Vereinswechsel im Amateurfußball: Verschiebung Wechselperiode möglich - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 26.05.2020 um 06:00 Uhr
Vereinswechsel im Amateurfußball: Verschiebung Wechselperiode möglich
Der DFB Bundestag hat neben der Wiederaufnahme der Dritten Liga auch eine Änderung in der Spielordnung bei Vereinswechseln verabschiedet. Damit ist die Verschiebung der Wechselperioden möglich - im Falle von Bayern nach dem Abschluss der Saison 2019/2020 oder auch eine dritte Wechselperiode zwischen zwei Spielzeiten, wenn die laufende Spielzeit nicht am 30. Juni beendet werden kann.
Von Sebastian Baumann / PM DFB.de
Bereits in der letzten Woche hatte der BFV die Spielordnung angepasst und allen Wechseln im Sommer vorerst einen Riegel vorgeschoben. Der Verband wollte allerdings noch den außerordentlichen DFB-Bundestag abwarten und sich danach beraten, wie mit den Wechseln im Sommer umgegangen wird.

"Diese neuen bundesweiten Regelungen werden im Anschluss an den DFB-Bundestag umgehend wieder mit der Arbeitsgruppe und den zugehörigen bayerischen Vereinsvertretern besprochen, danach allen  Vereinen vorgestellt und schließlich in der ersten Junihälfte vom Vorstand beschlossen und in neue bayerischen Regularien für diesen Sommer 2020 einfließen", hieß es in der Meldung vom 22.05.2020.

Der DFB Bundestag hat mittlerweile über die Wechselmodalitäten entschieden und lässt den Verbänden freie Hand, wie sie die Wechsel abwickeln können. "Zur Sicherung der sportlichen Integrität des Wettbewerbs wurden Anfang April in einem ersten Schritt bereits die Bestimmungen für den Vereinswechsel angepasst. Bis zum 30. Juni 2021 gilt eine Ergänzung von § 16 der DFB-Spielordnung. Sie räumt dem DFB und den Regional- und Landesverbänden die Möglichkeit ein, die Stichtage für den Vereinswechsel von Amateuren in den Wechselperioden flexibel anzupassen. Aufgrund der potenziellen Verlängerungen der Spielzeiten in Regional- und Landesverbänden stimmte der DFB-Bundestag am Montag einem Dringlichkeitsantrag zu, weitere Anpassungsmöglichkeiten zum Vereinswechsel im Amateurfußball zu schaffen."

Was genau verändert sich durch die erneuten Anpassungen der Spielordnung? Der Verband hat auf seiner Homepage die wichtigsten Fragen beantwortet:

Betreffen die Änderungen alle Landesverbände gleichermaßen?

Theoretisch ja. Allerdings plant die Mehrheit der Landesverbände nach aktuellem Stand einen vorzeitigen Abbruch der Saison 2019/2020. Falls diese Planungen auf den Verbandstagen dieser Landesverbände auch beschlossen werden, dürfte sich an den Regularien zum Vereinswechsel wenig ändern. Die Landesverbände aus Bayern und Thüringen planen aktuell, die Saison 2019/2020 zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Für den dortigen Amateurfußball sind die neuen Möglichkeiten, die ihnen der heutige Beschluss eröffnet, entsprechend von besonderer Relevanz. In welchem Umfang Anpassungen ggf. vorgenommen werden, unterliegt der Zuständigkeit jedes einzelnen Landesverbandes. Bei einem Wechsel zwischen zwei Landesverbänden gelten grundsätzlich die Bestimmungen des aufnehmenden Landesverbandes.

Warum mussten die Bestimmungen zum Vereinswechsel verändert werden?

Üblicherweise haben Spieler im Sommer in der Wechselperiode I die Möglichkeit, den Verein ohne Zustimmung des abgebenden Klubs und mit einer festgelegten Ausbildungsentschädigung (Ablösesumme im Amateurfußball) zu wechseln. Bisher mussten sich hierfür die Spieler allerdings bis zum 30.06. bei ihrem bisherigen Verein abmelden. In der aktuellen Situation könnte das den Wettbewerb jedoch stark beeinträchtigen, da Spieler sich während der laufenden Saison abmelden müssten. Es kann zudem verhindert werden, dass Spieler während des noch laufenden Wettbewerbes eine Spielberechtigung für einen neuen Verein erhalten. Deshalb wird den Regional- und Landesverbänden ermöglicht, die Wechselperiode I auf den Zeitpunkt zu verschieben, wenn die Saison 2019/20 sportlich beendet ist.

Was genau wurde heute vom DFB-Bundestag beschlossen?

Durch die besondere Konstellation wird den Regional- und Landesverbänden mehr Handlungsspielraum eingeräumt, ob bei Vereinswechseln die im Regelfall für die Wechselperiode I oder die im Regelfall für die Wechselperiode II geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen. Heißt: Für Regional- und Landesverbände, die die Saison 2019/2020 nach dem 30. Juni 2020 fortsetzen, bedeutet dies, dass auch bei einem Transfer im Sommer der abgebende Verein eine Zustimmung zum Wechsel erteilen müsste und die Ausbildungsentschädigungen frei verhandelt werden können.

Was bedeutet die Entscheidung für die Wechselperiode I?

Sie würde erst zur Anwendung kommen, wenn die Spielzeit vollständig abgeschlossen ist. Die Regularien dieser Wechselperiode sehen vor, dass keine Zustimmung zum Wechsel erforderlich ist, sondern ein Wechsel durch die Zahlung einer festen Ausbildungsentschädigung ermöglicht wird.

Was würde passieren, wenn in einzelnen Landesverbänden die Saison im Herbst endet? Dürfen Spielerinnen und Spieler dann überhaupt wechseln?

Sollte die Pause zwischen der Saison 2019/2020 und 2020/2021 in einen Zeitraum außerhalb der regelmäßigen zwei Wechselperioden fallen, wird die Möglichkeit eröffnet, ausnahmsweise eine weitere Wechselperiode einzuführen.

Warum gibt es im Amateurfußball überhaupt zwei Wechselperioden mit unterschiedlichen Regularien?

Kerngedanke des Wechselrechts im Amateurfußball ist, dass einerseits der Vereinswechsel von Amateuren in regelmäßigen Abständen (Sommer- und Winterpause) grundsätzlich ermöglicht wird. Solange die Saison noch nicht beendet ist, wird ein Vereinswechsel andererseits jedoch von der Zustimmung des abgebenden Vereins abhängig gemacht. Auf diese Weise soll der sportliche Wettbewerb geschützt werden.

Ab wann gelten wieder die gewohnten Regularien rund um den Vereinswechsel im Amateurfußball?

Gemäß der bisherigen Beschlüsse kommen spätestens mit Beginn der Wechselperiode I der Spielzeit 2021/2022 deutschlandweit auch für Amateure wieder die einheitlichen Wechselperioden zur Anwendung. Alle pandemiebedingten Sonderregelungen treten dann außer Kraft.

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