Koch an die Vereine: "Gang vor Gericht als das letzte Mittel" - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 02.09.2020 um 11:30 Uhr
Koch an die Vereine: "Gang vor Gericht als das letzte Mittel"
In einer Videobotschaft sprach BFV-Präsident Rainer Koch am Mittwochvormittag an seine Vereine und rief dabei zur Teilnahme an der Vereinsumfrage auf, um einen klaren Handlungsauftrag zu erhalten. Der Rechtsweg ist dabei explizit erwähnt, wenngleich Koch auch zu bedenken gibt, das dieser das letzte Mittel sein sollte, sofern Gespräche mit der Staatsregierung keine Lösung für den Amateurfußball liefern.
Von Redaktion
Rainer Koch wendet sich in seiner Rede direkt an die Vereine und ruft zur virtuellen Abstimmung über den weiteren Weg auf.
BFV
BFV-Präsident Rainer Koch an die Vereine



Liebe Fußballfreunde, liebe Vereinsvertreter*innen,

wir alle hatten sehr darauf gehofft, dass uns die Bayerische Staatsregierung die Aufnahme des Wettkampfspielbetriebs in Bayern ab dem 19. September 2020 erlauben würde. Leider ist es anders gekommen. Der Ministerrat hat zum Amateursport keine neuen Entscheidungen getroffen, sondern die Regelungen der 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 18. September verlängert. Das ist für uns als Verband, für die Hunderttausenden von Amateursportlern und für die Tausenden von Ehrenamtlichen in unseren über 4500 bayerischen Vereinen eine große Enttäuschung. Mit Blick auf unsere Nachbarn in Sachsen, Thüringen, Hessen, Württemberg, aber auch in Österreich und Tschechien ist das aber nicht nur enttäuschend, sondern auch völlig unverständlich. Da genehmigt die Stadt Leipzig vor wenigen Stunden RB Leipzig 8500 Zuschauer für das erste Bundesligaspiel gegen den FSV Mainz 05 am 20. September und nahezu zeitgleich verbietet die Bayerische Staatsregierung jede Form von Wettkampfspielbetrieb im nur 150 Kilometer entfernten Oberfranken. Das ist ganz einfach ausgedrückt für mich – und ich denke auch für Euch – schlicht nicht mehr nachvollziehbar.

Ich möchte es deutlich sagen: Gesundheitsschutz geht vor! Das Corona-Virus ist extrem gefährlich. Wer wie ich schwere Corona-Fälle im familiären Umfeld erlebt hat, der weiß, dass mit dem Virus nicht zu spaßen ist. Für Corona-Leugner und Verschwörungstheoretiker habe ich persönlich deshalb auch kein Verständnis. Und ich unterstütze im Grundsatz auch weiterhin den vorsichtigen Kurs der Bayerischen Staatsregierung. Ich darf sagen: Der Amateurfußball in Bayern hat sich in den schwierigen vergangenen Monaten der Covid-19-Pandemie stets vorbildlich verhalten und er tut alles dafür, um die Ausbreitung des Virus‘ zu bremsen und den Schwächeren unter uns auf vielfältige Art zu helfen. Dafür möchte ich mich nochmals ausdrücklich bei Euch allen bedanken. Und ich bedanke mich auch noch einmal für die mit großer Zwei-Drittel Mehrheit getroffene Entscheidung der bayerischen Amateurvereine, den Spielbetrieb der Saison 2019/20 bei Frauen, Juniorinnen und Männern nur auszusetzen und die Saison ausdrücklich nicht abzubrechen und bei den Junioren ein mit den Vereinen abgestimmtes pandemie-angepasstes flexibles Spielkonzept greift. Mit Blick auf die aktuelle Lage und die Entscheidungen der Staatsregierungen wird inzwischen jeder verstanden haben, wie weitsichtig unsere Entscheidung war. Ein Abbruch der Saison 2019/20 würde uns heute vor nahezu unlösbare Probleme stellen, eine neue Saison 2020/21 wäre ab Oktober nicht mehr abzuwickeln. Dank unserer Entscheidung, die Saison 2019/20 fortzusetzen und die Saison 2020/21 ausfallen zu lassen, sind wir jetzt in der Lage, flexibel zu reagieren und können weiterhin ruhig, besonnen und verantwortungsvoll handeln.

Wir haben als Euer Interessenvertreter vieles erreicht und bewerkstelligt, wenn wir daran denken, dass wir mittlerweile gemeinsam trainieren und zumindest wieder Trainingsspiele bestreiten können. Eltern können ihre Kinder unter Einhaltung der Vorgaben wieder auf den Fußballplatz begleiten. In Bayern, das erleben wir gerade alle, ist das ein deutlich schwierigeres Unterfangen als in anderen Bundesländern. Das zu erreichen, war alles andere als einfach und hat nicht nur im steten Austausch mit der Politik enorme Kraft gekostet, sondern hatte die stete Ausarbeitung von Hygienekonzepten und Leitfäden für Euch zur Folge, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Wir haben den Kurs der bayerischen Staatsregierung in der Vergangenheit stets mitgetragen und für sehr verantwortungsvoll befunden. Wir haben akzeptiert, dass wir – anders als unsere Freunde in den benachbarten Landesverbänden – bis Anfang September keinen Wettkampfspielbetrieb aufnehmen durften. Wir haben uns mit Trainingsspielen ohne Zuschauer zufriedengegeben, wir haben verstanden, dass die Zuschauerfrage behutsam diskutiert werden muss, wir haben mit größter Sorgfalt Hygienekonzepte entwickelt und der Staatsregierung vorgelegt.

Wir waren der Auffassung, die Voraussetzungen geschaffen zu haben, dass der Spielbetrieb ab dem 19. September 2020 wieder aufgenommen werden darf. Leider ohne Erfolg. Es ist für die meisten nicht nachvollziehbar, dass wir aktuell den Spielbetrieb nicht starten können, obwohl die Staatsregierung es längst wieder erlaubt, beispielsweise Konzerte oder Gottesdienste unter freiem Himmel zu veranstalten und dabei sogar bis zu 400 Zuschauer zugelassen sind. Nur ein paar Kilometer weiter in unseren Nachbarbundesländern wird längst wieder vor einer begrenzten Anzahl an Zuschauern gespielt. Und in jedem Schwimmbad und an jedem Badestrand tummeln sich mehr Menschen als bei den meisten Amateurfußballspielen rund um das Spielfeld Zuschauer stehen würden. Warum dies so ist? Wir können es nicht sagen! Denn diese Antwort bleibt uns und Euch die Politik nach wie vor schuldig. Dass wir stets die aktuellsten Zahlen der Neu-Infizierten im Blick haben, steht dabei außer Frage. Dennoch sollte gleiches Recht für alle gelten, so zumindest unsere Meinung im BFV-Vorstand.

Unsere jüngsten Vorstöße beim Innenministerium waren leider trotz umfassender Hygienekonzepte und betont sachlichem Vorgehen nicht von Erfolg gekrönt. Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass der Ministerrat in den nächsten zwei Wochen keine weiteren Lockerungen beschließen wird, was – unter Berücksichtigung einer für den Spielbetrieb zwingend erforderlichen Vorlaufzeit – Amateurfußball in Bayern im Monat September unmöglich macht. Ein Umstand, der für Euch und Eure Vereine bereits jetzt existenzielle Folgen hat und noch haben wird – wirtschaftlicher Natur, aber auch hinsichtlich mehr und mehr fernbleibender Frauen und Männer, Jungen und Mädchen. Ersten Erhebungen zu Folge brechen uns gerade in den jüngsten Jahrgängen immer mehr Kinder weg, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind es bei den F-Junioren nahezu 20 Prozent weniger, Tendenz steigend.

Den BFV erreichen aktuell sehr viele Zuschriften. In vielen Schreiben wird der BFV aufgefordert, weiterhin und auch mit rechtlichen Mitteln auf eine schnellstmögliche Erlaubnis für einen Wettkampfspielbetrieb hinzuwirken. Ich möchte aber auch nicht verschweigen, dass wiederum andere sich für eine Aufnahme des Wettkampfspielbetriebs erst im Jahr 2021 aussprechen und uns auffordern, den Wettkampfspielbetrieb in diesem Jahr nicht mehr aufzunehmen.

Der BFV ist der Dachverband seiner Vereine, er vertritt deren Interessen. Deshalb stellt der Vorstand in seiner Online-Umfrage den Vereinen drei Fragen (siehe "Drei Fragen an die Vereine").

Es braucht jetzt Euch alle, um noch genauer zu wissen, welche Wege wir als Euer Verband in den nächsten Tagen einschlagen sollen, um ans Ziel und zu einer Gleichbehandlung zu gelangen. Und wir brauchen Euch alle, um eine breite Diskussion überall in Bayern führen zu können.

Aus diesem Grund bitten wir Euch, an unserer Vereinsumfrage teilzunehmen und uns damit einen klaren Handlungsauftrag zu erteilen. Dabei geht es uns insbesondere auch darum, von Euch zu erfahren, ob wir als letzte Möglichkeit jetzt auch noch den Rechtsweg beschreiten und in der Tat Klage erheben sollen. Wie gesagt, es geht keineswegs um eine Sonderrolle für den Fußball, sondern um gleiches Recht für alle. Wir bleiben dabei: Die Gesundheit aller steht an erster Stelle. Worin sich aber ein Konzert- oder Gottesdienstbesucher von einem Sportplatz-Zuschauer unterscheidet, wissen wir nicht und deshalb sagen uns unsere Fachanwälte, dass eine Klage gegen die Ungleichbehandlung des Amateurfußballs durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gute Erfolgsaussichten hätte. Aber und das ist mir wichtig: der Gang vor Gericht ist immer nur das letzte Mittel, das heißt, wir wollen weiterhin im Gespräch mit der Staatsregierung bleiben und hoffen weiterhin auf eine schnelle Lösung für den Amateurfußball in unserem Sinne.

Tauscht Euch deshalb intensiv aus, stimmt Euch bitte in Eurem Verein ab und beantwortet uns die oben angeführten drei Fragen bis zum Montag, 7. September 2020, 10 Uhr. Jeder Verein hat dabei eine Stimme, tragt Sorge dafür, dass Eure Vereinsmeinung auch in der Umfrage Niederschlag findet.

Bitte beachtet hierbei unbedingt, dass pro Verein nur eine Stimmabgabe möglich ist, entsprechend ist das Tool auch programmiert. Sollte diese Mail also per Weiterleitung aus dem offiziellen Postfach an mehrere Funktionäre in Eurem Verein verteilt werden, raten wir Euch, sich untereinander abzustimmen, wer letztlich das Votum des Vereins abgibt. Die Frist zur Stimmabgabe endet am Montag, 7. September 2020, 10 Uhr.

Solltet Ihr bei der Online-Umfrage technische Probleme haben, so erreicht Ihr unsere IT-Abteilung unter 089/542770-94, 089/542770-30 oder per E-Mail (bfv@bfv.de).

Mit der Teilnahme an der Umfrage stimmt Ihr ausdrücklich zu, dass der BFV auch öffentlich bekanntmachen darf, wie Euer Verein in der jeweiligen Frage abgestimmt hat. Uns ist gerade in dieser Phase höchstmögliche Transparenz besonders wichtig. Deshalb ist uns daran gelegen, nicht nur das Ergebnis dieser Umfrage entsprechend zu kommunizieren, sondern ggf. auch die Vereine mit ihrem jeweiligen Abstimmungsergebnis zu veröffentlichen. Gerade in solch elementaren Fragen braucht es eine klare Meinung, zu der Ihr dann auch in der Öffentlichkeit und gegenüber den politischen Mandatsträgern steht. Diese Vorgehensweise erachten wir im Interesse aller für äußerst wichtig und entscheidend!

In diesem Sinne, ziehen wir alle an einem Strang und verleihen unserer Meinung auch Ausdruck, in dem wir möglichst alle an dieser weitreichenden und für den Amateurfußball in Bayern grundlegenden und extrem wichtigen Umfrage teilnehmen.

Euer
Rainer Koch

Kommentar abgeben

Kommentare werden unter Deinem Nicknamen und erst nach Prüfung durch die Redaktion veröffentlicht.

Leser-Kommentare


Drei Fragen an die Vereine

Der BFV ist der Dachverband seiner Vereine, er vertritt deren Interessen. Deshalb fragt der Vorstand in seiner Online-Umfrage die Vereine:

1. Die Bayerische Staatsregierung hat am 1. September 2020 Wettkampfspiele im bayerischen Amateurfußball nach wie vor nicht erlaubt und auch keine Zuschauer in begrenztem Umfang zugelassen, während indes vergleichbare kulturelle Veranstaltungen in Bayern wie Konzerte mit einer begrenzten Anzahl an Zuschauern durchgeführt werden dürfen oder in anderen Bundesländern bereits Wettkampfspiele vor Zuschauern zugelassen sind.
Halten Sie diese Entscheidung der Staatsregierung, Wettkampfspiele im bayerischen Amateurfußball nach wie vor nicht zu erlauben und auch keine Zuschauer in begrenztem Umfang zuzulassen für richtig?
Ja / Nein

2. Den BFV erreichen aktuell zahlreiche Zuschriften. In vielen Schreiben wird der BFV aufgefordert, weiterhin und auch mit rechtlichen Mitteln auf eine schnellstmögliche Erlaubnis für Wettkampfspielbetrieb hinzuwirken, andere hingegen sprechen sich für eine Aufnahme des Wettkampfspielbetriebs erst wieder im Jahr 2021 aus.
Wollen Sie, dass der Wettkampfspielbetrieb im Jahr 2020 baldmöglichst wieder aufgenommen wird und der BFV sich dafür einsetzt?
(Falls Sie mit „Nein“ abstimmen, würde dies bedeuten, dass aus Ihrer Sicht im Jahr 2020 kein Wettkampfspielbetrieb, sondern nur noch Trainingsspielbetrieb stattfinden soll.)
Ja / Nein

3. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs wie zuletzt vom BFV beabsichtigt am 19. September 2020 – ist nach der aktuellen Beschlusslage der Staatsregierung nicht mehr möglich, da ein Beschluss des Ministerrats (mit noch dazu unklarem Ergebnis) erst frühestens in zwei Wochen zu erwarten ist. Alle sachlich vorgetragenen Bitten des BFV-Vorstands, auf der Basis sorgfältig entwickelter Hygienekonzepte, den Wettkampfspielbetrieb ab dem 19. September 2020 mit Zulassung begrenzter Zuschauerzahlen zu erlauben, sind leider ungehört geblieben.

Der BFV-Vorstand steht schon seit Tagen im engen Austausch mit Fachanwälten, die uns sagen, dass mit Blick auf die Erlaubnis von Kulturveranstaltungen mit Zuschauern unter freiem Himmel der Wettkampfspielbetrieb im Amateurfußball unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugelassen werden muss. Fachanwälte empfehlen dem BFV-Vorstand, rechtliche Schritte gegen das Verbot des Wettkampfspielbetriebs im Amateurfußball einzuleiten und einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung mit Freiluft-Kulturveranstaltungen mit begrenzten Zuschauerzahlen analog § 21 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gerichtlich durchzusetzen.

Soll der BFV rechtlich gegen das Verbot des Wettkampfspielbetriebs im Amateurfußball vorgehen und gegebenenfalls gerichtlich Gleichbehandlung mit Freiluft-Kulturveranstaltungen analog § 21 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltend machen?
Ja / Nein


Zum Thema


Meist gelesene Artikel


Neue Kommentare

heute 00:49 Uhr | Spieler82
gestern 14:28 Uhr | Frank_Typ_
17.04.2024 21:11 Uhr | Oliver65
15.04.2024 23:15 Uhr | Torwart Horder
15.04.2024 20:01 Uhr | Halufo


Diesen Artikel...