Berufung eingelegt: FC Eintracht will Derby-Aus nicht hinnehmen - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 12.04.2016 um 08:33 Uhr
Berufung eingelegt: FC Eintracht will Derby-Aus nicht hinnehmen
Die Geschichte des zweiten Bamberger Derbys zwischen Don Bosco und dem FC Eintracht ist mit der Entscheidung des Sportgerichts der Bayernliga, die Partie für die Wildensorger zu werten, noch nicht auserzählt. Der FCE will gegen das Urteil Berufung einlegen. Klar ist dagegen der Ausgang der Partie in Weiden am heutigen Abend. Sie wurde vom FC Eintracht abgesagt.
Von Marco Heumann
Vergiftet! Wenn man nach einer Vokabel sucht, die das derzeitige Verhältnis zwischen den beiden Bamberger Bayernligisten beschreibt, dann ist die eingangs erwähnte Vokabel wohl treffend. Munter fliegen die Pfeile zwischen Wildensorg und dem Volkspark hin und her.
Als am Sonntagabend die Entscheidung des Sportgerichts in Sachen Derby bekannt wurde, machte Norbert Kupfer, sportlicher Leiter von Don Bosco, unmissverständlich klar, dass er die Wertung zugunsten seines Teams begrüßt und brachte (wieder einmal) den Steuerzahler ins Spiel, auf dessen Rücken die finanzielle Havarie des Lokalrivalen ausgetragen würde.
Eine Aussage, die von anpfiff.info-Usern das Prädikat "Polemik" verliehen bekam. Ob zu Recht oder nicht, sei hier dahingestellt. Eines aber steht fest! Die Retourkutsche ließ nicht lange auf sich warten. Wobei weniger die Ankündigung des FC Eintracht Bamberg, gegen die Spielwertung zu ungunsten des eigenen Teams, Berufung beim Verbandssportgericht einzulegen, in diese Kategorie eingeordnet werden kann. Vielmehr geht es um die Vorwürfe, die Jörg Schmalfuß, derzeit Vorsitzender des FCE, in einem Gespräch mit dem Fränkischen Tag im Zusammenhang mit dem weiteren Vorgehen seines Vereins gegenüber Don Bosco erhoben hat. "Die DJK wollte dieses Spiel nicht und hat einen Weg gefunden, es zu verhindern!" Deutliche Worte. Der FCE-Boss führt dabei vor allem an, dass Verantwortliche des Lokalrivalen bei der Polizei angaben, im Vorfeld des ursprünglichen Termins am Ostersamstag telefonisch bedroht worden zu sein. Damit, so Jörg Schmalfuß, "haben die DJK-Verantwortlichen die Sicherheitsproblematik verschärft".

Im Hinspiel gab es durchaus Probleme mit unbelehrbaren "Fans".
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Was führte zur Absage?

Es bleibt aber die Frage, ob wirklich einzig und allein die Einlassungen von Don-Bosco-Funktionären für die Absage am ursprünglichen Termin sorgten oder vielmehr konkrete Hinweise auf einen geplanten Fan-Aufmarsch. Andererseits machten die Wildensorger schon damals im Vorfeld der Partie keinen Hehl daraus, dass sie das Spiel am liebsten nicht austragen würden. Auch weil man Verletzungen wichtiger Spieler befrüchtete. Es kursierte sogar mehr oder minder unwidersprochen das Gerücht, dass Don Bosco, hätte es keine Absage gegeben, mit einer besseren Alt-Herren-Mannschaft zum Stadtduell angetreten wäre.
Hinterfragen müsste sich aber eventuell auch der Bayerische Fußballverband (BFV). Auch wenn in der Urteilsbegründung zu lesen ist, dass man die besondere Situation des FC Eintracht Bamberg bei der Entscheidungsfindung und dem Strafmaß berücksichtigt habe, bleiben doch Fragen offen. Vor allem eine! Ist es wirklich angemessen und sicher möglich binnen zwei Tagen einen privaten Sicherheitsdienst zu organisieren?

"Wir wollen dieses Spiel durchziehen!"

"Wir wollen dieses Spiel durchziehen!", macht Jörg Schmalfuß gegenüber dem Fränkischen Tag klar. Ob dieses Ansinnen gelingt, das entscheiden jetzt die Verbands-Sportrichter. Der Hintergrund, warum der FCE-Vorsitzende auf das Derby beharrt ist aber wohl weniger sportlicher Natur, einen Wert hat das Spiel, das aller Voraussicht nach aus der Wertung genommen werden wird, sowieso nicht mehr. Vielmehr und auch geht es darum, dem FC Eintracht in den bis zum Saisonende verbleibenden Begegnungen die Möglichkeit offen zu halten, zwei Joker in Form von Spielausfällen zu setzen. Die weiten Auswärtsfahrten nach Weiden und Erlenbach waren für Absagen auserkoren worden. In die Oberpfalz, wohin der FC Eintracht am heutigen Dienstag hätte reisen müssen, geht es schon einmal nicht. Die Partie wurde vom FCE am Montag beim Spielleiter der Bayernliga, Thomas Unger, abgesagt.
Sollte das Derby aber tatsächlich auch in der nächsten Instanz als vom FCE verschuldeter Ausfall gewertet werden, wäre der zweite Joker weg. Das Team müsste sich am 30. April auf die weite und zeitraubende Fahrt ins unterfränkische Erlenbach machen. Bekommt man für diesen oder einen der anderen Termine keine Mannschaft auf die Beine, wäre das die dritte Absage der Saison und damit das vorzeitige Aus. Statt in der Landesliga ginge es in der kommenden Runde wohl nur in der Kreisliga - in die die Zweite aller Voraussicht nach aufsteigen wird - weiter.

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Das Hinspiel

DJK Don Bosco Bamberg: Kühhorn 3,0, Jessen J. 3,1, Schmoll 3,3, Kettler 2,2, Strobler F. 2,7, Wolfschmidt 2,8, Krause 3,3 (74. Schnitzer 3,3), Fischer 2,4, Hoffmann M. 2,9 (46. Sperlein 3,4), Kaiser Christo. 3,3 (53. Jessen G. 2,8), Schwinn H. 2,5 / Horcher, Mönius, Rosiwal, Schmitt
FC Eintracht Bamberg 2010: Hoh B. 2,3, Mekic 2,5, Altwasser Nik. 2,8, Jerundow 2,6, Schäffler 2,8, Gradl 2,3 (75. Spies), Seybold 2,9 (87. Görtler N.), Göbhardt 3,3, Niersberger Pas. 3,3, Kane 2,3 (78. Schraufstetter), Haas 2,6 / Hummel, Ljevsic, Trautmann Joh., Strohmer
Tore: 0:1 Kane (3., Mekic), 1:1 Eigentor (83., Wolfschmidt), 1:2 Schraufstetter (90., Jerundow)
Gelbe Karten: Fischer - Meckern (63.), Jessen J. - Halten/Trikotziehen (71.), Sperlein - Foulspiel (90.+4) / Kane - Foulspiel (60.), Schraufstetter - Unsportlichkeit (90.+2) | Gelb-rote Karten: Jessen J. - Halten/Trikotziehen (89.) / -
Zuschauer: 1280 | Schiedsrichter: Roman Potemkin (SV Friesen 1920 e.V.) 2,0


Das Hinspiel in Bildern 1


Das Hinspiel in Bildern 2


Das Urteil im Wortlaut

Urteil:
I. FC Eintracht Bamberg 2010 e.V. erhält gemäß § 78 Abs. 1 RVO wegen Verursachen eines Spielausfalls eine Geldstrafe in Höhe von € 100,00.
II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für DJK Don Bosco Bamberg mit 2:0 als gewonnen und für FC Eintracht Bamberg mit 0:2 als verloren zu werten.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 50,75 trägt FC Eintracht Bamberg 2010 e.V..

Gründe:
Das oben näher bezeichnete Verbandsspiel der Bayernliga Nord wurde vom zuständigen Spielleiter aufgrund gewisser Vorkommnisse anlässlich des Hinspiels in der Vorrunde und aufgrund ernstzunehmender Hinweise auf mögliche Störungen durch Ultra-Fangruppierungen als Spiel mit
erhöhtem Sicherheitsrisiko eingestuft. Gleichzeitig wurde der Vollzug von Ziffer 5 der BFV - Sicherheitsrichtlinien vom 19.07.2014 angeordnet.
Mit Schreiben vom 24.03.2016 hat das Ordnungsamt der Stadt Bamberg dem FC Eintracht Bamberg 2010 mitgeteilt, dass die Polizei dieser Begegnung den Status "Hochsicherheitsspiel" zuerkannt hat und dass die Stadt Bamberg aus diesem Grund auf der Einhaltung des mehrere Punkte umfassenden Sicherheitskonzepts bestehen muss.
Am gleichen Tag informierte der FC Eintracht Bamberg 2010, vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Jörg Schmalfuß, den zuständigen Spielleiter der Bayernliga Nord, dass man in gemeinsamer Absprache über die Möglichkeiten der Umsetzung beraten habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass angesichts des kurzen Zeitraums bis zum Spiel eine die Sicherheit garantierende Lösung nicht durchführbar sei. Man sei deshalb gezwungen, das für den 26.03.2016 terminierte Spiel kurzfristig
abzusagen.
Der Spielleiter hat daraufhin das Spiel nicht abgesetzt, sondern das Nichtantreten des FC Eintracht Bamberg 2010 lediglich zur Kenntnis genommen. Mit E-Mail vom 05.04.2016 erstattete er dann formell Anzeige beim Sportgericht Bayern wegen dieser Spielabsage.
Nach genauer Prüfung aller entscheidungsrelevanten Umstände kommt das Sportgericht Bayern zu dem Ergebnis, dass der FC Eintracht Bamberg 2010 den Ausfall dieser Begegnung letztlich auch zu vertreten hat. Bereits aufgrund der Vorkommnisse beim Vorspiel musste der Verein damit rechnen, dass die Rückrundenbegegnung als Sicherheitsspiel im Sinne der seit Jahren bekannten BFV - Sicherheitsrichtlinien eingestuft werden würde. Er hätte deshalb rechtzeitig Vorkehrungen treffen müssen, um die hiermit verbundenen Auflagen auch tatsächlich erfüllen zu können.
Auch die Hinweise auf mögliche Sicherheitsgefährdungen durch externe Fangruppierungen wurden dem Verein so früh als möglich zur Kenntnis gebracht. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass der FC Eintracht Bamberg 2010 aus diesem Grund mit verschärften Sicherheitsauflagen, die
im einzelnen Punkt für Punkt aufgezählt wurden, rechnen müsse. Das Sportgericht Bayern ist der Überzeugung, dass einem Verein dieser hervorgehobenen Spielklasse die Umsetzung solcher Sicherheitsauflagen auch innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums zugemutet werden kann und auch muss. Der bloße Hinweis, eine solche Umsetzung erscheine als nicht lösbar, kann nicht überzeugen, zumal die Stellungnahme des Vereins nicht
einmal im Ansatz Versuche in diese Richtung erkennen lässt.
Der FC Eintracht Bamberg 2010 hat somit den Ausfall dieses Spieles ursächlich zu vertreten, so dass eine Sanktionierung nach § 78 RVO in Verbindung mit einer Spielwertung nach § 29 SpO unumgänglich ist. Was die Höhe der zusätzlich verwirkten Geldstrafe anbelangt, so verkennt das Sportgericht Bayern weder die besonderen Umstände dieser Spielabsage noch die aktuell erheblichen
wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten des Vereins. Es ist deshalb bei der Festsetzung dieser Sanktion im weitgehend untersten Bereich geblieben.

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