DFB-Vergütungsausschuss: Aufwandsentschädigungen für Präsidium festgelegt - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 04.07.2020 um 06:00 Uhr
DFB-Vergütungsausschuss: Aufwandsentschädigungen für Präsidium festgelegt
Nachdem im September 2019 auf dem 43. Ordentlichen Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf Initiative von DFB-Präsident Fritz Keller mit dem Vergütungs- und Beratungsausschuss ein externes und unabhängiges Gremium eingerichtet wurde, hat dieser nun seine Beschlüsse vorgestellt.
Von PM DFB / MG
Dazu erklärt DFB-Präsident Fritz Keller grundsätzlich: “Die Einsetzung eines Vergütungs- und Beratungsausschusses war eine der zentralen Bedingungen für meine Kandidatur als DFB-Präsident. Ich bin sehr froh, dass dieses Gremium nun für alle nachvollziehbare, transparente Regelungen gefunden hat. Es muss heute selbstverständlich sein, auch finanziell transparent zu sein. Die wichtige Arbeit des Vergütungs- und Beratungsausschusses ist eine von vielen Maßnahmen, um verlorengegangene Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Institutionen des Fußballs zurückzugewinnen.”

Gemäß der Festlegungen des Gremiums erhalten die Mitglieder des DFB-Präsidialausschusses (gesetzliche Vertreter des DFB gemäß § 26 BGB in Verbindung mit § 35 DFB-Satzung) in der Wahlperiode 2019 bis 2022 folgende jährlichen Aufwandsentschädigungen (Beträge in Brutto):

Präsident (Fritz Keller): 246.000 Euro.

Schatzmeister (Dr. Stephan Osnabrügge): 166.800 Euro.

1. Vizepräsident Regional- und Landesverbände (Dr. Rainer Koch): 144.000 Euro.

1. Vizepräsident Liga (Peter Peters): 78.000 Euro.

Vorsitzender der Geschäftsführung der DFL (Christian Seifert): 63.600 Euro


Mitglieder des Präsidialausschusses können zusätzlich zu diesen Aufwandsentschädigungen keinen Verdienstausfall geltend machen. Diese Möglichkeit besteht nur für die weiteren stimmberechtigen Mitglieder des DFB-Präsidiums, die eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 51.600 Euro erhalten. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erklärten die Mitglieder des Präsidialausschusses zudem einen freiwilligen Verzicht auf zehn Prozent der Aufwandsentschädigung für den Zeitraum der pandemiebedingten Kurzarbeit im DFB.

Für Präsidiumsmitglieder, die zugleich Mitglieder in Gremien der internationalen Verbände FIFA und UEFA sind und von dort Zuwendungen erhalten, gilt eine Deckelung auf insgesamt 246.000 EUR pro Jahr. Übersteigt die Gesamtvergütung eines Präsidiumsmitgliedes diesen Betrag, wird die DFB-Aufwandsentschädigung entsprechend gekürzt. Zudem wurde eine Regelung für die Vergütung von Tätigkeiten in weiteren DFB-Gremien getroffen. So erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats der DFB GmbH jährlich 36.000 Euro. In Kraft tritt diese Regelung nach Abschluss des GmbH-Prozesses.

Ziel der Einrichtung des Vergütungs- und Beratungsausschusses ist es, die Bezüge von Mitgliedern des DFB-Präsidiums transparenter und gerechter zu gestalten. Als Mitglieder des Ausschusses sind Heribert Bruchhagen, Claudia Diem, Wolfgang Hotze und Prof. Dr. Marcel Tyrell gewählt.

Vorsitzender des Ausschusses ist Wolfgang Hotze, er sagt: “Die Initiative des DFB und von Fritz Keller, die Frage der Aufwandsentschädigungen für die Arbeit des Präsidiums von einem Vergütungsausschuss regeln zu lassen, ist vorbildlich. Für uns ging es darum, für eine Vielzahl von Personen mit unterschiedlichen Belastungen und Verantwortungen angemessene Lösungen zu finden. Die Arbeit des DFB-Präsidenten und auch die der übrigen Präsidiumsmitglieder lässt sich nur ganz schwer mit anderen Ämtern und Tätigkeiten vergleichen. Wir sind aber überzeugt davon, dass wir nachvollziehbare Werte gefunden haben, auch wenn es in der Wirtschaft vergleichbare Posten gibt, bei denen die Zahlen ganz andere Dimensionen haben. Für den DFB waren aber natürlich Besonderheiten zu berücksichtigen, allen voran seine Gemeinnützigkeit sowie die Vorbildfunktion im Fußball und darüber hinaus.”

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Fragen & Antworten

Warum bestand die Notwendigkeit, einen Vergütungs- und Beratungsausschuss einzusetzen?

Die Frage der Vergütung der Tätigkeiten des DFB-Präsidenten und der übrigen Mitglieder des DFB-Präsidiums stellt sich schon länger. Dem DFB-Präsidium, allen voran Fritz Keller, war es ein wichtiges Anliegen, hierfür ein externes und unabhängiges Expertengremium einzusetzen. Der Ausschuss ist zuständig für die Einordnung der Tätigkeiten der Mitglieder des DFB-Präsidiums als Haupt-, Neben- oder Ehrenamt sowie die Festsetzung des Entgelts, der Aufwandsentschädigung beziehungsweise der Vergütung, des Verdienstausfalls und weiterer Sachzuwendungen. Von Beginn an war klar, dass die Ergebnisse, offen und transparent kommuniziert werden.

Wie hoch war die jährliche Aufwandsentschädigung bis zum 1. Oktober 2019? Wie ist die Steigerung zu rechtfertigen?


Bisher haben alle Präsidiumsmitglieder eine Aufwandsentschädigung von 3600 EUR zuzüglich nachgewiesenem Verdienstausfall pro Monat erhalten, der Präsident 7200 EUR pro Monat zuzüglich nachgewiesenem Verdienstausfall pro Monat. Diese Beträge wurden seit 2006 nicht angepasst und bedurften somit einer Überarbeitung. Die Aufgaben und Verantwortung des Präsidenten und der Präsidiumsmitglieder, sowie deren zeitliche Inanspruchnahme sind angestiegen, die Haftungsrisiken der Mitglieder des Präsidialausschusses zu berücksichtigen. Die nun erfolgte Anpassung berücksichtigt diese Entwicklungen. Für die Mitglieder des Präsidialausschusses entfällt zukünftig aus Transparenzgründen die zusätzliche Zahlung von Verdienstausfall.

Warum werden die Summen kommuniziert?

Weil es ein öffentliches Interesse an diesen Zahlen gibt und der DFB auch in dieser Angelegenheit ein Vorbild an Transparenz sein will. Durch den regelmäßig veröffentlichten Finanzbericht sind die Finanzen des DFB jedem zugänglich, dies gilt nun auch für die Vergütung des Präsidiums.

Der Präsident ist auch Mitglied des Präsidialausschusses – addieren sich die jeweiligen Bezüge?

Nein, der Präsident erhält maximale Bezüge pro Jahr in Höhe von 246.000 EUR.

Welchen Hintergrund hat die Deckelung der Bezüge für Mitglieder internationaler Gremien? Wie sah diesbezüglich die Regelung in der Vergangenheit aus?

Die Deckelung wurde neu eingeführt. So soll verhindert werden, dass finanzielle Anreize die Motivation bestimmen könnten, einen Posten in internationalen Gremien zu übernehmen. Dem Ausschuss ist bewusst, dass die Bezüge für die Arbeit in den internationalen Gremien vergleichsweise hoch sind, insofern gab es hier die Möglichkeit, über die Deckelung den DFB-Haushalt zu entlasten.


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