Rote Karte an der Bank: Im Zweifel gegen den Trainer! - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 11.12.2019 um 09:22 Uhr
Rote Karte an der Bank: Im Zweifel gegen den Trainer!
In einer Pressemitteilung konkretisierte der BFV die durch den Vorstand am vergangenen Wochenende angepasste Rechts- und Verfahrensordnung: Demnach haben die Schiedsrichter ab sofort die Möglichkeit, Trainer und Vereinsoffizielle mit einer Roten Karte aus dem Innenraum zu verbannen. Sollte das Vergehen einem Team, aber nicht konkret einer Person zugeordnet werden, kann der Trainer stellvertretend belangt werden.
Von Marco Galuska
anpfiff.info
Wie fussballn.de bereits am Dienstag berichtete, wurde der Paragraf 40, Absatz 3, Satz 1 in der Rechts- und Verfahrensordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) am vergangenen Wochenende angepasst. Damit habe der Vorstand des BFV "die entsprechende rechtliche Grundlage für die Umsetzung der modifizierten Fußballregeln des International Football Association Board (IFAB) geschaffen", heißt es in einer Pressemeldung des Verbandes am heutigen Mittwoch:

"Bei unsportlichem Verhalten können die Schiedsrichter ab sofort auch Trainer und Vereinsoffizielle in allen bayerischen Amateurspielklassen mit einer roten Karte vom Platz schicken (Innenraumverbot). Die unabhängige BFV-Sportgerichtsbarkeit entscheidet im Anschluss über den Zeitraum des Innenraumverbots. Wird ein Trainer oder Offizieller des Platzes verwiesen, bleibt er – analog zur Regelung für Spieler – bis zum Erlass des Sportgerichtsurteils für Spiele der gleichen Wettbewerbsform (Fußball-, Futsal- oder Beachsoccer-Spiel) gesperrt und erhält ein Innenraumverbot."

30 Minuten vor und nach dem Abpfiff gesperrt


Was diese Sperre dann konkret bedeutet, wird in der Pressemeldung auch dargestellt: "30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin bis 30 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels dürfen sich die gesperrten Trainer/Offiziellen nicht in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel, im Kabinengang sowie im Stadioninnenraum aufhalten. Untersagt ist in diesem Zeitraum sowohl der unmittelbare wie auch der mittelbare Kontakt zur Mannschaft."

Im Zweifel muss der Trainer den Kopf hinhalten

Für ordentlich Aufregung dürfte zudem folgende Bestimmung sorgen, die im Zweifel den Trainer für ein Vergehen eines dem Team zuzuordnenden, aber nicht konkret bestimmbaren Ersatzspielers oder Vereinsoffiziellen in die Verantwortung nimmt: "Die Unparteiischen haben fortan auch die Möglichkeit, den Trainer mit der roten Karte stellvertretend des Innenraums zu verweisen, wenn der Regelverstoß eines/einer Vereinsoffiziellen oder aktuell nicht eingesetzten/eingesetzter Spielers/Spielerin zwar eindeutig einer Mannschaft, aber nicht einer konkreten Person zugeordnet werden kann. Die Unparteiischen haben sowohl die Möglichkeit, ein Vergehen zunächst mit einer gelben Karte als Verwarnung zu ahnden oder bei größeren Regelverstößen direkt die rote Karte zu zeigen."

Inwiefern sich ein Vergehen eines Vereinsoffiziellen (diese müssten im Vorfeld dem Schiedsrichter komplett bekannt sein) von einem Zuschauer abgrenzen lässt, scheint in der Praxis an Grenzen zu stoßen, gerade in Ligen, in denen Unparteiische ohne offizielle Assistenten auskommen müssen...

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