.

Bei mehr als 200 Zuschauern sind von jedem Zuschauer neben Namen und Kontaktdaten auch der jeweilige individuelle Sitzplatz zu erfassen.

Beim Spielbetrieb kann auf die Erfassung der im ESB eingetragenen Personen verzichtet werden, sofern die Kontaktdaten vorliegen.

Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim Heimverein.

Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Die Kontaktdatenerfassung kann händisch (Zettel, Stift) erfolgen oder auch digital. Der BFV hat für seine Vereine mit zwei Anbietern digitaler Lösungen spezielle Konditionen vereinbart. Details hierzu finden sich online unter
www.isc-cx.com/act-bfv
https://darfichrein.de/dir/bfv

3.3 Organisation

Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Spielbetrieb

Das verwendete Material (Bälle, Hütchen) wird nach dem Training/Spiel gründlich gereinigt bzw. desinfiziert.

Es wird empfohlen, Trainingsleibchen/Trikots ausschließlich von einem Spieler pro Training/Spiel tragen zu lassen und nicht zu tauschen. Nach dem Training/Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.

Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräten ist nicht erlaubt.

Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Spielbetrieb eingewiesen.

Alle anwesenden Personen (Spieler, Offiziellen und Zuschauer) sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Alle anwesenden Personen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).

Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über einen/mehrere gekennzeichneten Eingänge, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).

4. ZONIERUNG

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“


In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Sanitäts- und Ordnungsdienst
- Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
- Ggf. Medienvertreter

Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.

Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Zuschauerbereich“ (im Außenbereich)

Zwischen den Zuschauern ist die Abstandsregel von 1,5m einzuhalten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID19-Falles unter Spielern, Offiziellen und Zuschauern zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Zuschauer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt, insgesamt sind maximal 200/400 Zuschauer (siehe 3.2 Zuschauer) gestattet.

Es erfolgt, sofern möglich, eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.

Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.


Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
- Vereinsheim
- Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume


5. SPIELBETRIEB

5.1 Zuschauer

Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen Zuschauerzahl in Höhe von 200/400 Zuschauer (siehe 3.2 Zuschauer).

Am Spiel beteiligte Personen (Spieler, Trainer- Funktionsteam, Ballkinder etc.) zählen nicht als Zuschauer

Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung)

In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind bereitzustellen

Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Mindestabstands:
- Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie - Abstandsmarkierungen
- Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte
- Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen
- Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb

5.2 Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden wird.

5.3 Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.

Die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten; sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.

Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.

Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.

Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.

In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

5.4 Spielbericht

Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.

Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.

Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.

5.5 Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel

Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.

Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

5.6 Aufwärmen

Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich gewährleistet ist.

5.7 Ausrüstungs-Kontrolle

Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.

Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

5.8 Einlaufen der Teams

Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
Kein „Handshake“
Keine Escort-Kids
Keine Maskottchen
Keine Team-Fotos
Keine Eröffnungsinszenierung

5.9 Trainerbänke/Technische Zone

Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

5.10 Halbzeit

In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten)

5.11 Gastronomie

Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z. B. durch Absperrbänder) wird empfohlen

Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich (§ 13 (2) IFSMV); die allgemein geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Hygienevorgaben sowie die Abstandsregel ist zu beachten. Ist beim Verkaufspersonal die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, so ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Sofern die Speisen und Getränke an Ort und Stelle verzehrt werden ist ein eigenes Hygienekonzept für die Gastronomie zu erstellen (sowohl bei Verzehr im Freien als auch in Speisewirtschaften) (§13 (4) und (5) IFSMV)

Für Schankwirtschaften (Vereinsheim ohne Lizenz als Speisewirtschaft) gelten strengere Vorgaben (z. B. kein Verzehr am Tresen, Kontakterfassung aller Besucher). Ein eigenes Hygienekonzept ist ebenfalls erforderlich.

Weiterführende Informationen sind hier zu finden:
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband: https://www.dehoga-bayern.de/
Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur: https://www.vebwk.com/corona/

VERTRAGSSPIELER&BEZAHLTE TRAINER

Der Verein ist der Arbeitgeber. Dieser trägt die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Arbeitsschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer*innen.

Notwendige oder sinnvolle Maßnahmen können sich aus dem SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard des BMAS sowie ergänzender Regeln und Handlungsempfehlungen, z.B. der VBG, ergeben.

Folgende Maßnahmen sind (aktuell) verpflichtend:
- Unterweisung zum Hygienekonzept
- Bereitstellung von notwendigem Mund-Nasen-Schutz
- Ermöglichen/Anbieten von arbeitsmedizinischer Vorsorge, die auch telefonisch erfolgen kann
- Individuelle Beratung zu besonderen Gefährdungen aufgrund Vorerkrankungen
- Besprechung von Ängsten und psychischer Belastung
- Vorschlag von geeigneten verstärkten Schutzmaßnahmen, wenn die Arbeitsschutzmaßnahmen des Konzeptes nicht weitreichend genug sind

Im Falle eines Infektionsverdachts ist von einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer*innen auszugehen, bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist.



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