In Neudrossenfeld: Arbeitstagung der Kreisligen 1 und 2 - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 01.07.2018 um 12:00 Uhr
In Neudrossenfeld: Arbeitstagung der Kreisligen 1 und 2
Die Sommer-Arbeitstagungen haben begonnen. Den Anfang im Kreis machten traditionell die Kreisligen aus den Teilkreisen Bamberg und Bayreuth-Kulmbach, deren Vertreter sich in Neudrossenfeld trafen. Die alte Saison wurde noch einmal aufgearbeitet, die neue vorbereitet. Bis zum 09.07. haben die Vereine die Gelegenheit, kostenfrei ihre Spielverlegungsanträge zu stellen.
Von Markus Schütz
Ein großes Thema zu Beginn der Sitzung war wieder die außerordentliche Belastung, die nach dem Winter für viele Vereine durch die zahlreichen Spielausfälle und die dadurch bedingten Nachholspiele unter der Woche entstand. Manfred Neumeister wies noch einmal darauf hin, dass die Vereine sich mehrheitlich für einen früheren Start entschieden haben. In Bayreuth starten die Vereine sogar noch eine Woche früher als in Bamberg. "Wir werden weiterhin versuchen, die Mehrheitsbeschlüsse der Vereine durchzusetzen.", versprach der Kreisvorsitzende. Das betreffe auch die zeitliche Abkopplung des Spielbetriebs von den darüber liegenden Ligen. 

Drei Absteiger und ein Relegant

Weil Manfred Neumeister aufgrund eines privaten Termines früher gehen musste, übernahm Gruppenspielleiter Gerd Rieß, der als erste Aufgabe den Meistern der Kreisklassen die Urkunden und die Glückwünsche des Verbandes überbrachte. Neben dem SV Hallstadt, dem SC Heiligenstadt, dem SV Pettstadt und dem FC Neuenmarkt auch seinem Heimatverein SV Weidenberg. Dies war gleichzeitig der Abschluss der alten Serie. In der neuen gibt es bei zwei punktgleichen Mannschaften auf einem für Ab- oder Aufstieg bedeutsamen Platz ein Entscheidungsspiel, bei drei oder mehr Punktgleichen wird eine Sondertabelle gebildet. Neu ist, dass es in der beginnenden Serie drei feste Absteiger und jeweils einen Releganten in den beiden Kreisligen geben wird. In den Kreisklassen heißt es nun 2+1, in den A-Klassen gibt es nur einen festen Absteiger und weiterhin keine Relegation. 

Kreissportgerichts-Vorsitzender Jann Brauner (li.) und Gruppenspielleiter Gerd Rieß (3.v.re.) mit den Vetretern der Kreisklassen-Meister (v.li.) FC Neuenmarkt, SV Pettstadt, SV Hallstadt und SC Heiligenstadt. Es fehlt im Bild der SV Weidenberg.
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Für die Schiedsrichter sprach Obmann Günther Reitzner, der zunächst die Meinung der Vereine zum Schiedsrichter-Austausch abfragte. Hier zeigten sich viele Vertreter kritisch. Dazu kündigte er einen Neulingslehrgang in Teuchatz an, um auch in diesem Gebiet verstärkt Schiedsrichter-Neulinge zu gewinnen. Die SR ab der Kreisklasse abwärts werden ab sofort wieder vor Ort ausbezahlt. 

Deutlich mehr schwerwiegende Fälle...

Für das Kreissportgericht sprach der Vorsitzende Jann Brauner, Rechtsanwalt aus Bamberg. Er stellte fest, dass er und sein Gericht mehr schwerwiegende Fälle zu bearbeiten hatten. Und er brachte einige "eindrucksvolle" Beispiele vor - selbstverständlich ohne Nennung von Verein oder Spieler. "In Mode scheint es derzeit zu sein, dem Schiedsrichter die Karten aus der Hand zu schlagen.", erklärte der KSG-Vorsitzende, der auch von einem Trainer berichtete, der aufs Feld stürmte und den Schiedsrichter am Arm riss oder einem Spieler, der den Schiedsrichter mit dem Tode bedrohte oder einem Trainer, der die Tür zur Schiedsrichter-Kabine eintrat. Die Steigerung der Zahlen insgesamt beläuft sich von 572 zu 613 Fällen, die es zu bearbeiten galt. Rückgängig waren die Verstöße gegen Pass Online sowie die Vergehen rund um Pyro-Technik. Diese und Verstöße gegen die Platzdisziplin sollen ab sofort härter bestraft werden. Die Geldstrafe beläuft sich in einem Rahmen von 300 bis 12000 Euro. Bei Spielunterbrechungen aus diesen Gründen steht zusätzlich ein Punktabzug im Raum. Dieser kann vom Verein nur abgewendet werden, wenn
- die Verantwortlichen dem Sportgericht mit Namen und Anschrift gemeldet werden
- ein Stadion-/Platzverbot ausgesprochen wird
- wenn eine Vereinserklärung erfolgt, dass der/die Verantwortliche/n vom Verein für das Fehlverhalten in Regress genommen wird/werden.   

Neu ist zur kommenden Serie, gültig ab 01. Juli, dass das Privatspielrecht für den Toto-Pokal ausreichend ist. Verboten ist ab sofort die Vergabe der Trikot-Nummer 88, der Grund des Verbotes liegt an einer möglichen, nationalsozialistischen Assoziation der Zahl 88. 

Die Sommerarbeitstagung der beiden Kreisligen des Kreises 1 fand im Sportheim des TSV Neudrossenfeld statt.
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Sperrfrist des § 34 SpO auf 15 Tage erhöht

Im gesamten Bereich des § 34 SpO, also dem Einsatz in der niedrigeren Mannschaft, wurde die Sperrfrist von zehn auf 15 Tage erhöht. Vereine mit drei oder mehr Mannschaften im Spielbetrieb können in der/den unteren Mannschaft/en können in der Summe jeweils nur bis zu drei beliebige Spieler einsetzen, die dort in dem vorherigen Verbandsspiel nur in der zweiten Halbzeit mitgewirkt haben! Liegt das vorherige Meisterschaftsspiel der jeweilig höheren Mannschaft mehr als 15 Tage zurück, so sind die Spieler in den unteren Mannschaften spielberechtigt. 
Durchaus also einige Neuerungen/Änderungen. Im Bezug darauf sind die Vereine angehalten, sich bei Unklarheiten bei den entsprechenden Verbandsvertretern oder -stellen kundig zu machen!

Ab dem heutigen 01.07.2018 können nun auch A-Junioren des jüngeren Jahrgangs in einer Ersten Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie das 18 Lebensjahr vollendet haben. Zu beachten ist, dass ein A-Jugendlicher nur ein einziges Spiel an einem Tag absolvieren darf. 

Abschließend wurden die Eintrittspreise festgelegt. Die Höchstpreise sind für die KL 4,-, für die KK 3,- und für die AK 2,50 Euro. In Bamberg gilt für die Kreisliga 1,50 Euro für Frauen und Jugendliche, für Rentner 3,- Euro als Höchstgrenze. Im Bereich Bayreuth-Kulmbach einigten sich die Vereine darauf, dass es bei den Preisen für Jugendliche, Frauen, Rentner jedem Verein selbst überlassen bleibt, was er verlangt. 

Von nun an haben die Vereine die Gelegenheit, in den Spielplänen ihre Verlegungswünsche für die Heimspiele zu beantragen. Bis zum 09.07. ist dies kostenfrei und für die Tage Samstag und Sonntag ohne Zustimmung des Gegners möglich. Freitag und nach dieser Frist ist die Zustimmung erforderlich.

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