1 plus 2 statt 2 plus 1: Ein Absteiger und zwei Releganten in der KK - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 29.09.2020 um 19:00 Uhr
1 plus 2 statt 2 plus 1: Ein Absteiger und zwei Releganten in der KK
Manchem ist es aufgefallen: In den Kreisklassen des Kreises 1 sind vor Kurzem die Abstiegsränge neu gekennzeichnet worden: Statt bislang zweier direkter Absteiger und einem Releganten steht dort nun ein direkter und zwei Relegationsteilnehmer. Die Änderung entspricht der Stand September gültigen Abstiegsregelung im Kreis. Auch wir haben die Tabellen entsprechend angepasst. Hier die gültige Auf- und Abstiegsregelung.
Von Markus Schütz
Nach den Tagungen und bis zuletzt gingen die Kreisklassisten davon aus, dass es zwei direkte Absteiger in ihren Ligen gibt. So war es beim BFV auf der Homepage und infolge dessen auch auf der anpfiff-Seite hinterlegt. Dies entsprach allerdings nicht der für diese Saison gültigen Auf- und Abstiegsregelung - und wurde nun entsprechend angepasst. Wahrscheinlich zur Überraschung der Vereine, aber wohl auch zur Freude der abstiegsgefährdeten Teams, die nur noch einen Konkurrenten hinter sich lassen müssen, um nicht direkt abzusteigen bzw. noch eine Chance über die Relegation zu erhalten. Vorher waren es zwei. Beim Aufstieg ändert sich nichts am 1 + 1, also einer direkt hoch, einer in die Relegation. 

In den Kreisligen bleibt alles wie gehabt, bei drei Absteigern und einem Releganten. Auch in den A-Klassen, wo es keine Abstiegsrelegation und einen festen Absteiger gibt. Dieser sollte im Vorgriff auf eine geplante Rückführung der B-Klassen zu Vorspiel-Ligen zwar entfallen, dafür hätte es allerdings eine 100prozentige Zustimmung der Vereine gebraucht. Diese lag aber nur bei ca. 90 Prozent. Im Winter will die Kreisspielleitung nochmal mit den Vereinen beraten, wie mit den B-Klassen umgegangen bzw. ob sie wieder wie "Vorspielklassen" behandelt werden sollen.  

Enttäuschte Spieler nach einem Abstieg. In den fünf Kreisklassen des Kreises 1 erwischt es in dieser verlängerten Spielzeit direkt jeweils nur ein Team, die Vor- und Drittletzten  einer KK gehen in die Abstiegsrelegation mit den A-Klassen-Zweiten. 
anpfiff.info


Hier noch einmal in Auszügen der Überblick über die gültigen Auf- und Abstiegsregelungen inklusive Regelungen zum Ligapokal:

Kreis 1 - KREISLIGEN (Normzahl 32 - in zwei Gruppen)

Aufstieg:
Die Meister der Kreisligen steigen direkt in die oberfränkischen Bezirksligen auf. Die jeweiligen Tabellenzweiten der Kreisligen spielen zusammen mit den Releganten der beiden Bezirksligen und den anderen Tabellenzweiten der oberfränkischen Kreisligen die freiwerdenden Plätze in den Bezirksligen aus.
Es werden so viele freie Plätze ausgespielt, bis die Normzahl von 32 erreicht wird, mindestens aber ein Platz.
Über den Ligapokal wird ein (1) Sieger auf Kreisligaebene ermittelt, der ein grundsätzliches Aufstiegsrecht erhält, sofern er sich nach Beendigung der Verbandsspielrunde NICHT auf einem Abstiegs- oder Abstiegsrelegationsplatz befindet.
Sollte nach Beendigung der Verbandsspielrunde der Meister seiner Liga auch Ligapokalsieger sein, erhält der Ligapokal- Nächstplatzierte das grundsätzliche Aufstiegsrecht. Dies gilt nur bis maximal Halbfinal-Teilnehmer.
Sollte nach Beendigung der Verbandsspielrunde der Ligapokalsieger auch Aufstiegsrelegationsplatz- Inhaber sein, nimmt er nicht mehr an der Aufstiegsrelegation teil. Dafür rückt der bestplatzierte, aufstiegsberechtigte Nächstplatzierte seiner Liga nach. Ein vakantes grundsätzliches Aufstiegsrecht aus dem Ligapokal auf Kreisligaebene kann nur durch den aufstiegsberechtigten Nächstplatzierten des Ligapokals übernommen werden. Dies gilt nur bis maximal Halbfinal-Teilnehmer. Sollte keiner der vier Halbfinalisten in die nächsthöhere Liga aufsteigen wollen oder können, entfällt das Aufstiegsrecht für den entsprechenden Ligapokal.

Abstieg:
Aus den Kreisligen steigen die jeweils letzten drei Mannschaften der Tabelle direkt und grundsätzlich in die Kreisklassen ihrer Region ab. Die in der jeweiligen Tabelle vor dem bestplatzierten Absteiger stehende Mannschaft spielt mit den jeweiligen Tabellenzweiten der fünf Kreisklassen um die weiteren freien Plätze in den Kreisligen, bis die Normzahl 32 erreicht wird, mindestens aber einen Platz. Dabei werden die Mannschaften in regionale Töpfe gesetzt und die Relegation entsprechend ausgespielt. Die Verlierer dieser Qualifikationsrunde steigen grundsätzlich in die Kreisklassen ihrer Region ab. Wenn sich der Ligapokal-Sieger nach Beendigung der Verbandsspielrunde in seiner Liga auf einem Abstiegs- oder Abstiegsrelegationsplatz befindet, verbleibt er in seiner Ligenebene. Sollte der Ligapokal-Sieger nach Beendigung der Verbandsspielrunde in seiner Liga auf einem Abstiegsrelegationsplatz stehen, nimmt er nicht mehr an der Abstiegsrelegation teil. Dafür rückt der bestplatzierte Direktabsteiger seiner Liga nach. 

Kreis 1 - KREISKLASSEN (Normzahl 80 - in fünf Gruppen)

Aufstieg:
Die Meister der Kreisklassen steigen direkt in die Kreisligen auf. Die jeweiligen Tabellenzweiten der Kreisklassen spielen zusammen mit den Releganten der beiden Kreisligen die freiwerdenden Plätze in den Kreisligen aus.
Es werden so viele freie Plätze ausgespielt, bis die Normzahl von 32 erreicht wird, mindestens aber ein Platz.
Über den Ligapokal werden drei (3) Sieger (zwei BA, einer BTKU; Hinweis d.Red.) auf Kreisklassenebene ermittelt, die ein grundsätzliches Aufstiegsrecht erhalten, sofern sie sich nach Beendigung der Verbandsspielrunde NICHT auf einem Abstiegs- oder Abstiegsrelegationsplatz befinden.
Sollte nach Beendigung der Verbandsspielrunde der Meister seiner Liga auch Ligapokalsieger sein, erhält der Ligapokal- Nächstplatzierte das grundsätzliche Aufstiegsrecht. Dies gilt nur bis maximal Halbfinal-Teilnehmer.
Sollte nach Beendigung der Verbandsspielrunde der Ligapokalsieger auch Aufstiegsrelegationsplatz-Inhaber sein, nimmt er nicht mehr an der Aufstiegsrelegation teil. Dafür rückt der bestplatzierte, aufstiegsberechtigte Nächstplatzierte seiner Liga nach.
Ein vakantes grundsätzliches Aufstiegsrecht aus dem Ligapokal auf Kreisklassenebene kann nur durch den aufstiegsberechtigten Nächstplatzierten des Ligapokals übernommen werden. Dies gilt nur bis maximal Halbfinal-Teilnehmer. Sollte keiner der vier Halbfinalisten in die nächsthöhere Liga aufsteigen wollen oder können, entfällt das Aufstiegsrecht für den entsprechenden Ligapokal.

Abstieg:
Aus den Kreisklassen steigen die jeweils letzte Mannschaft der Tabelle direkt und grundsätzlich in die A-Klassen ihrer Region ab. Die in der jeweiligen Tabelle vor dem bestplatzierten Absteiger stehenden zwei Mannschaften spielen mit den jeweiligen Tabellenzweiten der sieben A-Klassen um die weiteren freien Plätze in den Kreisklassen, bis die Normzahl 80 erreicht wird, mindestens aber einen Platz. Dabei werden die Mannschaften in regionale Töpfe gesetzt und die Relegation entsprechend ausgespielt. Die Verlierer dieser Qualifikationsrunde steigen grundsätzlich in die A-Klassen ihrer Region ab.
Wenn sich der Ligapokal-Sieger nach Beendigung der Verbandsspielrunde in seiner Liga auf einem Abstiegs- oder Abstiegsrelegationsplatz befindet, verbleibt er in seiner Ligenebene.
Sollte der Ligapokal- Sieger nach Beendigung der Verbandsspielrunde in seiner Liga auf einem Abstiegsrelegationsplatz stehen, nimmt er nicht mehr an der Abstiegsrelegation teil. Dafür rückt der bestplatzierte Direktabsteiger seiner Liga nach.

Kreis 1 - A-KLASSEN (Normzahl 105 - in sieben Gruppen)

Aufstieg:
Die Meister der A-Klassen steigen direkt in die Kreisklassen auf. Die jeweiligen Tabellenzweiten der AKlassen spielen zusammen mit den Releganten der fünf Kreisklassen die freiwerdenden Plätze in den Kreisklassen aus.
Es werden so viele freie Plätze ausgespielt, bis die Normzahl von 80 erreicht wird,
mindestens aber ein Platz. Dabei werden die Mannschaften in regionale Töpfe gesetzt und die Relegation entsprechend ausgespielt.
Über den Ligapokal werden drei (3) Sieger (zwei BA, einer BTKU; Hinweis d.Red.) auf A-Klassenebene ermittelt, die ein grundsätzliches Aufstiegsrecht erhalten, sofern sie sich nach Beendigung der Verbandsspielrunde NICHT auf einem Abstiegs- oder Abstiegsrelegationsplatz befinden.
Sollte nach Beendigung der Verbandsspielrunde der Meister seiner Liga auch Ligapokalsieger sein, erhält der Ligapokal-Nächstplatzierte das grundsätzliche Aufstiegsrecht. Dies gilt nur bis maximal Halbfinal-Teilnehmer.
Sollte nach Beendigung der Verbandsspielrunde der Ligapokalsieger auch Aufstiegsrelegationsplatz-Inhaber sein, nimmt er nicht mehr an der Aufstiegsrelegation teil. Dafür rückt der bestplatzierte, aufstiegsberechtigte Nächstplatzierte seiner Liga nach. Ein vakantes grundsätzliches Aufstiegsrecht aus dem Ligapokal auf A-Klassenebene kann nur durch den aufstiegsberechtigten Nächstplatzierten des Ligapokals übernommen werden. Dies gilt nur bis maximal Halbfinal-Teilnehmer.
Sollte keiner der vier Halbfinalisten in die nächsthöhere Liga aufsteigen wollen oder können, entfällt das Aufstiegsrecht für den entsprechenden Ligapokal.

Abstieg:
Aus den A-Klassen steigt die jeweils letzte Mannschaft der Tabelle direkt und grundsätzlich in die B-Klassen ihrer Region ab. Eine Abstiegsrelegation entfällt.
Wenn sich der Ligapokal-Sieger nach Beendigung der Verbandsspielrunde in seiner Liga auf einem Abstiegs- oder Abstiegsrelegationsplatz befindet, verbleibt er in seiner Ligenebene.

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