Termindruck und viele Nachholspiele: Bescheid an die Herren-Teams im Kreis 1 - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 08.04.2022 um 18:00 Uhr
Termindruck und viele Nachholspiele: Bescheid an die Herren-Teams im Kreis 1
Im Hinblick auf den Spielplan steht so mancher Verein vor einem Problem. Mehr als ein Dutzend Teams gibt es jetzt schon im Kreis, die mehr als zehn Spiele in nur noch sechs Wochen bis zum Saisonende (21./22. Mai 2022) zu absolvieren haben. Deswegen ergeht nun von der Kreisspielleitung ein Bescheid an die Vereine im Hinblick auf Absagen, Spielansetzungen und Heimrecht-Drehung.
Von Markus Schütz
Die Spielleiter Gerd Rieß, Harald Griebel und Manfred Neumeister haben sich nach Vorschlag von Gerd Rieß auf eine Vorgehensweise im Hinblick auf den terminlichen Druck geeinigt und teilen den Vereinen für den weiteren Verlauf des Spielbetriebs der Herren im Kreis 1 als BESCHEID mit:

(Sonderregelung bis 30.06.2022 aufgrund der Covid-19-Pandemie) 
"Der zuständige Spielleiter einer Spielklasse oder eines Wettbewerbs kann ein Spiel umgehend örtlich und zeitlich verlegen, wenn dies aus übergeordnetem Verbandsinteresse (z.B. spieltechnische Gründe), insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards zur Pandemie-Bekämpfung oder in Anbetracht behördlicher Verfügungen oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, für die Durchführung des Spielbetriebs notwendig ist. Es kann insbesondere auch ein Tausch des Heimrechts festgelegt und auf andere gemeldete Spielstätten des Vereins bzw. der an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine oder bei JFG auf Spielstätten der Stammvereine oder auf neutralem Platz angesetzt werden. 
Eine Spielabsage oder Sperrung des Platzes durch den Platzverein ist dem zuständigen Spielleiter spätestens am Vortag des betroffenen Spiels anzuzeigen. Eine spätere Spielabsage kann nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Spielleiter oder durch den Schiedsrichter vor Ort erfolgen.
Die betroffenen Vereine sind vorher durch den Spielleiter zu informieren. Die Entscheidung des Spielleiters ist endgültig. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich."


Hinw.d.Red: Dieser Bescheid ging den Vereinen per Postfach an diesem Freitag, 08.04.2022 zu. 

Die Kreisspielleitung um Manfred Neumeister bekommt langsam aber sicher Probleme, die ausgefallenen Spiele bis 21./22.05. so unterzubringen, dass die Vereine aufgrund des engen Zeitplans nicht überbelastet werden.
anpfiff.info


"Corona-Paragraf 94 und das Wetter machen uns Sorgen"

Auch in den vergangenen Jahren sorgte das Wetter immer mal wieder für terminliche Verschiebungen und für zeitliche Engpässe. "Mit dem Wetter", so KSL Manfred Neumeister, "konnten wir Spielleiter in all den Jahren aber noch einigermaßen umgehen. Was den § 94 der Spielordnung betrifft, jedoch nicht. Corona/Quarantäne kann derzeit alle treffen. Nur wann und wie ist völlig unkalkulierbar." Was den eingeführten § 94 SpO betrifft, "so halte ich den für weltfremd und für mich nicht nachvollziehbar. Wobei Gesundheit stets Vorrang haben sollte. Ein einziger Fall bindet den Spielleiter und die Vereine  mindestens jeweils mehr als vier Stunden in der Aufarbeitung. Dazu kommt noch die Überprüfung beim Sportgericht von zwei Stunden. Zehn Stunden für einen Corona-Fall. Ein Wahnsinn für ein einziges Spiel. Die Hürden sind dann nach zehn Stunden so hoch, dass man sich festlegen muss, das Spiel für den unbeteiligten Verein zu werten! Es geht um Gesundheit und es geht um ein Miteinander.", so seine Einschätzung. 

Spaltung zwischen den Vereinen

Wenn ein Verein Corona-Fälle hat und sich beide Vereine nicht auf eine Verlegung einigen - wobei man mittlerweile freie Termine mit der Lupe suchen muss - kommt der § 94 zur Anwendung. Sollte die Berechnung aus den vergangenen vier Spielen ergeben, dass 13 oder mehr covid-freie Spieler zur Verfügung stehen, heißt es entweder antreten oder das Sportgericht nimmt eine Wertung vor. "Nun erlebe ich dadurch eine gewisse, herbeigeführte Spaltung zwischen den Vereinen. All das hätte es aus meiner Sicht nicht gebraucht.", meint der Kreisspielleiter. 

"Wo ist der Rote Punkte/Zweite Chance bei Covid-Fällen"

"Wir waren in unserem Kreis schon wesentlich weiter. Die Vereine sind aufeinander zugegangen und wir Spielleiter waren Vermittler. Selbst Empfehlungen von Ärzten und Gesundheitsämter wurden und werden nicht respektiert. Der § 94 ist schlichtweg ein Verhinderungs-Paragraph und gehört aus meiner Sicht schnellstens gestrichen. Er ist auch nicht ausgegoren. Ein Spieler mit Kreuzbandriss wird bei der Zahl 13 genauso mitgezählt wie einer, der vielleicht wegen eines Einsatzes in der höheren Mannschaft sowieso gesperrt ist." Gleichzeitig macht er einen Vorschlag: "Ergänzt den § 59 SpO mit einem Covid-Absatz, gebt die Entscheidung - analog zu den Spielabsagen bei Platzsperren und Wetter - in die Hände der handelnden Spielleiter. Wie bei Spielabsagen wegen Wetter gäbe es analog zum Roten Punkt ein einmalige Absagemöglichkeit. Das schafft Vertrauen und Sinnhaftigkeit. Denn einerseits ist bei schönstem Wetter eine Absage einmalig möglich - und bei Covid-Fällen wird sofort der § 94 mit den 13 Spielern angewendet. Da gibt es dieses 'zweite Chance' nicht und das gibt wenig Sinn!" Manfred Neumeister will in diesem Fall "nicht einfach nur unbequem" sein, "oder einer, der sich nichts sagen lässt und der immer alles besser wissen will. Nein, als Vertreter der Vereine geht es mir letztendlich nur um Eines: Wir wollen alle einfach nur Fußball spielen!"

Fest steht jedenfalls, dass nicht mehr viele Spiele ausfallen dürfen - egal aus welchen Gründen - weil die Nachholtermine dann langsam rar gesät sind und es die meisten Teams an ihre Grenzen bringen würde, über drei, vier Wochen im Drei-Tages-Rhythmus spielen zu müssen.

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