Erhöhung um 1,4 Prozent: BFV passt seine Gebühren an - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 18.11.2020 um 17:00 Uhr
Erhöhung um 1,4 Prozent: BFV passt seine Gebühren an
Der Verbands-Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat auf seiner November-Sitzung für das Jahr 2021 eine inflationsbedingte Gebührenanpassung in Höhe von 1,4 Prozent beschlossen. Die Erhöhung tritt zum 01.01.2021 in Kraft und wurde unter Betrachtung der Verbraucherpreisindexe für 2018 und 2019 im November 2020 beschlossen.
Von Redaktion
anpfiff.info
Jener Verbraucherpreisindex im Jahresdurchschnitt betrug für das Jahr 2018 103,8 Prozentpunkte, für das Jahr 2019 105,3 Prozentpunkte. Die Differenz beträgt 1,4 Punkte.  So beträgt beispielsweise die Meldegebühr für einen A-Klassisten künftig 161,03 Euro statt wie bisher 158,81 Euro. Pass-Neuausstellungen bleiben auch weiterhin gänzlich kostenfrei, die Gebühren für einen Spielerwechsel verändern sich in 2021 um moderate 73 Cent.

In einer Meldung an die Vereine heißt es:

"Der BFV weiß um die aktuelle außergewöhnliche Situation, die Corona-Pandemie belastet alle. Die inflationsbedingte Gebührenerhöhung ist allerdings kein Phänomen der aktuellen Krise, sondern orientiert sich an der allgemeinen Preissteigerung – das ist auch unser Maßstab. Wie alle wissen, haben wir in 2020 pandemiebedingt keine Meldegebühr erhoben, was unsere Vereine in Summe um rund eine Million Euro entlastet. Gestiegene Kosten für Personal, Mieten, Energie oder Mobilität machen indes aber vor niemandem Halt, auch nicht vor dem Verband. Deshalb passen wir diese Kosten entsprechend an."

In einer offiziellen Pressemeldung ergänzt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher zusätzlich. „Wie bisher gehen wir auch künftig sehr verantwortungsbewusst mit unseren finanziellen Mitteln um – und Geld fließt ausschließlich dann, wenn der Nutzen für die Amateurfußballbasis nachweislich gegeben ist. Genau deshalb haben wir 2017 auch die AG Finanzen ins Leben gerufen, über die interessierte Vereinsvertreter Einblicke in Einnahmen und Ausgaben bekommen und unmittelbar mitbestimmen können, in welche Bereiche der BFV investiert.

Jürgen Faltenbacher
BFV

Verbandstags-Beschluss ermöglicht Erhöhung der Gebühren

Nach der Finanzordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes ist der Vorstand ermächtigt, Gebührenanpassungen vorzunehmen, wenn dies durch die allgemeine Preisentwicklung bzw. Teuerungsrate angezeigt ist. Hierfür wird nach den einschlägigen Vorschriften in der Finanzordnung (§ 9 Abs. 5 und § 11 Abs. 2 FO) auf die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes veröffentlichten Verbraucherpreisindex im Jahresdurchschnitt abgestellt.

Grundlage für die Gebührenanpassung ist der Verbandstags-Beschluss von 2014. Damals hatten die Delegierten einstimmig für die Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten Anpassung in Höhe des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes gestimmt.

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Meldegebühr ab 1.1.2021

Für die Beteiligung an den Verbandsspielen sind folgende Gebühren zu entrichten:

Regionalliga Bayern: EUR 2.120,24
Bayernliga: EUR 1.749,67
Landesliga: EUR 742,19
Bezirksliga: EUR 381,93
Kreisliga: EUR 243,61
Kreisklasse: EUR 190,97
A-Klasse: EUR 148,64
B- und C-Klasse: EUR 106,32
Firmen- und Behörden-Mannschaften: EUR 52,65
Frauen-Bayernliga: EUR 158,96
Frauen-Landesliga: EUR 106,32
übrige Frauenspielklassen (Großfeld): EUR 52,65
Frauen-Kleinfeld: EUR 21,68

Spielt eine 1. Mannschaft unterhalb der Bezirksliga, wird für die 2. und weitere Mannschaften dieses Vereins keine Meldegebühr erhoben.
Vereine der Lizenzligen entrichten für ihre 1. Amateurmannschaft die Meldegebühr entsprechend der Spielklasse dieser Mannschaft.



Bezirks-Gebühr

Pro Verein mit Teilnahme am Spielbetrieb:
EUR 69,16

Junioren-Förder-Gemeinschaften sind von der Gebühr freigestellt.

IT-Service-Gebühr

je nach Spielklassenzugehörigkeit

Herren:
Landesliga und höhere Ligen: EUR 266,32
Bezirksliga: EUR 245,67
Kreisliga: EUR 213,68
Kreisklasse: EUR 193,04
A-Klasse und untere Ligen: EUR 161,03

Frauen (sofern ohne Herrenspielklasse):
Bezirksoberliga und höhere Ligen: EUR 266,32
Bezirksliga: EUR 245,67
Kreisliga: EUR 213,68
Kreisklasse: EUR 193,04
A-Klasse und untere Ligen: EUR 161,03
Sonstige Vereine: EUR 161,03

Ausschlaggebend für die Berechnung ist die höchste Herrenmannschaft des Vereins.

Junioren-Förder-Gemeinschaften sind von der Gebühr freigestellt.

Gebühren Spielberechtigung

I. Herren/Frauen

1. Bearbeitung Spielberechtigung

a) Erstausstellung EUR 0,00
b) Vereinswechsel EUR 52,65
c) Doppelregistrierung EUR 10,32
d) Erstmalige Anzeige oder Verlängerung eines
Vertrages als Vertragsspieler EUR 158,96
e) Duplikate und Korrekturen EUR 10,32
f) Wechsel JFG zum Stammverein EURO 10,32

2. Erteilung einer Sonderspielgenehmigung pro
Antrag
(z.B. Gastspielgenehmigung,
Spielrechtsbestätigungen) EUR 26,84

3. Passeinzug/Passanforderung EUR 32,00

4. Rückkehr von Spielern zum alten Verein
innerhalb der Wartezeit EUR 26,84

II. Junioren/Juniorinnen

1. Bearbeitung Spielberechtigung

a) Erstausstellung EUR 0,00
b) Vereinswechsel EUR 26,84
c) Duplikate, Korrekturen EUR 5,16
d) Doppelregistrierung EUR 10,32
e) Wechsel zwischen JFG und Stammverein EUR 5,16

2. Erteilung einer Sonderspielgenehmigung pro Antrag (z.B. Gastspielgenehmigung, Spielrechtsbestätigungen) EUR 10,32

3. Passeinzug/Passanforderung EUR 26,84

4. Rückkehr von Spielern zum alten Verein innerhalb der Wartezeit EUR 15,48

5. Erteilung Spielrecht für 1. und 2. Herren-Amateurmannschaft EUR 21,68


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