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Artikel veröffentlicht am 26.10.2020 um 22:07 Uhr
Keine Generalabsage: Flexible Verlegungsmöglichkeiten bleiben
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hält auch weiterhin an seinen flexiblen Maßnahmen zur Durchführung des Amateurfußball-Spielbetriebs im Freistaat während der Corona-Pandemie fest – das ist das Ergebnis einer Sitzung vom Montagabend, in der die Lage nochmals intensiv erörtert worden ist.
Von BFV
BFV-Vorstand hält an flexiblen Verlegungsmöglichkeiten fest. Seit dem Re-Start am 19. September 2020 konnten in Bayern 43.208 Partien und damit über 85 Prozent aller angesetzten Spiele durchgeführt werden.

Eine Generalabsage ist aktuell und stets vorbehaltlich weitergehender staatlicher Maßnahmen nicht vorgesehen. Aktuell ist der Breitensport in Bayern weiterhin erlaubt. „Auch wenn die staatlichen Vorgaben den Breitensport ausdrücklich auch weiterhin zulassen und sich Mediziner ebenso wie Wissenschaftler unisono einig sind, dass das Fußballspiel an sich kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, so ist die Verunsicherung allerorten spürbar. Deswegen kann jeder Verein, der Bedenken hat und in einem solchen Gebiet beheimatet ist oder eben dort antreten soll, sein Spiel auf Antrag kostenfrei verlegen“, hatte der im BFV-Präsidium für den Spielbetrieb zuständige Schatzmeister Jürgen Faltenbacher bereits in der vergangenen Woche gesagt: „Denjenigen, die spielen wollen, sollen auch jetzt spielen dürfen. Dabei ist klar, dass nicht das Fußballspiel selbst ein erhöhtes Risiko darstellt, sondern An- und Abreise, Aufenthalte in den Umkleiden und Duschen oder in den Zuschauerbereichen. Hier, und das ist mir sehr wichtig, haben wir es alle selbst in der Hand. Jeder muss alles dafür tun, um Kontakte zu beschränken und Gefahren erst gar nicht entstehen zu lassen.“

Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hatte der BFV am vergangenen Freitag im sogenannten Corona-Paragrafen 94 der Spielordnung die zusätzliche Möglichkeit kostenloser Spielverlegungen geschaffen – und zwar für alle Vereine, die in einer Region mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 50 beheimatet sind oder nicht zu Partien in solche Gebiete reisen wollen (bzw. nicht gegen Gegner aus solchen Gebieten antreten wollen). Eine Zustimmung des gegnerischen Vereins ist dabei nicht erforderlich. Es reicht aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie den Gegner sowie den Schiedsrichter rechtzeitig über eine solche Entscheidung von Vereinsseite zu informieren.

Auch jetzt, also am vergangenen Wochenende, gingen rund zwei Drittel aller Partien über die Bühne. Bekanntlich hatten sich Anfang September etwas mehr als 80 Prozent der bayerischen Vereine dafür ausgesprochen, den Spielbetrieb in diesem Jahr wieder aufzunehmen, sollten dies die staatlichen Vorgaben ermöglichen.

Ausnahmeregelung greift nicht in der Regionalliga Bayern

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020, ausgenommen hiervon ist die Regionalliga Bayern – dies hat der Vorstand jetzt so beschlossen. „Hintergrund, die Regionalliga Bayern von der Möglichkeit der einseitigen Spielabsage auszunehmen, ist für den Vorstand zuvorderst die besondere Terminsituation, die sich vor allem aus der Schnittstelle zur 3. Liga und den damit einhergehenden Aufstiegsspielen auf nationaler Ebene ergibt“, sagt BFV-Verbandsspielleiter Josef Janker.

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