Änderung der SPIELORDNUNG
Gastspielerlaubnis (ab 1.6.2019)
Die Gastspielerlaubnis für Vereine bis zur Bezirksliga erteilt der Bezirksspielleiter (bisher: Bezirksvorsitzende), für Vereine ab der Landesliga die BFV-Zentralverwaltung (bisher: der Verbands-Präsident).
Änderung der JUGENDORDNUNG
Spieldauer an einem Tag (ab 1.6.2019)
Junioren du¨rfen an einem Tag nur in einem Meisterschafts-, Entscheidungs- oder Relegations-Spiel im Feldfußball (gestrichen wurde die Formulierung "Freundschafts- oder Verbandsspiel") eingesetzt werden (§ 6 Absatz 2). Dies gilt auch fu¨r einen Einsatz in Herrenmannschaften. Bei allen weiteren Spielen/Turnieren gilt grundsätzlich als festgelegte Höchstspieldauer die jeweils doppelte Normalspielzeit.
Abstiegsregelung (ab 1.7.2019)
Bei der Festlegung des Abstiegs muss die Zahl der direkt absteigenden Vereine
in einem angemessenen Verhältnis zur Gruppenstärke stehen. Sie darf ein
Drittel der in der Gruppe spielenden Vereine nicht übersteigen. Neu: In
Ausnahmefällen ist ein erhöhter Abstieg zur Erreichung der Normzahl zugelassen.
Mehr Auswechselspieler (ab 1.7.2019)
Der Bezirks-Jugendausschuss kann für ausgewählte Spielklassen auf Kreisebene die Anzahl der Auswechselspieler bis auf 5 Spieler (bisher sind 4 erlaubt) erhöhen. Die Vereine der Spielklasse sind darüber über das BFV-Postfach (Zimbra) zu informieren.
Änderung der Richtlinie für den SENIOREN-FUßBALL ("AH-Mannschaften")
Spielbestimmungen (ab sofort)
Die Spielzeit beträgt für alle Altersklassen auf Normalfeldern grundsätzlich 2 x 45
Minuten. Abweichende Spielzeiten können in den Durchführungsbestimmungen für den Wettbewerb festgelegt werden.
Während eines Spieles können bis zu fünf (bisher vier) Spieler einer Seniorenmannschaft ein- und ausgewechselt werden.
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