Rolle rückwärts: Freigabe für Trainingsspiele in Bayern! - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 29.07.2020 um 17:15 Uhr
Rolle rückwärts: Freigabe für Trainingsspiele in Bayern!
UPDATE Überraschende Kehrtwende innerhalb von nur 24 Stunden! Nachdem der gestrige Dienstag zunächst komplett ernüchternd für Bayerns Amateurfußball abgelaufen war, gibt es nun laut Meldung des BFV ab sofort doch die in der vergangenen Woche in Aussicht gestellte Freigabe für Trainingsspiele.
Von Marco Galuska
fussballn.de / Kögel
Die Enttäuschung über die fehlende Freigabe von Testspielen in Bayern am gestrigen Dienstag war groß, aber sie war dafür auch wohl nur von überraschend kurzer Dauer.  Denn die Testspiele sind nach Aussage von BFV-Präsident Rainer Koch "ab sofort" wieder möglich. Das hat Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, heute in einem Brief an BFV-Präsident Rainer Koch klargestellt, nachdem sich Koch, der sein Unverständnis über die fehlende Freigabe am Vortag deutlich geäußert hatte, persönlich in der Angelegenheit am Vormittag schriftlich an den Minister gewandt hatte.

BFV erhält Schreiben aus dem Innenministerium

In einer Pressemeldung erklärte der BFV dazu am Mittwochabend: "Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) ist unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport das Training in festen Trainingsgruppen zugelassen. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Mannschaftssportarten mit Kontakt. Sofern solche Trainingsspiele vereinsübergreifend angesetzt werden, sind diese aufgrund der aktuellen pandemischen Lage auf Partien zwischen Vereinen aus Bayern begrenzt, eine namentliche Erfassung aller am Spielbetrieb Beteiligten ist zu gewährleisten und die Spiele sind ohne Zuschauer abzuhalten."

Das Innenministerium wird wie folgt zitiert: „Der organisierte Sport hat in dieser schwierigen Phase Verantwortung übernommen und nicht nur die seitens der Staatsregierung auferlegten Regeln und Einschränkungen befolgt, sondern auch nach außen hin unterstützt. Bereits mit Umsetzung der ersten Lockerungsschritte hatte sich gezeigt, dass der organisierte Sport mit den neu gewonnenen Freiheiten pflichtbewusst umgeht und die Ausübung des Sports im Rahmen der gesetzten Vorgaben sicherstellt.“

Nachdem in der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause der Ministerrat am Dienstagvormittag keine weiteren Lockerungen hinsichtlich der schrittweisen Wiederaufnahme des Amateurfußball-Spielbetriebs im Freistaat beschlossen hatte, hatte der BFV die Regierung zu einer weiteren Lockerung für den Amateursport aufgerufen – mit Erfolg.

Hygienekonzept folgt in den kommenden Tagen

Es hat sich gelohnt, dass wir im Sinne unserer Vereine noch einmal bei der Politik vorgesprochen und unsere Interessen klar zum Ausdruck gebracht haben. Wir sind sehr glücklich, dass ab sofort wieder Trainingsspiele möglich sind – wenn auch ohne Zuschauer. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt Richtung Wettkampfspielbetrieb in Bayern", erklärt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.

Vorsicht ist aber weiterhin geboten! Denn die genauen Rahmenbedingungen gilt es erst noch dafür abzustecken, wie Igelspacher zugleich sagt: "Gemeinsam mit unserem Verbandsarzt Dr. Werner Krutsch, der bereits DFB und DFL beraten hat, werden wir in den kommenden Tagen ein handhabbares Hygienekonzept präsentieren, mit dem wir und unsere Vereine unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.

Die Re-Start-Pläne des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) sehen aktuell noch vor, dass die derzeit unterbrochene Spielzeit 2019/20 im September nach vierwöchiger Vorankündigung fortgesetzt wird, sollten dies die staatlichen Vorgaben dann auch erlauben.

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Stufenplan für Sport in Bayern

Der Stufenplan für weitere Lockerungen sieht folgendes vor:

Stufe 2 (gilt seit dem 22.06.2020):
- Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs (Aus- und Fortbildungen)
- Öffnung von Hallenbädern unter strengen Auflagen

Stufe 3 (gilt seit dem 08.07.2020):
- Wettkampfbetrieb für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich
- Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird

Stufe 4 (genauer Termin noch offen!):
- Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs von Sportarten mit Kontakt
- Sportveranstaltungen im Freien bzw. in Hallen/Räumen mit Zuschauern.



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